Wartelisten & Bewerbungen: Mieterrechte in Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich begegnen Wartelisten und Bewerbungsprozessen, wenn eine Wohnung frei wird. Als Mieter sollten Sie wissen, welche Informationen Vermieter rechtlich anfordern dürfen, welche Auswahlkriterien zulässig sind und wie Sie sich verhalten, wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Warteliste oder die Vergabe unfair ist. Dieser Artikel erklärt in klarer Sprache die üblichen Praktiken, beschreibt sinnvolle Dokumentation und zeigt die ersten Schritte, die Sie als Mieter ergreifen können, um Ihre Rechte durchzusetzen oder brachliegende Anfragen zu prüfen.

Was darf der Vermieter?

Vermieter dürfen Bewerbungsunterlagen anfordern, geeignete Auswahlkriterien festlegen und Bonitätsprüfungen durchführen, sofern die Fragen rechtmäßig und verhältnismäßig sind. Persönliche Daten müssen nach dem Datenschutz behandelt werden. Die Führung einer Warteliste ist nicht grundsätzlich verboten, darf aber nicht als Vorwand für Diskriminierung oder willkürliche Vergabe dienen.[1]

  • Bewerbungsunterlagen anfordern, etwa Einkommensnachweise oder Ausweiskopien.
  • Referenzen oder frühere Vermieter zur Prüfungszwecken befragen.
  • Bonitätsprüfungen durchführen, soweit datenschutzrechtlich zulässig.
Eine Warteliste ist erlaubt, sie darf aber nicht zur Umgehung gesetzlicher Pflichten genutzt werden.

Was ist unzulässig?

Unzulässig ist jede Form der Diskriminierung (z. B. nach Herkunft, Geschlecht, Religion) und das Verlangen von Daten, die nicht für das Mietverhältnis relevant sind. Auch das heimliche Weitergeben von Bewerberdaten an Dritte ohne Einwilligung ist verboten. Wenn Vermieter Bewerber ohne nachvollziehbare Kriterien ablehnen, sollten Mieter nachfragen und dokumentieren.[2]

  • Diskriminierende Auswahlkriterien oder Fragen zu sensiblen persönlichen Umständen.
  • Unberechtigtes Weitergeben oder Speichern persönlicher Daten.
  • Willkürliche Vergabe ohne nachvollziehbare Gründe.
Fordern Sie schriftliche Gründe an, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Bewerbung unrechtmäßig abgelehnt wurde.

Wie dokumentieren und reagieren?

Gute Dokumentation erhöht Ihre Chancen, wenn Sie Ihre Rechte geltend machen müssen. Sammeln Sie Kopien aller Bewerbungen, Nachrichten und Nachweise über Termine oder Besichtigungen. Formulieren Sie schriftliche Nachfragen an den Vermieter und setzen Sie Fristen für Antworten. Wenn Gespräche nichts bringen, können rechtliche Schritte erforderlich sein; häufig ist die erste Anlaufstelle das Bezirksgericht.

  • Kopien aller Bewerbungsunterlagen und E‑Mails sammeln.
  • Schriftliche Aufforderung an den Vermieter senden und Frist setzen.
  • Bei andauernden Problemen Beratung beim Bezirksgericht oder einer Mieterorganisation prüfen.
Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner bei Besichtigungen und Verhandlungen.

FAQ

Darf der Vermieter eine Warteliste führen?
Ja, das Führen einer Warteliste ist grundsätzlich möglich, muss aber transparent und nicht diskriminierend erfolgen.[1]
Welche Daten darf der Vermieter verlangen?
Nur personenbezogene Daten, die für die Entscheidung über das Mietverhältnis erforderlich sind; sensible Daten sind grundsätzlich unzulässig.[2]
Was kann ich tun, wenn ich Diskriminierung vermute?
Dokumentieren Sie Vorfälle, fordern Sie schriftliche Auskunft und wenden Sie sich an das Bezirksgericht oder Beratungsstellen.[3]

Anleitung

  1. Fristen prüfen: Setzen Sie dem Vermieter eine kurze schriftliche Frist zur Auskunft (meist 7–14 Tage).
  2. Dokumentieren: Sammeln Sie Bewerbungen, E‑Mails, Fotos und Gesprächsnotizen.
  3. Schriftlich reagieren: Fordern Sie begründete Auskunft zur Ablehnung oder Platzierung auf der Warteliste.
  4. Rechtliche Schritte: Bei fortgesetztem Fehlverhalten prüfen Sie eine Klage beim Bezirksgericht.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS
  2. [2] RIS
  3. [3] JustizOnline
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.