Mietzinsminderung Musterbrief für Mieter in Österreich
Was ist eine Mietzinsminderung?
Eine Mietzinsminderung bedeutet, dass Mieter die vereinbarte Miete ganz oder teilweise kürzen, weil ein Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt. Typische Fälle sind fehlende Heizung, erheblicher Schimmelbefall oder größere Wasserschäden. Die Minderung ist kein Ersatz für die Beseitigung des Mangels, sondern eine ökonomische Reaktion auf eingeschränkte Nutzbarkeit.
Wann können Mieter die Miete mindern?
Grundsätzlich ist eine Minderung möglich, wenn der Mangel nicht unerheblich ist und die Nutzung spürbar eingeschränkt wird. Kleinere Schönheitsfehler begründen meist keine Kürzung.
- Fehlende oder ausgefallene Heizung im Winter
- Schimmelbefall in Wohn- oder Schlafräumen
- Wassereintritt oder undichte Leitungen
- Gravierende Mängel an Sanitär- oder Elektroinstallationen
Musterbrief: Aufbau und Formulierungen
Ein wirksamer Brief sollte klar benennen: 1) den konkret festgestellten Mangel, 2) Datum der Feststellung, 3) konkrete Aufforderung zur Behebung, 4) angemessene Frist und 5) Ankündigung einer Mietzinsminderung bei ausbleibender Abhilfe. Nennen Sie auch, welche Reduktionshöhe Sie als angemessen ansehen oder kündigen Sie an, die Höhe später zu berechnen.
Kurzes Beispiel: "Hiermit zeige ich Ihnen an, dass in der Wohnung seit dem [Datum] Schimmel im Schlafzimmer aufgetreten ist. Bitte beheben Sie den Mangel bis zum [Datum]. Bis zur Beseitigung behalte ich mir eine angemessene Mietzinsminderung vor."
Anleitung
- Mangel schriftlich und fotografisch dokumentieren.
- Vermieter per Brief über Mangel informieren und eine Frist setzen.
- Nach Fristablauf entweder Miete mindern oder rechtliche Schritte prüfen.
- Gegebenenfalls Beratung in Anspruch nehmen und beim Bezirksgericht klagen.
FAQ
- Wie dokumentiere ich Mängel am besten?
- Fotografieren Sie Schäden mit Datum, notieren Sie Folgen, Zeugen oder Kommunikation und speichern Sie alle Belege.
- Kann der Vermieter die Minderung zurückweisen?
- Der Vermieter kann widersprechen; dann hilft eine fachliche Einschätzung oder rechtliche Beratung, ggf. mit Klage beim Bezirksgericht.[2]
- Muss ich die Miete hinterlegen?
- In manchen Fällen ist es sinnvoll, die geminderten Beträge getrennt zu parken und nicht zu verschwenden, bis die Rechtslage eindeutig ist.
Hilfe und Support / Ressourcen
- RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- Bundesministerium für Justiz
- JustizOnline - Gerichtsformulare