Vermieter & Gemeindewohnung: Mieterrechte Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieterinnen und Mieter fragen sich, ob der eigene Vermieter eine Gemeindewohnung beantragen kann, etwa in Wien oder anderswo in Österreich. Diese Frage berührt Mietrecht, Kündigungsschutz und kommunale Vergabeverfahren. Wir erklären verständlich, unter welchen Umständen ein Vermieter einen Antrag stellen kann, welche Rechte und Fristen für Mieter gelten und welche praktischen Schritte Betroffene ergreifen können, um ihre Interessen zu wahren.

Was gilt in Wien und Österreich?

Grundlagen sind das Mietrechtsgesetz und weitere bundes- und landesrechtliche Regelungen; kommunale Vergabekriterien können zusätzlich bestimmen, wer Anspruch auf Gemeindewohnungen hat.[1]

In Österreich regeln das MRG und Gerichtspraxis viele Fälle.

Wann kann der Vermieter eine Gemeindewohnung beantragen?

  • Wenn kommunale Vergaberegeln dem Eigentümer eine Zuteilung ermöglichen.
  • Wenn ein Räumungs- oder Kündigungsverfahren läuft, das zur Freigabe der Wohnung führen könnte.
  • Bei massiven Mängeln oder Unbewohnbarkeit, die Reparaturen und Entscheidungen der Gemeinde erfordern.
  • Bei nachgewiesenem Missbrauch durch den Mieter oder anderen rechtswidrigen Handlungen.
Nicht jeder Antrag des Vermieters beeinflusst automatisch Ihre Mietrechte.

Rechte und Pflichten von Mieterinnen und Mietern

Mieterinnen und Mieter haben Anspruch auf Information, Kündigungsschutz und auf die Fortgeltung vertraglicher Vereinbarungen solange das Mietverhältnis besteht.

  • Prüfung von Kündigungsfristen und Schutzvorschriften.
  • Fortbestehen von Mietzahlungspflichten und Kautionsregelungen.
  • Anrecht auf Einsicht in Anträge oder gerichtliche Unterlagen.
  • Möglichkeit, Angelegenheiten beim Bezirksgericht zu klären oder Widerspruch einzulegen.[2]
Gute Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei Streitfällen.

Was tun, wenn Ihr Vermieter einen Antrag stellt?

Sammeln Sie Unterlagen, reagieren Sie schriftlich und fristgerecht und holen Sie rechtliche Beratung ein. Informieren Sie sich über kommunale Verfahren und fordern Sie Kopien aller Anträge an.

Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.

Häufige Fragen

Kann der Vermieter ohne Weiteres eine Gemeindewohnung beantragen?
Nein. Es gelten kommunale Vergaberegeln und mietrechtliche Schranken; nicht jeder Antrag führt zur Kündigung.
Beeinträchtigt ein Antrag automatisch mein Wohnen?
Meist nicht sofort; Maßnahmen erfordern oft gerichtliche Entscheidungen oder behördliche Schritte.
Wo finde ich Hilfe bei einem Antrag des Vermieters?
Wenden Sie sich an Mieterschutzorganisationen, Rechtsanwaltsstellen oder die Bezirksgerichte.

Anleitung

  1. Prüfen Sie schriftliche Mitteilungen und fordern Sie Kopien aller Anträge an.
  2. Sammeln Sie Belege: Mietverträge, Zahlungsnachweise und Fotos.
  3. Beachten Sie Fristen; reichen Sie rechtzeitig Widerspruch oder Stellungnahmen ein.
  4. Suchen Sie rechtliche Beratung oder reichen Sie bei Bedarf eine Klage beim Bezirksgericht ein.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS – Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz – Zivilverfahren und Bezirksgerichte
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.