Mietzinsminderung bei Sanierung: Wer zahlt? Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich fragen Sie sich oft, wer die Kosten trägt, wenn während einer Sanierung die Wohnqualität sinkt und Sie eine Mietzinsminderung durchsetzen wollen. Dieses Text erklärt verständlich, wann eine Reduktion des Mietzinses möglich ist, welche Pflichten Vermieter haben und wie Sie als Mieter korrekt vorgehen. Ich beschreibe notwendige Schritte wie schriftliche Anzeige des Mangels, fristgerechte Fristsetzung, Sammlung von Beweisen und mögliche Verhandlungen oder gerichtliche Schritte. Ziel ist, Mietern klare Hinweise zu Fristen, Beweissicherung und zur Abrechnung der Kosten zu geben, damit Sie Ihre Rechte in Österreich sicher und sachlich durchsetzen können.

Was zählt als Mietzinsminderung?

Als Mieter können Sie mindern, wenn die Nutzung der Wohnung erheblich eingeschränkt ist, etwa durch fehlende Heizung, Wasserprobleme oder Baulärm, der die Wohnqualität mindert. Wichtig ist, dass der Mangel nicht von Ihnen selbst verursacht wurde und dass der Vermieter informiert wurde [1].

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen.

Wer bezahlt während der Sanierung?

Grundsätzlich bleibt der Vermieter für Instandhaltung und Sanierung zuständig; eine Mietzinsminderung ändert nicht automatisch die Kostenverteilung für die Arbeiten. Mieter ziehen die Minderung vom Mietzins ab, zahlen aber nicht direkt an Handwerker, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Entscheidend sind die gesetzlichen Pflichten nach dem Mietrechtsgesetz und vertragliche Regelungen.

Antworten Sie Fristen und Forderungen des Vermieters rechtzeitig, um Rechte nicht zu verlieren.

FAQ

Kann ich die Miete während einer Sanierung mindern?
Ja, wenn die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt ist und der Vermieter nicht rechtzeitig nachbessert, kann eine Mietzinsminderung gerechtfertigt sein.
Muss ich dem Vermieter die Minderung schriftlich ankündigen?
Ja, informieren Sie den Vermieter schriftlich, beschreiben Sie den Mangel und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung; sonst kann ein späterer Anspruch erschwert werden [2].
Wohin kann ich mich wenden, wenn keine Einigung möglich ist?
In Streitfällen entscheidet das zuständige Bezirksgericht; als Mieter können Sie dort Klage einbringen oder eine Mediation suchen.

Anleitung

  1. Belege sammeln (evidence): Fotos, Nachrichten, Zeugen notieren.
  2. Vermieter schriftlich informieren (notice): Mangel beschreiben und Frist setzen (deadline).
  3. Mietzinsminderung berechnen (rent): Betrag, Zeitraum und Beginn dokumentieren.
  4. Bei Streit: Rechtsbehelf beim Bezirksgericht einreichen (court) oder Beratung suchen.
Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Fotos sicher auf.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz - Gerichtsverfahren & Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.