Räumungsaufschub beantragen: Mieterrechte in Österreich
Wenn bei Ihnen in Österreich eine Räumung droht, ist es möglich, beim Gericht oder Vermieter einen Aufschub der Räumung zu beantragen. Das schützt Mieterinnen und Mieter vor plötzlichem Wohnungsverlust, gibt Zeit zur Suche einer Alternative und zur Prüfung von Rechtsmitteln. In vielen Fällen sind Fristen, formale Erklärungen und Nachweise entscheidend: Wer fristgerecht reagiert und Belege wie Mietzahlungen, Schriftverkehr und Fotos einreicht, verbessert seine Chancen. Diese Seite erklärt in verständlicher Sprache, welche Voraussetzungen gelten, wie man einen Antrag stellt, welche Fristen zu beachten sind und welche Unterstützung es in Österreich gibt. Ziel ist, dass Sie als Mieter Ihre Rechte kennen und konkrete nächste Schritte sicher umsetzen können.
Was ist ein Räumungsaufschub?
Ein Räumungsaufschub bedeutet, dass die tatsächliche Vollstreckung einer Räumung für eine begrenzte Zeit pausiert wird. Ein solcher Aufschub kann vom Gericht gewährt werden oder sich aus Vereinbarungen mit dem Vermieter ergeben; in beiden Fällen spielen Mieterrechte und gesetzliche Regelungen eine Rolle[1].
Wann können Mieter Aufschub beantragen?
- Wenn die Räumung innerhalb weniger Tage ansteht und Zeit für Alternativen benötigt wird.
- Bei Mietrückständen, wenn Zahlungen oder Raten nachgewiesen werden können.
- Wenn schwerwiegende Mängel oder laufende Reparaturen als mildernder Umstand gelten.
- Wenn formale Kündigungs- oder Räumungsbescheide zugestellt wurden und Fristen zu prüfen sind.
Wie stellt man den Antrag?
Der Antrag auf Aufschub muss klar begründet und mit Belegen versehen werden. Oft genügt ein formloser Antrag an das zuständige Bezirksgericht oder eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter; in vielen Fällen ist die Einreichung eines Antrags bei Gericht bzw. die Gegenvorstellung gegen die Räumung notwendig. Benennen Sie alle relevanten Tatsachen, legen Sie Zahlungsnachweise bei und benennen Sie ggf. eine realistische Frist, innerhalb derer Sie die Wohnung räumen oder eine Lösung finden können.
FAQ
- Kann der Vermieter mich sofort räumen lassen?
- Nein. Eine sofortige Räumung ist nur nach einer gerichtlichen Entscheidung und der Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher möglich; es bestehen meist Fristen und Möglichkeiten, einen Aufschub zu beantragen oder Rechtsmittel einzulegen[2].
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Fristen hängen vom konkreten Bescheid ab: Oft gibt es kurze Einspruchszeiträume und weitere Termine zur Vollstreckung. Reagieren Sie umgehend, prüfen Sie Fristen im Bescheid und legen Sie gegebenenfalls sofort einen Antrag auf Aufschub vor.
- Muss ich einen Anwalt haben, um Aufschub zu bekommen?
- Nein, ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich. Es kann aber sinnvoll sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, insbesondere bei komplexen Fällen oder wenn Fristen sehr knapp sind.
Anleitung
- Sammeln Sie alle Belege (Zahlungsnachweise, Schriftwechsel, Fotos) und legen Sie diese chronologisch ab.
- Formulieren Sie einen schriftlichen Antrag auf Aufschub mit konkreter Begründung und beifügen Sie die gesammelten Nachweise.
- Reichen Sie den Antrag beim zuständigen Bezirksgericht ein oder legen Sie ihn beim zuständigen Sachbearbeiter vor.
- Informieren Sie Beratungsstellen, Sozialämter oder Mietervereine über Ihre Situation und holen Sie Unterstützung ein.
- Bereiten Sie parallel eine Exit-Option vor (Umzug, Unterbringung), falls der Aufschub nicht gewährt wird.
Wesentliche Punkte
- Reagieren Sie sofort auf Zustellungen und prüfen Sie alle Fristen genau.
- Dokumentation und Belege erhöhen die Erfolgsaussichten deutlich.
- Suchen Sie frühzeitig Unterstützung bei Beratungsstellen oder Mietervereinen.
Hilfe und Unterstützung
- Mietrechtsgesetz (MRG) – RIS
- Informationen zu Gerichtsverfahren – Justiz.gv.at
- Formulare und e‑Services – JustizOnline