Richtwertmiete in Österreich: Was Mieter tun können
Was ist die Richtwertmiete?
Die Richtwertmiete ist ein Orientierungspunkt für die Berechnung der Miete und kann bei freien Richtwertmieten oder bestimmten Altbauwohnungen zur Anwendung kommen; ihre Auswirkung hängt vom Mietvertrag und dem Mietrechtsgesetz (MRG) ab.[1]
Wie prüfen Mieter eine angekündigte Erhöhung?
Wenn der Vermieter eine Erhöhung ankündigt, prüfen Sie zuerst schriftlich die Berechnung und legen Sie Wert auf Belege und Vertragsklauseln. Achten Sie auf Fristen in der Ankündigung und auf die Form, in der die Erhöhung mitgeteilt wurde.
- Fordern Sie schriftlich die genaue Berechnung und alle Belege vom Vermieter an.
- Prüfen Sie, ob das Mietverhältnis dem MRG unterliegt und welche Vertragsklauseln zur Richtwertmiete gelten.
- Dokumentieren Sie Kommunikation, Fotos und Quittungen als Beweismittel für spätere Schritte.
Was tun bei Streit oder Fristversäumnis?
Kommt es zum Streit, können Mieter zunächst Schlichtungsstellen oder die zuständigen Bezirksgerichte einschalten; gerichtliche Verfahren laufen über das zuständige Bezirksgericht, Informationen zu Zuständigkeiten und Verfahren finden Sie bei den Justizstellen.[2] Für bestimmte gerichtliche Schritte stehen Formulare und elektronische Einreichungen bereit.[3]
FAQ
- Was kann ich tun, wenn ich die Berechnung der Richtwertmiete nicht verstehe?
- Fordern Sie die schriftliche Berechnung und Belege an und lassen Sie sie prüfen, etwa durch eine Mietrechtsberatungsstelle oder einen Anwalt.
- Muss ich die Erhöhung sofort bezahlen?
- Bis zur Klärung können Sie den strittigen Teil einbehalten, aber informieren Sie sich über rechtliche Folgen und Fristen, damit Sie Ihre Rechte nicht verlieren.
- Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter nicht kooperiert?
- Suchen Sie Schlichtungsstellen, Mietervereinigungen oder reichen Sie eine Klage beim zuständigen Bezirksgericht ein.
Anleitung
- Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Mietvertrag, frühere Abrechnungen, Zahlungquittungen und Schriftverkehr.
- Fordern Sie den Vermieter schriftlich auf, die Berechnung und Belege innerhalb einer klaren Frist vorzulegen.
- Prüfen Sie die Unterlagen selbst oder lassen Sie sie von einer Beratungsstelle oder einem Anwalt bewerten.
- Reichen Sie bei Bedarf eine Klage oder ein Rechtsmittel beim zuständigen Bezirksgericht ein und nutzen Sie die angebotenen Formulare.
Hilfe und Unterstützung
- [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
- [2] Justiz.gv.at - Informationen zu Gerichten
- [3] JustizOnline - gerichtliche Formulare