Vermieter & Wohnbeihilfe in Österreich: Rechte Mieter

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich fragen sich, ob der Vermieter Wohnbeihilfe verlangen oder anrechnen darf. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, welche Voraussetzungen für Wohnbeihilfe gelten, welche Pflichten Vermieter und Mieter haben und wie sich die Höhe der Unterstützung berechnet. Sie erfahren, wann Zahlungen zulässig sind, welche Unterlagen wichtig sind und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können — etwa gegenüber dem Bezirksgericht oder in Beratungsgesprächen. Die Informationen beziehen sich auf österreichisches Recht und praktische Schritte für Mieter, damit Sie besser einschätzen können, ob Ihr Vermieter Forderungen im Zusammenhang mit Wohnbeihilfe stellen darf. Am Ende finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung, FAQs und offizielle Anlaufstellen für Beratung.

Was ist Wohnbeihilfe?

Wohnbeihilfe ist eine staatliche Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen, die zur Deckung der Wohnkosten dient. Die konkrete Ausgestaltung und die Zuständigkeit liegen meist bei den Ländern und Gemeinden; die Anspruchsvoraussetzungen richten sich nach Einkommen, Haushaltszusammensetzung und den örtlichen Richtlinien. Gesetze wie das Mietrechtsgesetz (MRG) regeln den zivilrechtlichen Rahmen für Mietverhältnisse und beeinflussen, wie Vermieter und Mieter mit Leistungen umgehen.[1]

In den meisten Fällen richtet sich die Wohnbeihilfe nach Einkommen und Haushaltsgröße.

Darf der Vermieter Wohnbeihilfe vom Mieter verlangen?

Grundsätzlich ist Wohnbeihilfe eine soziale Leistung, die dem Mieter zusteht. Ein Vermieter kann die Zahlung der Wohnbeihilfe nicht pauschal an Bedingungen knüpfen, die das Gesetz oder Förderbestimmungen umgehen. Ob und wie Vermieter Informationen zur Wohnbeihilfe anfordern dürfen, hängt von Zweck und Umfang der Anfrage ab sowie davon, ob die Anforderung vertraglich oder gesetzlich erlaubt ist.

Vermieter dürfen nicht pauschal gesetzliche Ansprüche umgehen.

Typische Situationen

  • Der Vermieter fragt nach, ob Wohnbeihilfe bezogen wird oder beantragt wurde.
  • Der Vermieter will Zahlungen direkt erhalten oder verrechnen.
  • Der Vermieter verlangt Nachweise oder Formulare als Bedingung für die Mietzahlung.

In vielen Fällen ist die reine Frage nach dem Bezug von Wohnbeihilfe erlaubt, solange damit keine unzulässige Bedingung verbunden wird. Direkte Forderungen, etwa dass der Vermieter die Unterstützung statt des Mieters entgegennimmt, sind rechtlich heikler und sollten geprüft werden.

Bewahren Sie Kopien aller Schriftstücke zur Wohnbeihilfe sicher auf.

Wann darf der Vermieter Zahlungen anrechnen oder einziehen?

Ein Vermieter darf nur dann Zahlungen anrechnen oder direkt einziehen, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder eine rechtliche Grundlage besteht. Gewöhnlich bleibt die Zahlungspflicht beim Mieter; die Wohnbeihilfe ändert daran nichts, solange keine ausdrückliche Abtretung oder Vereinbarung vorliegt.

Wie hoch ist die Wohnbeihilfe?

Die Höhe der Wohnbeihilfe variiert stark je nach Bundesland, Einkommen und Haushaltsgröße. Es gibt keine einheitliche bundesweite Summe; stattdessen arbeiten die Länder mit eigenen Tabellen und Berechnungsmodellen. Fragen zur konkreten Höhe richteten Sie an die zuständige Landesstelle oder die Gemeinde.

Für eine genaue Einschätzung lohnt sich ein Bescheid der zuständigen Behörde.

Wie prüfen Mieter Forderungen des Vermieters?

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Forderung des Vermieters gerechtfertigt ist, führen Sie folgende Schritte aus:

  • Fordern Sie eine schriftliche Begründung und alle relevanten Unterlagen an.
  • Vergleichen Sie die Forderung mit Ihrem Mietvertrag und gesetzlichen Regelungen.
  • Suchen Sie Beratung bei Mietervereinen oder offiziellen Stellen, bevor Sie zahlen.
Dokumentation hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

FAQ

Darf der Vermieter verlangen, dass die Wohnbeihilfe direkt an ihn ausgezahlt wird?
Nein, eine direkte Auszahlung an den Vermieter ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mieters oder einer rechtlichen Grundlage möglich.
Muss ich dem Vermieter Auskunft über meinen Wohnbeihilfe-Antrag geben?
Eine Auskunft über den Antrag ist oft zulässig, aber sensible Daten müssen geschützt bleiben; geben Sie nur notwendige Informationen preis.
Wo kann ich Widerspruch einlegen, wenn der Vermieter meine Wohnbeihilfe anrechnet?
Bei rechtswidrigen Anrechnungen kontaktieren Sie zuerst eine Beratungsstelle; rechtliche Schritte führen Mieter meist vor dem Bezirksgericht oder mit Unterstützung eines Mietervereins.

Anleitung

  1. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über Anspruchsvoraussetzungen und nötige Unterlagen.
  2. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und fügen Sie Einkommensnachweise bei.
  3. Senden Sie den Antrag fristgerecht an die zuständige Stelle und bewahren Sie einen Nachweis der Einreichung auf.
  4. Holen Sie bei Unklarheiten rechtliche Beratung ein oder wenden Sie sich an eine offizielle Beratungsstelle.

Wichtige Punkte

  • Die Wohnbeihilfe gehört dem Mieter; der Vermieter hat keinen automatischen Zugriff.
  • Prüfen Sie alle Forderungen schriftlich und reagieren Sie fristgerecht.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz: Informationen zu Gerichten
  3. [3] JustizOnline: Formulare und E‑Services
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.