Plattformvermietung: Rechte von Mietern in Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich fragen sich, ob ihr Vermieter ein Wohnobjekt kurzfristig über Plattformen wie Airbnb vermieten darf und welche Konsequenzen das für den Hauptmietvertrag hat. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, wann Plattformvermietung zulässig sein kann, welche Pflichten Vermieter und Mieter haben, wie sich Begriffe wie Untervermietung und Kurzzeitvermietung unterscheiden und welche Fristen und Nachweispflichten wichtig sind. Sie erhalten praktische Hinweise zur Dokumentation, zum richtigen Umgang mit einer unerlaubten Vermietung und zur Einleitung von rechtlichen Schritten. Ziel ist es, Mieterinnen und Mietern in Österreich konkrete Handlungsschritte und verlässliche Quellen zu bieten, damit Sie Ihre Rechte sicher einschätzen und durchsetzen können.

Was bedeutet Plattformvermietung?

Plattformvermietung bezeichnet die kurzfristige Vermietung einer Wohnung oder einzelner Zimmer über Online‑Plattformen. Sie unterscheidet sich von einer klassischen Untermiete durch die Dauer, die Nutzungsart und oft die gewerbliche Ausrichtung des Angebots. Für Mieter ist wichtig zu wissen, ob die Nutzung durch den Hauptmietvertrag untersagt ist oder ob im Einzelfall eine Genehmigung vorliegt.

Bewahren Sie alle Nachrichten und Belege zu einer Plattformvermietung auf.

Rechtliche Grundlagen

In Österreich sind Fragen zur Vermietung oft durch das Mietrechtsgesetz (MRG) und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geregelt; spezielle Regeln zur Kurzzeitvermietung können außerdem kommunal unterschiedlich ausgelegt werden.[1] Ob eine gewerbliche Kurzzeitvermietung zulässig ist, hängt vom Mietvertrag, von Widmungs- und baurechtlichen Vorschriften sowie von Verordnungen der Gemeinde ab. Bei Streit entscheidet in der Regel das zuständige Bezirksgericht; höhere Instanzen bis zum OGH können maßgebliche Präzedenzfälle schaffen.[2]

Pflichten des Vermieters

Der Vermieter muss die Bestimmungen des Mietvertrags und des MRG beachten; in vielen Fällen ist er meldepflichtig oder benötigt eine behördliche Genehmigung für wiederholte Kurzzeitvermietungen. Landlords dürfen nicht ohne Weiteres die Wohnung kommerziell nutzen, wenn dies den Mietgebrauch beeinträchtigt oder vertraglich verboten ist.

Reagieren Sie schnell, wenn die Nutzung Ihre Wohnqualität beeinträchtigt.

Pflichten des Mieters

Mieter sollten prüfen, ob ihr Vertrag Untervermietung regelt und ob eine Zustimmung erforderlich ist. Wenn eine Plattformvermietung ohne Zustimmung erfolgt, stehen dem Mieter Schritte wie schriftliche Aufforderung zur Unterlassung oder die Einschaltung des Gerichts offen.

Praktische Schritte für Mieter

  • Dokumentieren Sie Datum, Dauer und Art der Plattformvermietung mit Screenshots und Nachrichten.
  • Prüfen Sie Ihren Mietvertrag schriftlich auf Klauseln zu Untervermietung und Zweckwidmung.
  • Sprechen Sie den Vermieter schriftlich an und fordern Sie gegebenenfalls Unterlassung.
  • Wenn notwendig, bereiten Sie Unterlagen für eine Beschwerde beim Bezirksgericht vor.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen in rechtlichen Auseinandersetzungen.

Wenn Sie Formulare oder gerichtliche Aufkündigungen benötigen, stehen offizielle Portale wie JustizOnline zur Verfügung, über die manche Eingaben digital möglich sind.[3]

FAQ

Darf mein Vermieter die Wohnung über Plattformen vermieten?
Das hängt vom Mietvertrag, von gesetzlichen Bestimmungen und von kommunalen Regeln ab; ohne Erlaubnis kann eine wiederholte kommerzielle Vermietung unzulässig sein.
Braucht der Vermieter meine Zustimmung zur Untervermietung über Plattformen?
Oft ja: Viele Mietverträge verlangen Zustimmung zur Untervermietung oder regeln Kurzzeitnutzungen ausdrücklich.
Welche Schritte kann ich als Mieter unternehmen?
Dokumentieren Sie, fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Unterlassung auf und erwägen Sie bei Bedarf eine gerichtliche Klärung.

Anleitung

  1. Lesen Sie den Mietvertrag sorgfältig und notieren Sie relevante Klauseln.
  2. Sammeln Sie Beweise: Screenshots, Inserate, Nachrichten und Zeugen.
  3. Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und setzen Sie eine Frist zur Unterlassung.
  4. Informieren Sie die zuständige Gemeinde oder melden Sie Verstöße an die Behörden, falls erforderlich.
  5. Sollte keine Einigung möglich sein, beantragen Sie gerichtliche Klärung beim Bezirksgericht.

Wesentliche Erkenntnisse

  • Plattformvermietung kann den Mietvertrag und die Wohnqualität beeinflussen.
  • Gute Dokumentation ist entscheidend für erfolgreiche Schritte als Mieter.
  • Schriftliche Kommunikation mit dem Vermieter ist oft der erste sinnvolle Schritt.

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. [2] Justiz.gv.at – Informationen zu Gerichten und Verfahren
  3. [3] JustizOnline – Elektronische Formulare und Einreichungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.