Untermiete berechnen: Rechte für Mieter in Österreich
Viele Mieter in Österreich überlegen, ob und wie viel sie bei Untermiete verlangen können. Dieser Beitrag erklärt verständlich, welche Rechte Mieter haben, welche Kosten berücksichtigt werden dürfen und wie Sie eine angemessene Untermiete berechnen. Sie lernen, welche Abzüge für Betriebskosten, Abnutzung oder Vermittlungsgebühren zulässig sind, wie Sie Belege sammeln und welche Fristen einzuhalten sind. Zudem erläutern wir Praxisbeispiele, typische Konfliktpunkte mit dem Vermieter und erste Schritte bei Streit — inklusive wie Sie Dokumente sichern und gegebenenfalls das Bezirksgericht kontaktieren.[2] Wenn Sie unsicher sind, holen Sie rechtliche Beratung oder nutzen offizielle Stellen wie das Bezirksgericht oder Mietervereinigungen. Praktische Checklisten helfen bei der Abrechnung.
Was regelt die Untermiete?
Die Grundlagen zur Untermiete stehen oft im Mietrechtsgesetz (MRG) und im individuellen Mietvertrag.[1] Wichtig ist, ob der Mietvertrag Untermiete erlaubt, welche Nebenkosten anrechenbar sind und ob Zustimmungspflichten bestehen.
Welche Kosten zählen zur Untermiete?
- Grundmiete und vertraglich vereinbarte Miete.
- Anteilig berechnete Betriebskosten wie Heiz- und Wasserkosten.
- Kaution oder Rücklagen nur, wenn vertraglich geregelt und rechtlich zulässig.
- Reparaturkosten nur, wenn die Untermiete Nutzungsschäden beeinflusst und dies vereinbart ist.
Bewahren Sie Mietbelege und Fotos sicher auf.
Wie berechne ich die Untermiete?
Beginnen Sie mit der Hauptmiete und addieren Sie anteilige Betriebskosten. Ziehen Sie unzulässige Posten wie persönliche Gebühren oder überhöhte Vermittlungsprovisionen ab. Dokumentieren Sie jede Rechnung und Berechnungsgrundlage schriftlich.
Beispielrechnung
- Hauptmiete monatlich: 800 EUR.
- Anteilig Betriebskosten: 100 EUR.
- Gesamtansatz vor Abzug: 900 EUR, abzüglich nicht zulässiger Posten ergibt angemessene Untermiete.
Dokumentation erhöht Ihre Chancen, eine faire Lösung zu erreichen.
FAQ
- Wie berechne ich eine angemessene Untermiete?
- Berechnen Sie den Anteil der Hauptmiete plus anteilige Betriebskosten, ziehen Sie nicht zulässige Posten ab und dokumentieren Sie die Berechnung.
- Muss ich den Vermieter informieren?
- In vielen Fällen ja; prüfen Sie den Mietvertrag und informieren Sie den Hauptmieter oder Vermieter schriftlich, wenn dies verlangt wird.
- Was tun bei Streit?
- Dokumente sammeln, Fristen beachten, kostenlose Beratung suchen und gegebenenfalls beim Bezirksgericht Klage einreichen.
Anleitung
- Unterlagen sammeln: Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung, Fotos, Zahlungsnachweise.
- Berechnung durchführen: Anteil der Hauptmiete und anteilige Betriebskosten ermitteln.
- Vermieter informieren: Schriftlich informieren und Berechnung erläutern.
- Bei Bedarf handeln: Beratung einholen, Fristen prüfen und ggf. das Bezirksgericht kontaktieren.[2]
Hilfe und Unterstützung
- RIS – Mietrechtsgesetz (MRG)
- Justiz.gv.at – Formulare und Gerichtsinformationen
- JustizOnline – Elektronische Gerichtsverfahren