Ortsübliche Vergleichsmiete: Mieterrechte Österreich
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
Die ortsübliche Vergleichsmiete beschreibt den marktüblichen Mietzins für vergleichbare Wohnungen in derselben Gegend; die Rechtsgrundlagen sind vor allem im Mietrechtsgesetz (MRG) zu finden[1].
Wann darf der Vermieter die Vergleichsmiete verlangen?
Eine Anpassung an die Vergleichsmiete ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Entscheidend sind Nachvollziehbarkeit, Form und Fristen sowie die Frage, ob das MRG Anwendung findet.
- Die Mieterhöhung muss schriftlich erfolgen und die Formvorschriften beachtet werden (form).
- Fristen (deadline) müssen eingehalten werden, etwa für Kündigung oder Widerspruch.
- Die Berechnung muss nachvollziehbar sein und Angaben zu Vergleichswohnungen oder Richtwerten enthalten.
- Bei Streit über Rechtmäßigkeit kann der Weg zum Bezirksgericht führen[2].
Wie können Mieter reagieren?
Prüfen Sie das Erhöhungsschreiben genau: Welche Vergleichswohnungen wurden herangezogen, welche Werte oder Richtwerte hat der Vermieter benutzt und ist die Form gewahrt? Dokumentation und schnelles, schriftliches Reagieren sind wichtig.
- Prüfen Sie die Berechnung und verlangen Sie Einsicht in die Vergleichsdaten.
- Antworten Sie schriftlich und innerhalb der genannten Frist (form).
- Kontaktieren Sie eine Mieterschutzstelle oder Rechtsberatung.
- Falls nötig, erwägen Sie eine Klage beim zuständigen Bezirksgericht.
Häufige Fragen
- Darf der Vermieter die Miete einfach an die Vergleichsmiete anpassen?
- Nein, der Vermieter muss gesetzliche Bedingungen, Formvorschriften und Fristen einhalten.
- Welche Belege kann ich verlangen?
- Sie können Vergleichswohnungen, Richtwertangaben und Berechnungen einsehen.
- Welche Rechte habe ich bei unrechtmäßiger Erhöhung?
- Sie können schriftlich widersprechen, rechtliche Beratung suchen und gegebenenfalls klagen.
Anleitung
- Prüfen Sie das Mieterhöhungsschreiben sorgfältig.
- Schreiben Sie innerhalb der Frist einen begründeten Widerspruch.
- Holen Sie rechtliche Beratung bei einer Mieterschutzstelle ein.
- Reichen Sie ggf. eine Klage beim Bezirksgericht ein.
Hilfe und Unterstützung
- RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- Justiz - Informationen zu Gerichten
- JustizOnline - Formulare und Dienste