Vermieter-Besichtigungen: Rechte der Mieter Österreich
Als Mieter in Österreich fragen Sie sich oft, ob und wann der Vermieter zur Besichtigung kommen darf – etwa für Wiedervermietung oder Verkauf. Dieser Beitrag erklärt Ihre Rechte und Pflichten klar und praxisnah: wann Sie Zutritt gewähren müssen, welche Fristen gelten, wie Privatsphäre und Besichtigungstermine vorgeschrieben sind und welche Nachweise sinnvoll sind. Sie erhalten konkrete Handlungsschritte, wie Sie Termine ablehnen oder Bedingungen vereinbaren, und welche Möglichkeiten bei unberechtigten Besuchen bestehen. Fachliche Hinweise beziehen sich auf österreichisches Mietrecht und typische Gerichtspraxis, damit Sie als Mieter besser vorbereitet sind und Konflikte vermeiden können. Am Ende finden Sie auch Vorlagen für kurze Antworten und Hinweise, wie Sie Beweisfotos und Termine dokumentieren.
Rechtliche Grundlagen
Das Mietrechtsgesetz (MRG) und allgemeine Regeln des Vertragsrechts bestimmen die Rechte von Mieter und Vermieter beim Zutritt zur Wohnung.[1] Grundsätzlich gilt: Der Vermieter braucht einen legitimen Anlass für Besichtigungen und muss Termine rechtzeitig ankündigen. Ohne Vereinbarung gibt es keine generelle Pflicht zur Duldung jederzeitiger Besuche.
Wann darf der Vermieter besichtigen?
Typische, oft zulässige Gründe sind Besichtigungen zur Neuvermietung, Verkaufsbesichtigungen oder Abnahmen vor Schlüsselübergabe. Wichtig sind Ankündigung, angemessene Uhrzeit und Verhältnismäßigkeit.
- Termine vorher ankündigen und Datum/Uhrzeit nennen
- Nur vereinbarte Räume betreten, private Bereiche sind zu respektieren
- Gegebenenfalls Begleitpersonen oder Makler ankündigen
Privatsphäre und Grenzen
Ihre Wohnung ist privater Wohnraum. Dauernde oder wiederholte Störungen sind unzulässig. Der Vermieter darf keine persönlichen Gegenstände durchsuchen oder ohne Zustimmung entfernen.
- Persönliche Bereiche und verschlossene Räume bleiben tabu
- Keine unangekündigten oder nächtlichen Besuche ohne Notfall
- Vereinbarte Bedingungen schriftlich bestätigen
Dokumentation und Beweise
Dokumentieren Sie Termine, Ankündigungen, Teilnehmer und Auffälligkeiten. Fotos, Datumsstempel und kurze Notizen erhöhen Ihre Beweiskraft.
- Fotos von Anwesenheit, Zustand und Uhrzeit machen
- Mitprotokoll oder Zeugennotiz erstellen
- Schriftverkehr aufbewahren (E-Mail, SMS, Briefe)
Was tun bei unberechtigten Besuchen?
Sprechen Sie die Angelegenheit ruhig an, dokumentieren Sie den Vorfall und fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Unterlassung auf. Wiederholte oder bedrohend wirkende Besuche können Anlass für zivilrechtliche Schritte vor dem Bezirksgericht sein.[2]
FAQ
- Muss ich Besichtigungen erlauben?
- Sie müssen Besichtigungen nicht uneingeschränkt erlauben. Bei berechtigtem Interesse und angemessener Ankündigung ist Duldung jedoch oft erforderlich.
- Wie viel Vorlaufzeit ist üblich?
- Es gibt keine gesetzlich festgelegte Frist für alle Fälle, übliche Vorlaufzeiten sind mehrere Tage; was "angemessen" ist, richtet sich nach Anlass und Uhrzeit.
- Kann ich Termine ablehnen?
- Ja, Sie können unangemessene Zeiten ablehnen und Alternativtermine vorschlagen; schriftliche Vereinbarungen sind empfehlenswert.
Anleitung
- Prüfen Sie die Ankündigung und notieren Sie Datum, Uhrzeit und Fristen.
- Antworten Sie kurz schriftlich oder mit Vorlage und schlagen Sie nötigenfalls Alternativtermine vor.
- Dokumentieren Sie Besuch, Fotos und Zeugen als Beweismittel.
- Bei wiederholten oder bedrohlichen Verstößen prüfen Sie rechtliche Schritte und wenden Sie sich ans Bezirksgericht.
Hilfe und Support
- RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
- JustizOnline: Formulare und elektronische Korrespondenz
- Justiz: Informationen zu Gerichten