Wer zahlt die Feststellung des Mietzinses in Österreich
Viele Mieter in Österreich fragen sich, wer die Kosten trägt, wenn der angemessene Mietzins geprüft werden soll. Dieser Text erklärt verständlich, welche Rechte Mieter haben, wann Vermieter oder Mieter eine Feststellung veranlassen können und welche Schritte bei Uneinigkeit sinnvoll sind. Sie erhalten praktische Hinweise zu Beweisführung, Fristen und möglichen Gerichtsschritten sowie Hinweise, wann eine unabhängige Begutachtung nötig sein kann. Ziel ist, dass Sie als Mieter die Optionen kennen, Entscheidungen vorbereitet treffen und wissen, wo Sie Hilfe finden.
Wann ist eine Feststellung nötig?
Eine Feststellung des Mietzinses kann nötig werden, wenn der Vermieter eine Mieterhöhung ankündigt, die Miete über dem Richtwert liegen könnte oder wenn Mieter die Angemessenheit des vereinbarten Betrags bezweifeln. Oft beginnt ein Verfahren mit einer schriftlichen Aufforderung oder einem Informationsaustausch zwischen den Parteien. Bei rechtlichen Fragen spielt das Mietrechtsgesetz (MRG) eine zentrale Rolle[1].
Was kostet die Feststellung und wer zahlt?
- Bei vereinbarter oder fehlerhafter Mieterhöhung (rent) trägt meist die Partei die Kosten, die das Verfahren veranlasst.
- Gerichtliche oder gerichtsbegleitende Gutachten können Kosten verursachen; das Gericht entscheidet im Zweifel, wer am Ende die Kosten trägt.
- Bei einvernehmlichen Prüfungen vereinbaren die Parteien oft eine Kostenaufteilung oder tragen die Kosten jeweils selbst.
Wie bereiten Mieter eine Feststellung vor?
Sorgfältige Vorbereitung erhöht die Erfolgschancen. Sammeln Sie Mietverträge, Zahlungsbelege, Vergleichsmieten und Fotos zur Wohnqualität. Notieren Sie Kommunikationsverläufe mit dem Vermieter und holen Sie ggf. eine unabhängige Einschätzung ein, bevor Sie formelle Schritte erwägen.
- Sammeln Sie Belege: Mietvertrag, Zahlungsnachweise und Vergleichswohnungen (evidence).
- Dokumentieren Sie Mängel oder Besonderheiten der Wohnung (repair, habitability).
- Fordern Sie schriftliche Auskunft vom Vermieter zur Berechnungsgrundlage (notice).
Wenn es zum Gericht kommt
Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, entscheidet zumeist das Bezirksgericht. Dort können Mieter eine Feststellungsklage einbringen oder ein Abgabeverfahren anhängig machen. Gerichtliche Verfahren haben Fristen und Formalien; bei Bedarf nutzen Sie die JustizOnline-Formulare für Einreichungen[2].
FAQ
- Wer kann die Feststellung des Mietzinses verlangen?
- Sowohl Mieter als auch Vermieter können eine Prüfung verlangen, wenn Zweifel an der Angemessenheit des Mietzinses bestehen.
- Gibt es Unterstützung für die Kosten eines Gutachtens?
- Manche Gemeinden oder Beratungsstellen bieten eingeschränkte Hilfe; ansonsten sind Gutachterkosten häufig vom Auftraggeber vorzustrecken.
- Wie lange dauert ein gerichtliches Verfahren zur Mietzinsfeststellung?
- Die Dauer variiert je nach Komplexität; einfache Verfahren können Monate, komplexe Fälle länger dauern.
Anleitung
- Belege sammeln: Vertrag, Zählerstände, Zahlungsnachweise und Vergleichsangebote (evidence).
- Schriftliche Anfrage an den Vermieter senden und Frist setzen (notice).
- Bei Bedarf unabhängige Begutachtung einholen und Kostenaufteilung klären (repair).
- Wenn keine Einigung möglich ist, Klage beim Bezirksgericht einreichen oder Mediation suchen (court).
Kernaussagen
- Die Kostenverteilung hängt oft vom Ausgang und Anlass des Verfahrens ab.
- Detaillierte Dokumentation stärkt Ihre Position als Mieter.
- Suchen Sie rechtzeitig Unterstützung, um Fristen und Formalien einzuhalten.
Hilfe und Unterstützung
- RIS: Rechtsinformationssystem des Bundes
- Justiz: Informationen zu Gerichten und Verfahren
- JustizOnline: Formulare und Einreichungen