Unbefristet vs befristet (MRG): Mieterrechte Österreich

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Als Mieterin oder Mieter in Österreich ist es wichtig zu wissen, ob Ihr Mietvertrag unbefristet oder befristet ist — das beeinflusst Kündigungsschutz, Mietanpassungen und Rechte bei Mangelbeseitigung. Dieser Artikel erklärt praktikabel und verständlich, welche Unterschiede das Mietrechtsgesetz (MRG) macht, welche Pflichten Vermieter und Mieter haben und wie Sie im Alltag reagieren können: von fristgerechten Antworten auf Kündigungen bis zu Reparaturansprüchen. Sie erhalten klare Hinweise, welche Dokumente hilfreich sind, welche Fristen zu beachten sind und wann ein Gericht angerufen werden sollte. Ziel ist, dass Sie Ihre Rechte in Österreich sicherer einschätzen und bei Problemen strukturiert vorgehen können. Praktische Schritte und Hinweise zur Kontaktaufnahme mit Behörden und Gerichten runden den Text ab.

Was unterscheidet unbefristete und befristete Mietverträge?

Unbefristete Verträge laufen so lange, bis eine Partei kündigt; befristete Verträge enden mit dem vereinbarten Datum. Das Mietrechtsgesetz (MRG) regelt, welche Formen zulässig sind und welche Schutzbestimmungen bestehen[1]. Bei befristeten Verträgen sind Ausnahmen möglich, etwa Übergangsvereinbarungen oder besondere Vereinbarungen im Mietvertrag.

Kündigungsschutz, Fristen und erste Schritte

Bei unbefristeten Verträgen gelten strengere Regeln für Kündigungen und oft längere Fristen. Bei befristeten Verträgen ist die vorzeitige Beendigung nur in bestimmten Fällen möglich. Achten Sie besonders auf formale Anforderungen: Form, Zustellung und Fristen entscheiden oft über Ihre Rechte.

  • Fristen beachten: Reagieren Sie innerhalb der gesetzten Fristen.
  • Auf Kündigung antworten: Senden Sie eine schriftliche Stellungnahme, wenn nötig.
  • Mietzahlungen weiterführen: Zahlen Sie bis zur Klärung, um Forderungen zu vermeiden.
  • Dokumentation: Sammeln Sie Schriftverkehr, Fotos und Zeugenangaben.
Antworten Sie rechtzeitig auf rechtliche Schreiben, um Rechte nicht zu verlieren.

Reparaturen, Mängel und Mietminderung

Vermieter sind verpflichtet, die Wohnung in brauchbarem Zustand zu erhalten. Bei Mängeln sollten Mieter den Mangel schriftlich anzeigen und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung setzen. Bei schwerwiegenden oder fortbestehenden Mängeln können Mietminderung oder Ersatzvornahme in Betracht kommen.

  • Schriftliche Mangelanzeige: Beschreiben Sie Mangel, Datum und gewünschten Termin zur Behebung.
  • Frist setzen: Nennen Sie eine klare, angemessene Frist zur Mangelbeseitigung.
  • Mietminderung prüfen: Bei wesentlichen Einschränkungen kann die Miete gemindert werden.
  • Beweissicherung: Fotos, Protokolle und Zeugen sind wichtig für spätere Ansprüche.
Bewahren Sie Fotos und Nachrichten als Beweismittel auf.

Wenn der Vermieter nicht reagiert

Reagiert der Vermieter trotz Fristsetzung nicht, können Sie selbst Maßnahmen ergreifen oder rechtliche Schritte einleiten. In vielen Fällen ist eine schriftliche Mahnung und gegebenenfalls die Kontaktaufnahme mit einer Mieterschutzorganisation oder Rechtsberatung sinnvoll. Bei gerichtlichen Verfahren ist das Bezirksgericht zuständig; Wege und Formulare sind offiziell geregelt[2].

  • Beratung suchen: Kontaktieren Sie Beratungsstellen oder Rechtsanwalt für Mietrecht.
  • Gerichtliche Schritte: Klagen bei Bezirksgericht, wenn außergerichtliche Lösungen nicht funktionieren.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen in Streitfällen.

Häufige Fragen

Kann ein befristeter Mietvertrag vorzeitig beendet werden?
Eine vorzeitige Beendigung ist nur möglich, wenn dies vertraglich vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Grund (z. B. schwere Vertragsverletzung) vorliegt; sonst endet der Vertrag am vereinbarten Datum.
Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?
Mieterhöhungen müssen rechtlich zulässig sein (Indexmiete, Staffelmiete oder vertraglich vereinbarte Anpassungen) und formell korrekt begründet werden; bei Zweifeln sollten Sie Belege und Fristen prüfen.
Welche Fristen gelten bei Mängeln?
Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung; je nach Mangel sind das oft 14 bis 30 Tage, bei akuten Fällen (z. B. Heizungsausfall im Winter) kürzer.

Anleitung

  1. Mangel dokumentieren: Fotos, Datum und betroffene Räume notieren.
  2. Vermieter schriftlich informieren: Mangel, Frist und gewünschte Lösung nennen.
  3. Frist setzen: Eine klare Frist zur Beseitigung vereinbaren.
  4. Bei ausbleibender Reaktion Mietminderung oder Ersatzvornahme prüfen und ankündigen.
  5. Bei Streit Gerichtliche Schritte erwägen und Unterlagen beim Bezirksgericht einreichen.

Wichtigste Punkte

  • Fristen sind entscheidend und sollten schriftlich dokumentiert werden.
  • Sammeln Sie Beweise: Fotos, Nachrichten und Protokolle.
  • Suchen Sie frühzeitig Beratung bei Unsicherheiten.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Mietrechtsgesetz (MRG) - RIS
  2. [2] Zuständigkeit der Gerichte - RIS
  3. [3] JustizOnline e-Forms - JustizOnline
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.