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Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Mieter in Österreich stehen oft vor Fragen zu Heizungs-, Wasser- und Stromkosten. Wer zahlt welche Nebenkosten, welche Abrechnungsregeln gelten nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) und was ist bei Reparaturen oder Ausfall der Versorgung zu tun? Diese praktische Anleitung erklärt in klarer Sprache, welche Kosten Vermieter übernehmen müssen, wann Mieter anteilig zahlen können und wie man eine korrekte Betriebskostenabrechnung prüft. Sie erfahren außerdem, wie Sie Schäden melden, Fristen einhalten und welche Beweismittel bei Streit hilfreich sind. Ziel ist, Mieterrechte zu stärken und praktische Schritte zu zeigen, damit Konflikte mit dem Vermieter fair und rechtssicher gelöst werden können.

Gesetzliche Grundlagen

Grundlage für viele Fragen rund um Nebenkosten in Österreich ist das Mietrechtsgesetz (MRG).[1] Zusätzlich sind allgemeine Regeln des ABGB für Mietverhältnisse relevant und Verfahren laufen meist vor dem Bezirksgericht.[2]

In vielen Fällen schützt das MRG Mieter vor unangemessenen Nebenkosten.

Wer zahlt welche Kosten?

Nicht alle Nebenkosten sind gleich: Einige Posten kann der Vermieter umlegen, andere sind seine Pflicht. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und die Betriebskostenabrechnung genau.

  • Heizung: Anlagewartung und größere Reparaturen trägt meist der Vermieter; Verbrauchskosten sind oft umlegbar.
  • Wasser: Grundgebühren werden oft vom Vermieter getragen, Verbrauchskosten können anteilig verrechnet werden.
  • Strom: Eigener Stromverbrauch ist in der Regel vom Mieter zu zahlen, allgemeine Hausbeleuchtung kann umlegbar sein.
  • Reparaturen: Kleinreparaturen können vertraglich dem Mieter übertragen werden, größere Instandsetzungen bleiben Vermietersache.

Betriebskostenabrechnung prüfen

Eine korrekte Abrechnung muss nachvollziehbar sein: einzelne Posten, Abrechnungszeitraum, Verteilerschlüssel und Belege sollten enthalten sein. Fordern Sie bei Unklarheiten Einsicht in die Belege.

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen, Fehler in Abrechnungen zu erkennen.

Reparaturen, Mängel und Meldung

Wenn Heizung, Wasser oder Strom ausfallen oder Mängel auftreten, melden Sie den Mangel sofort schriftlich an den Vermieter und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung. Beschreiben Sie das Problem genau und fügen Sie Fotos oder Videos als Beweismittel bei.

Antworten Sie auf rechtliche Schreiben fristgerecht, um Ihre Rechte zu wahren.

Was tun bei Streit?

Versuchen Sie zuerst eine einvernehmliche Lösung: schriftliche Kommunikation ist wichtig. Kommt es zu keiner Einigung, können Schlichtungsstellen, Mietervereinigungen oder das Bezirksgericht helfen. Für gerichtliche Schritte nutzen Sie JustizOnline für Formulare.[3]

FAQ

Wer zahlt die Heizkosten?
Die Heizungsanlage und größere Reparaturen sind meist Sache des Vermieters; die Verbrauchskosten werden häufig nach Verbrauch oder m2 anteilig auf Mieter umgelegt.
Kann der Vermieter Strom- oder Wasserkosten ohne Nachweis weiterberechnen?
Nein. Der Vermieter muss die Abrechnung und die zugrunde liegenden Belege auf Verlangen vorlegen.
Was mache ich bei einer fehlerhaften Betriebskostenabrechnung?
Prüfen Sie die Angaben, fordern Sie Belege an, setzen Sie eine Frist zur Korrektur und wenden Sie sich bei Bedarf an eine Schlichtungsstelle oder das Gericht.

Anleitung

  1. Prüfen Sie die Abrechnung auf Vollständigkeit und plausiblen Verteilerschlüssel.
  2. Fordern Sie schriftlich die Einsicht in Belege und Protokolle an.
  3. Melden Sie Mängel sofort schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist.
  4. Nutzen Sie bei Bedarf Schlichtung, Mieterverein oder das Bezirksgericht für rechtliche Schritte.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz - Gerichtliche Informationen
  3. [3] JustizOnline - Formulare und e-Services
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.