Unbefristet vs befristet: Mieterrechte in Österreich

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Viele Mieter stehen vor der Frage, ob ihr Mietvertrag nach dem Mietrechtsgesetz (MRG)[1] in Österreich unbefristet oder befristet gilt und welche Konsequenzen das hat. Dieser Text erklärt verständlich, was die Begriffe bedeuten, wie sich Befristungen auf Kündigung, Mietzinserhöhungen und Reparaturpflichten auswirken und welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter haben. Sie erhalten praktische Hinweise, wie Sie eine unklare Vertragsklausel prüfen, Fristen einhalten und Beweise dokumentieren, sowie konkrete Schritte bei Problemen wie einer drohenden Räumung oder ausbleibenden Reparaturen. Ziel ist, dass Sie als Mieter in Österreich informiert handeln können und wissen, wann Sie rechtlichen Rat oder Unterstützung suchen sollten. Konkrete Links und Hinweise auf offizielle Stellen sind am Ende zusammengefasst.

Unterschiede und Rechtsfolgen

Ein unbefristeter Mietvertrag läuft solange weiter, bis eine Partei kündigt. Ein befristeter Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde. Welche Rechte Sie als Mieter haben, regelt das Mietrechtsgesetz; bei strittigen Fällen entscheidet in der Regel das Bezirksgericht[2].

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen in Streitfällen.

Was bedeutet unbefristet?

Bei unbefristeten Verträgen gelten die üblichen Kündigungsfristen und -gründe nach dem MRG. Mieter haben in vielen Fällen besseren Schutz gegen kurzfristige Räumungen und oft strengere Vorgaben für Mietzinserhöhungen.

Was bedeutet befristet?

Befristete Verträge enden zum vereinbarten Datum ohne Kündigung. Eine frühzeitige Auflösung ist nur möglich, wenn dies im Vertrag steht oder beide Parteien zustimmen. Nach Ablauf kann der Vermieter eine Räumung verlangen, wenn keine Verlängerung vereinbart ist.

Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen auf Kündigungen, sonst verlieren Sie Rechte.

Praktische Schritte für Mieter

  • Prüfen Sie die vertraglichen Fristen für Kündigung und Vertragsende.
  • Kontrollieren Sie die Vereinbarungen zum Mietzins und zu möglichen Erhöhungen.
  • Dokumentieren Sie Mängel sofort mit Fotos und schriftlichen Meldungen an den Vermieter.
  • Bewahren Sie alle Schriftstücke, Zahlungsbelege und Kündigungen auf.
Bewahren Sie alle Zahlungsbelege und Fotos zu Mängeln auf.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ein befristeter Vertrag endet?
Endet ein befristeter Vertrag, läuft das Mietverhältnis ohne weitere Formalitäten aus; der Vermieter kann eine Räumung verlangen, sofern keine Verlängerung besteht.
Kann ein unbefristeter Mietvertrag gekündigt werden?
Ja, unbefristete Verträge können unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Fristen gekündigt werden; das MRG schützt in vielen Fällen vor außerordentlichen Kündigungen.
Wo finde ich offizielle Formulare für gerichtliche Schritte?
Offizielle Formulare und elektronische Einreichungen finden Sie auf JustizOnline[3].

Anleitung

  1. Lesen Sie den Mietvertrag aufmerksam und markieren Sie Klauseln zu Befristung und Kündigung.
  2. Notieren Sie alle relevanten Fristen im Kalender und richten Sie Erinnerungen ein.
  3. Sammeln Sie Beweise: Fotos, E‑Mails, Zahlungsbelege und Zeugenkontakte.
  4. Wenn nötig, reichen Sie Unterlagen beim Bezirksgericht ein oder nutzen Sie JustizOnline für Formulare und Einreichungen[3].

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at - Gerichte und Verfahren
  3. [3] JustizOnline - Elektronische Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.