Rechte der Mieter in Österreich: Verlängerung & Ende

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Als Mieter in Österreich stehen Sie oft vor Entscheidungen: Soll ein bestehender Mietvertrag verlängert werden, oder ist eine Beendigung notwendig? Diese Seite erklärt klar Ihre Rechte bei Verlängerung, ordentlicher und außerordentlicher Kündigung, Fristen, Mietzinsänderungen und Pflichten zu Reparaturen und Instandhaltung. Sie erfahren praktische Schritte zur Kommunikation mit der Vermieterin oder dem Vermieter, welche Nachweise wichtig sind und wann ein Gericht eingeschaltet werden kann. Ziel ist, Ihnen verständliche Informationen zu geben, damit Sie Fristen einhalten, Ihre Wohnungspflichten kennen und im Konfliktfall vorbereitet sind. Bei Bedarf zeigen wir auch, wie offizielle Formulare und Behörden wie Bezirksgericht oder RIS genutzt werden können. Lesen Sie weiter.

Was bedeutet Verlängerung oder Beendigung?

Eine Verlängerung bedeutet, dass Sie und die Vermieterin oder der Vermieter den Mietvertrag fortsetzen. Eine Beendigung kann durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung erfolgen. Für besondere Regeln und Schutzbestimmungen siehe das Mietrechtsgesetz (MRG)[1].

Mieter haben in Österreich Anspruch auf grundlegende Wohnstandards.

Kündigungsarten und Fristen

Die ordentliche Kündigung folgt vertraglichen oder gesetzlichen Fristen; bei schwerwiegenden Gründen ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Prüfen Sie Fristen genau und dokumentieren Sie alle Mitteilungen.

  • Kündigungsfrist prüfen und berechnen.
  • Schriftliche Kündigung erstellen und zustellen.
  • Bis zur Vertragsbeendigung den Mietzins weiterzahlen.
  • Kommunikation und Belege (E-Mails, Fotos) sammeln.
Antworten Sie rechtzeitig auf Rechtsmitteilungen, um Fristen nicht zu versäumen.

Rechte bei Reparaturen und Mängeln

Die Vermieterin oder der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in brauchbarem Zustand zu erhalten. Melden Sie Mängel schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist zur Beseitigung.

  • Mangel dokumentieren mit Datum und Fotos.
  • Vermieterin oder Vermieter schriftlich kontaktieren.
  • Frist zur Behebung setzen und Frist nachhalten.
  • Bei akuten Gefahren kann Selbstvornahme möglich sein; prüfen Sie vorher die Rechtslage.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei Streitigkeiten.

Verfahren bei Streit und gerichtliche Schritte

Wenn eine Einigung nicht möglich ist, können Sie vor dem Bezirksgericht klagen oder rechtliche Schritte prüfen lassen[2]. Offizielle Formulare und elektronische Einreichungen sind über JustizOnline möglich[3]. Sammeln Sie alle Belege bevor Sie Klage einreichen.

FAQ

Kann die Vermieterin den Mietvertrag einseitig verlängern?
Nein, eine einseitige Verlängerung ist nur in besonderen, vertraglich geregelten Fällen möglich; meist bedarf es der Zustimmung beider Seiten.
Welche Kündigungsfrist gilt bei unbefristeten Verträgen?
Die Frist hängt vom Vertrag und gesetzlichen Regeln ab; prüfen Sie Ihren Vertrag und die einschlägigen MRG-Bestimmungen[1].
Was tun bei unbehebbaren Mängeln?
Dokumentieren Sie den Mangel, setzen Sie eine Frist zur Behebung und ziehen Sie bei Bedarf rechtliche Schritte in Betracht.

Anleitung

  1. Prüfen Sie Vertrag und Kündigungsfrist.
  2. Verfassen Sie eine schriftliche Kündigung oder Verlängerungsvereinbarung.
  3. Sammeln Sie Belege: Fotos, Mails, Zahlungsnachweise.
  4. Reichen Sie bei Bedarf Unterlagen beim Bezirksgericht ein.

Wesentliche Erkenntnisse

  • Fristen bestimmen oft den Ausgang von Kündigungen.
  • Dokumentation ist zentral für jede Streitigkeit.
  • Suchen Sie Unterstützung frühzeitig.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS – Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at – Bezirksgerichte und Zuständigkeit
  3. [3] JustizOnline – Formulare und Einreichungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.