Ortsübliche Vergleichsmiete — Mieter in Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich fragen sich, wann eine ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden darf und wie sie berechnet wird. Dieser Artikel erklärt in klarer Sprache, welche gesetzlichen Grundlagen gelten, welche Rechte Mietende bei Mieterhöhungen haben und wann eine Erhöhung angefochten werden kann. Sie erhalten praktische Schritte zur Prüfung der Vergleichsmiete, Hinweise zu Belegen und Fristen sowie Tipps zum Gespräch mit der Vermieterin oder dem Vermieter. Falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, beschreiben wir kurz das Verfahren und mögliche Erfolgsfaktoren. Ziel ist, dass Sie als Mieter die wichtigsten Begriffe verstehen und fundiert reagieren können. Wir zeigen auch, welche Unterlagen als Vergleichswohnungen gelten, wie Sie Fotos und Mietverträge nutzen und wann eine Fachstelle oder das Bezirksgericht helfen kann.

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die marktübliche Miete, die bei vergleichbaren Wohnungen in einer Gegend verlangt wird. Das Mietrechtsgesetz (MRG) enthält zentrale Regeln zur Anwendung dieser Vergleichsmiete.[1] Streitfälle werden meist vor dem Bezirksgericht verhandelt.[2] Gerichtliche Formulare und e‑Services sind über JustizOnline verfügbar.[3]

Die ortsübliche Vergleichsmiete orientiert sich an vergleichbaren Wohnobjekten in derselben Lage.

Wann darf die Vermieterin die Vergleichsmiete verlangen?

  • Bei Abschluss oder Änderung des Mietvertrags kann eine an die ortsübliche Miete angelehnte Vereinbarung stehen.
  • Bei Mieterhöhungen müssen gesetzliche Fristen und Fristsetzungen beachtet werden.
  • Eine Formpflicht kann bestehen; schriftliche Mitteilungen sind oft erforderlich.
  • Vergleichswohnungen, Mietverträge und Belege dienen als Nachweis.
  • Wenn es zum Streit kommt, entscheidet das Gericht anhand von Beweisen und Rechtsprechung.
Bewahren Sie alle Mietverträge, Anzeigen und Fotos systematisch auf.

Anleitung

  1. Prüfen Sie den aktuellen Mietvertrag und vergleichen Sie angebotene Vergleichswohnungen.
  2. Sammeln Sie Belege: Inserate, Fotos, vergleichbare Mietverträge und bisherige Zahlungsbelege.
  3. Schreiben Sie eine formgerechte Stellungnahme oder Einspruch und senden Sie diese nachweisbar an die Vermieterin.
  4. Suchen Sie bei Bedarf rechtliche Beratung oder reichen Sie eine Klage beim Bezirksgericht ein.

FAQ

Kann die Vermieterin die Miete einfach erhöhen?
Nein. Mieterhöhungen müssen begründet, formgerecht und fristgemäß erfolgen; sonst können sie angefochten werden.
Wie wird die Vergleichsmiete berechnet?
Die Berechnung orientiert sich an Mieten vergleichbarer Wohnungen in Lage, Größe und Ausstattung.
Welche Fristen sind wichtig?
Achten Sie besonders auf Ankündigungsfristen und die Zeit für eine gerichtliche Reaktion.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at - Bezirksgerichte
  3. [3] JustizOnline - Gerichtliche Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.