Ortsübliche Vergleichsmiete: Mieterrechte Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Viele Mieter fragen sich, ob der Vermieter die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen darf und wie sie sich gegen unzulässige Erhöhungen wehren können. In Österreich regeln MRG und allgemeine Bestimmungen, welche Voraussetzungen, Formvorschriften und Fristen einzuhalten sind. Dieser Text erklärt verständlich, wann eine Vergleichsmiete zulässig ist, welche Nachweise Vermieter anführen müssen und welche Rechte Mieter haben — etwa Widerspruch, Beratung durch Mieterschutzstellen oder Klage beim Bezirksgericht. Sie erhalten praktische Schritte zur Prüfung des Schreibens, Hinweise zur Dokumentation und Hinweise auf offizielle Stellen und Formulare. So können Sie als Mieter Ihre Rechte in Österreich besser einschätzen und gezielt reagieren.

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete beschreibt den marktüblichen Mietzins für vergleichbare Wohnungen in derselben Gegend; die Rechtsgrundlagen sind vor allem im Mietrechtsgesetz (MRG) zu finden[1].

In den meisten Fällen stützt sich die Vergleichsmiete auf Marktwerte.

Wann darf der Vermieter die Vergleichsmiete verlangen?

Eine Anpassung an die Vergleichsmiete ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Entscheidend sind Nachvollziehbarkeit, Form und Fristen sowie die Frage, ob das MRG Anwendung findet.

  • Die Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen und die Formvorschriften beachtet werden (form).
  • Fristen (deadline) müssen eingehalten werden, etwa für Kündigung oder Widerspruch.
  • Die Berechnung muss nachvollziehbar sein und Angaben zu Vergleichswohnungen oder Richtwerten enthalten.
  • Bei Streit über Rechtmäßigkeit kann der Weg zum Bezirksgericht führen[2].
Bewahren Sie alle Schreiben und Belege gut auf.

Wie können Mieter reagieren?

Prüfen Sie das Erhöhungsschreiben genau: Welche Vergleichswohnungen wurden herangezogen, welche Werte oder Richtwerte hat der Vermieter benutzt und ist die Form gewahrt? Dokumentation und schnelles, schriftliches Reagieren sind wichtig.

  • Prüfen Sie die Berechnung und verlangen Sie Einsicht in die Vergleichsdaten.
  • Antworten Sie schriftlich und innerhalb der genannten Frist (form).
  • Kontaktieren Sie eine Mieterschutzstelle oder Rechtsberatung.
  • Falls nötig, erwägen Sie eine Klage beim zuständigen Bezirksgericht.
Reagieren Sie fristgerecht, sonst können Rechte verloren gehen.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter die Miete einfach an die Vergleichsmiete anpassen?
Nein, der Vermieter muss gesetzliche Bedingungen, Formvorschriften und Fristen einhalten.
Welche Belege kann ich verlangen?
Sie können Vergleichswohnungen, Richtwertangaben und Berechnungen einsehen.
Welche Rechte habe ich bei unrechtmäßiger Erhöhung?
Sie können schriftlich widersprechen, rechtliche Beratung suchen und gegebenenfalls klagen.

Anleitung

  1. Prüfen Sie das Mieterhöhungsschreiben sorgfältig.
  2. Schreiben Sie innerhalb der Frist einen begründeten Widerspruch.
  3. Holen Sie rechtliche Beratung bei einer Mieterschutzstelle ein.
  4. Reichen Sie ggf. eine Klage beim Bezirksgericht ein.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Mietrechtsgesetz (MRG) – RIS
  2. [2] Bezirksgerichte und Zuständigkeiten – Justiz
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.