Richtwertmiete erklären für Mieter in Österreich
Wann muss die Richtwertmiete erklärt werden?
Der Grundsatz ist: Wenn die Höhe der Miete oder die Basis ihrer Berechnung verändert wird, muss der Vermieter nachvollziehbar darlegen, wie er die neue Miete bestimmt hat. Bei Eingriffen in die Miethöhe oder bei Konstellationen, die eine Umrechnung nach Richtwert bedeuten, ist eine schlüssige Erläuterung erforderlich[1]. Das betrifft sowohl studienbasierte Anpassungen als auch Umstufungen in eine Kategoriemiete.
Was gehört in die Erklärung?
- Angabe der bisherigen und der vorgeschlagenen Miete mit konkreten Zahlen.
- Erklärung der Berechnungsgrundlage (Richtwert, Kategorie, regionale Zuordnung).
- Hinweis auf gesetzliche Grundlagen und relevante Fristen.
- Kontaktinformationen und Belehrung über Widerspruchsrechte.
Fehlt eine klare Darstellung oder sind Zahlen unplausibel, sollten Sie die Berechnung schriftlich anfordern und Belege einfordern. Sammeln Sie Kopien aller Schreiben, Zahlungsbelege und gegebenenfalls Fotos oder Gutachten.
Wie reagieren Mieter richtig?
- Lesen Sie das Schreiben genau und notieren Sie Fristen und Formvorschriften.
- Fordern Sie fehlende Berechnungen oder Belege schriftlich an.
- Geben Sie gegebenenfalls fristgerecht schriftlich Widerspruch oder Einwendungen ab.
- Suchen Sie frühzeitig rechtliche Beratung oder Mietervereinigung, wenn Unsicherheit bleibt.
FAQ
- 1) Muss die Erklärung schriftlich erfolgen?
- Eine nachvollziehbare schriftliche Darstellung ist praktisch und oft erforderlich, damit Sie Fristen beginnen zu laufen und Widerspruch formgerecht erheben können.[1]
- 2) Welche Frist habe ich für Widerspruch?
- Fristen hängen vom konkreten Vorgang ab; halten Sie Fristen im Schreiben ein und prüfen Sie, ob eine besondere Form vorgeschrieben ist. Bei Unsicherheit sollten Sie sofort reagieren.
- 3) Wo finde ich offizielle Formulare oder gerichtliche Schritte?
- Offizielle Formulare für gerichtliche Schritte und Informationen zur Verfahrensweise gibt es über JustizOnline und die Rechtspublikationsstellen.[2]
Anleitung
- Prüfen Sie das Schreiben des Vermieters auf konkrete Zahlen und Berechnungen.
- Fordern Sie schriftlich fehlende Unterlagen oder Erläuterungen an.
- Reichen Sie fristgerecht einen schriftlichen Widerspruch ein, falls Sie die Mieterhöhung nicht akzeptieren.
- Sichern Sie Belege und holen Sie fachliche Hilfe bei Mietervereinigungen oder Anwältinnen/Anwälten.
Kernaussagen
- Fordern Sie stets schriftliche Berechnungen und Belege an.
- Achten Sie genau auf Fristen und reagieren Sie schriftlich.
- Nutzen Sie offizielle Stellen und Beratungsangebote bei Unsicherheit.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- RIS - Rechtsinformationen des Bundes
- Justiz.gv.at - Informationen zu Gerichten und Verfahren
- JustizOnline - Formulare und Einreichungen