Vermieter Zutritt: Rechte der Mieter in Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich sollten Sie wissen, unter welchen Bedingungen und Fristen ein Vermieter die Wohnung betreten darf. Dieser Ratgeber erklärt klar und praxisnah, welche Gründe Zutritt rechtfertigen (z. B. Reparaturen, Ablesungen oder Besichtigungen), welche Ankündigungsfristen gelten und wie Sie Ihre Privatsphäre schützen können. Ich beschreibe, welche Formvorgaben und Beweisschritte nützlich sind, wie Sie auf eine unangekündigte Forderung reagieren und welche Behörden Sie bei Streitfällen kontaktieren können. Die Hinweise basieren auf österreichischem Mietrecht und sind so formuliert, dass auch Nicht-Juristen die nächsten Schritte verstehen und souverän handeln können. Am Ende finden Sie praktische Schritte für kurzfristige Einsprüche, Mustervorlagen für Benachrichtigungen und Hinweise, wann ein Gericht eingeschaltet werden sollte.

Wann darf der Vermieter eintreten?

Ein Vermieter kann nur aus bestimmten Gründen und meist nach Ankündigung die Wohnung betreten. Typische Gründe sind nötige Reparaturen, Ablesungen, Besichtigungen für Neuvermietung oder dringende Schadensabwehr. Gesetzliche Grundlagen finden sich im Mietrecht und ergänzenden Vorschriften[1]. Ohne Einwilligung des Mieters ist Zutritt nur in Ausnahmefällen zulässig, z. B. bei Gefahr im Verzug.

Bewahren Sie alle Mieterunterlagen und Zahlungsbelege sicher auf.

Welche Fristen und Ankündigungen gelten?

Für geplante Arbeiten oder Besichtigungen muss der Vermieter in der Regel rechtzeitig informieren. Fristen sind im Mietvertrag oder zwischen den Parteien zu vereinbaren; fehlt eine Vereinbarung, gilt eine angemessene Vorankündigung. Bei kurzfristigen Notfällen entfällt die Ankündigungspflicht, sofern sofortiges Handeln nötig ist.

  • Reparaturen und Instandhaltung (repair)
  • Angekündigte Besichtigungen zur Neuvermietung (notice)
  • Übergabe und Abnahme bei Ein- oder Auszug (entry)
  • Dringende Schadensbehebung bei Gefahr im Verzug (repair)

Wenn ein Vermieter unangekündigt kommt, können Sie höflich um den Nachweis des Grundes bitten und dokumentieren, was vor Ort geschehen ist. Bei wiederholten unangekündigten Zutritten sollten Sie schriftlich widersprechen und gegebenenfalls rechtliche Schritte prüfen.

Reagieren Sie schriftlich auf wiederholte unangekündigte Zutritte, um Beweismittel zu sichern.

Was dürfen Sie als Mieter tun?

Sie können Zutritt verweigern, wenn kein legitimer Grund vorliegt oder die Ankündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Gleichzeitig sollten Sie Kooperation zeigen, wenn dringende Reparaturen nötig sind. Dokumentation hilft: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Anlass und beteiligte Personen und machen Sie Fotos, falls zulässig.

  • Dokumentation von Vorfällen und Schäden (evidence)
  • Schriftliche Kommunikation und Fristen setzen (notice)
  • Kontakt zu Schlichtungsstellen oder Rechtsberatung suchen (call)

Häufige Fragen

Wie viel Vorankündigung muss der Vermieter geben?
Es gibt keine einheitliche gesetzliche Frist; üblicherweise ist eine angemessene Vorankündigung von mehreren Tagen zu erwarten oder was im Mietvertrag vereinbart wurde.
Kann ein Vermieter ohne meine Zustimmung eintreten?
Nur in Ausnahmefällen wie Gefahr im Verzug oder wenn gesetzliche Befugnisse bestehen; ansonsten benötigen Vermieter Ihre Einwilligung oder eine gerichtliche Anordnung.
Was kann ich tun, wenn Zutritte wiederholt ohne Grund erfolgen?
Dokumentieren Sie Vorfälle, widersprechen Sie schriftlich und ziehen Sie Unterstützung durch Mietervereine oder eine Rechtsberatung in Betracht.

Anleitung

  1. Prüfen Sie den Mietvertrag auf Vereinbarungen zu Zutritt und Fristen.
  2. Fordern Sie eine schriftliche Ankündigung mit Datum und Grund an, wenn der Zutritt geplant ist.
  3. Dokumentieren Sie unangekündigte Besuche mit Datum, Uhrzeit und Namen der Personen.
  4. Kontaktieren Sie bei wiederholten Verstößen eine Beratungsstelle oder prüfen Sie gerichtliche Schritte beim Bezirksgericht[2].

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Mietrechtsgesetz (MRG) — RIS
  2. [2] Gerichtswege und Verfahren — Justiz
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.