Ortsübliche Vergleichsmiete: Was Mieter in Österreich tun
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
Die ortsübliche Vergleichsmiete beschreibt üblich gezahlte Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Region. Für Mieterinnen und Mieter in Österreich ist wichtig, wie die Vergleichswerte ermittelt werden und welche Rechte daraus folgen. Gesetzliche Grundlagen finden sich im Mietrechtsgesetz (MRG).[1]
Erste Schritte für Mieter
- Prüfen Sie die Zustellung und Form der Erhöhung oder Vergleichsmitteilung.
- Beachten Sie Fristen: Reagieren Sie innerhalb der angegebenen Frist.
- Sammeln Sie Beweise: Alte Mietverträge, Fotos und Zahlungsbelege.
- Kontaktieren Sie die Vermieterin oder den Vermieter schriftlich, um offene Punkte zu klären.
Widerspruch und rechtliche Schritte
Wenn Sie die Vergleichsmiete für zu hoch halten, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen und Beweise vorlegen. Notieren Sie Fristen und bewahren Sie alle Unterlagen auf. Reichen Sie notfalls gegen die Erhöhung eine Klage bei Gericht ein; dafür sollten Sie Belege und eine klare Darstellung des Sachverhalts vorbereiten.[2]
FAQ
- Wie erkenne ich, ob die Vergleichsmiete korrekt berechnet wurde?
- Prüfen Sie die Vergleichsobjekte, Lage, Größe und Ausstattungsstandard. Bitten Sie um die konkrete Berechnung und vergleichen Sie mit eigenen Unterlagen.
- Welche Fristen gelten für Widerspruch?
- Fristen stehen in der Mitteilung; reagieren Sie möglichst sofort schriftlich und innerhalb der genannten Frist, um Ihre Rechte zu wahren.
- Muss die Erhöhung schriftlich erfolgen?
- Ja, Formvorschriften können gelten; verlangen Sie eine schriftliche und nachvollziehbare Begründung.
Anleitung
- Frist prüfen und Termin notieren.
- Alle relevanten Unterlagen sammeln (Mietvertrag, Abrechnungen, Fotos).
- Widerspruch schriftlich formulieren und per Einschreiben senden.
- Beratung suchen bei Mietervereinigung oder Rechtsanwalt.
- Bei Klage Vorbereitung: Belege ordnen und Gericht informieren.