Untermiete in Österreich: Rechte der Mieter
Mieter in Österreich stehen oft vor Fragen zur Untermiete: Wann ist Zustimmung nötig, welche Regeln gelten für Dauer und Zahl der Untermieter, und wie schützt man seine Rechte bei Konflikten? Dieser Ratgeber erklärt in einfacher Sprache die wichtigsten Punkte zum Thema Untermiete, welche Pflichten und Rechte Mieter haben, sowie erste Schritte bei Streitigkeiten mit dem Vermieter. Wir behandeln, wie Sie den Mietvertrag prüfen, die Zustimmung schriftlich einholen, nötige Dokumente sammeln und wann rechtliche Schritte sinnvoll sind, damit Sie sicher und informiert handeln können.
Rechtliche Grundlagen
Die Untermiete wird in vielen Fällen durch das Mietrechtsgesetz (MRG) und die allgemeinen Bestimmungen des ABGB beeinflusst.[1][2] Ob und wann eine Zustimmung nötig ist, hängt vom Mietvertrag und von Umständen wie der Dauer der Untermiete ab. Bei Unsicherheiten lohnt sich ein Blick in den Vertrag und das Gesetz sowie das Einholen von Auskünften bei zuständigen Behörden.
Wann brauchen Mieter Zustimmung?
Grundsätzlich sollten Mieter die Zustimmung des Vermieters einholen, wenn die Untermiete längerfristig geplant ist, die Anzahl der Wohnparteien deutlich steigt oder der Mietvertrag eine ausdrückliche Verbotsklausel enthält. Auch bei einer dauerhaften Übersiedlung ist Zustimmung üblich. Schriftliche Erlaubnis schützt beide Seiten und schafft Klarheit über Dauer und Bedingungen.
- Wenn der Mietvertrag Untermiete ausdrücklich verbietet.
- Bei dauerhaftem Wegzug des Hauptmieters (z. B. dauerhaftes Move-out).
- Wenn durch Untermieter mehr Personen in der Wohnung leben als vereinbart.
- Bei beruflicher oder gewerblicher Nutzung durch Untermieter.
Grenzen der Untermiete
Vermieter können die Untermiete nicht willkürlich verbieten, aber berechtigte Interessen wie Überbelegung oder Gefahr für die Wohnqualität rechtfertigen Einschränkungen. Liegt eine unbefugte Untermiete vor, kann der Vermieter kündigen oder auf Zustimmung bestehen. Maßstab sind immer Vertragsklauseln und die gesetzlichen Vorgaben.
FAQ
- Muss ich als Mieter die Erlaubnis des Vermieters einholen, bevor ich untervermiete?
- In vielen Fällen ja; besonders bei längeren Untermieten oder wenn der Mietvertrag dies verlangt, ist eine schriftliche Zustimmung ratsam.
- Kann der Vermieter die Untermiete generell verbieten?
- Ein generelles Verbot ist nur wirksam, wenn es im Mietvertrag steht oder berechtigte Interessen des Vermieters vorliegen, etwa Überbelegung.
- Was kann ich tun, wenn der Vermieter die Zustimmung verweigert?
- Sammeln Sie Beweise, dokumentieren Sie Anfragen schriftlich und erwägen Sie rechtliche Schritte vor dem Bezirksgericht; JustizOnline bietet dafür Formulare und Informationen.[3]
Anleitung
- Prüfen Sie zuerst den Mietvertrag und suchen Sie nach Klauseln zur Untermiete (notice).
- Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und erläutern Sie Dauer und Personenzahl (contact).
- Bitten Sie um eine schriftliche Zustimmung und behalten Sie eine Kopie der Antwort (form).
- Dokumentieren Sie Zustand der Wohnung, Zahlungen und Vereinbarungen mit Fotos und Belegen (evidence).
- Wenn nötig, bereiten Sie Unterlagen für eine gerichtliche Klärung vor und nutzen Sie Beratungsangebote oder JustizOnline (court).
Wichtige Hinweise
- Holen Sie Zustimmung schriftlich ein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
- Regeln Sie Verantwortlichkeiten für Reparaturen und Nebenkosten klar mit dem Untermieter.
- Respektieren Sie Datenschutz und Privatsphäre aller Parteien.
Hilfe und Unterstützung
- [1] RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
- [2] RIS: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
- [3] Justiz: Informationen zu Gerichtsverfahren und Bezirksgericht