Wann darf der Vermieter die Wohnung betreten? Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich haben Sie ein Recht auf Privatsphäre – aber der Vermieter hat unter bestimmten Umständen Zutrittsrechte. Dieser Artikel erklärt klar, wann und wie ein Vermieter die Wohnung betreten darf, welche Fristen und Formvorschriften gelten, welche Ausnahmen bei Notfällen oder notwendiger Reparatur bestehen und wie Sie als Mieter Ihre Rechte dokumentieren und durchsetzen können. Wir beschreiben mögliche Ankündigungen, Fristen, Verweigerungsgründe und den Ablauf bei gerichtlichen Verfahren. Ziel ist, Ihnen als Mieter praktische Schritte, Vorlagen und Hinweise zu geben, damit unangemessene Eingriffe verhindert werden und notwendige Inspektionen rechtssicher ablaufen. Bei Unsicherheit helfen offizielle Quellen und gerichtliche Schritte weiter. Lesen Sie weiter für konkrete Hinweise.

Was gilt rechtlich?

Die wesentlichen Regeln finden sich im Mietrechtsrecht und ergänzenden Bestimmungen; das Mietrechtsgesetz (MRG) ist die zentrale Grundlage in Österreich.[1]

In vielen Fällen ist eine Ankündigung erforderlich.

Wann darf der Vermieter eintreten?

  • Besichtigung zur Neuvermietung mit Ankündigung (within 48 hours).
  • Dringende Reparaturen oder Gefahr im Verzug, etwa zur Abwehr von Schaden (repair).
  • Ablesen von Zählern nach Mitteilung (within 14 days).
  • Ortstermin nach gerichtlicher Anordnung oder bei Rückgabefristen (court).
Weisen Sie den Vermieter bei unangemeldetem Zutritt freundlich auf Ihre Rechte hin.

Welche Fristen gelten?

  • Übliche Ankündigungsfrist: kurze Frist oder within 24-48 hours, je nach Grund.
  • Manche Termine müssen schriftlich angekündigt werden (Formpflicht).
  • Bei gerichtlichen Maßnahmen gelten die Fristen der Justiz und ZPO.[2]

Offizielle Formulare und gerichtliche Einreichungen sind über JustizOnline erhältlich.[3]

Beachten Sie, dass bei Notfällen andere Regeln gelten.

Was Sie als Mieter tun können

  • Dokumentieren Sie jeden Zutritt mit Datum, Uhrzeit, Fotos und Zeugen (record).
  • Verlangen Sie wenn möglich eine schriftliche Ankündigung oder einen kurzen notice per E-Mail.
  • Kontaktieren Sie rechtliche Beratung oder Schlichtungsstellen, wenn unrechtmäßige Eingriffe vorkommen.
Dokumentieren Sie jeden Zutritt mit Datum und Fotos.

FAQ

Musste der Vermieter vorher ankündigen?
In den meisten Fällen ja, eine Ankündigung oder Terminvereinbarung ist erforderlich, außer bei Gefahr im Verzug.
Darf der Vermieter ohne Zustimmung reparieren?
Bei dringenden Reparaturen kann der Vermieter Zutritt verlangen; Sie sollten das Ereignis dokumentieren.
Welche Rolle spielt das Mietrechtsgesetz (MRG)?
Das MRG und ergänzende Bestimmungen regeln viele Zutrittsfragen in Österreich.[1]

Anleitung

  1. Bitten Sie um schriftliche Ankündigung oder E-Mail mit Datum und Uhrzeit (within 48 hours).
  2. Dokumentieren Sie Zutritte sofort: Fotos, Notizen und Zeugen.
  3. Wenden Sie sich an die Justiz oder eine Beratungsstelle, wenn Rechte verletzt wurden.[2]

Hilfe und Support


  1. [1] RIS — Rechtsinformationssystem
  2. [2] Justiz.gv.at — Gerichte und Verfahren
  3. [3] JustizOnline — Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.