Zwischenmiete: Regeln für Mieter in Österreich
Als Mieter in Österreich ist Zwischenmiete eine praktische Lösung, birgt aber rechtliche Fallstricke. Dieser Text erklärt klar, wann Untervermietung erlaubt ist, welche Zustimmung des Vermieters nötig ist, welche Fristen und Formvorschriften gelten und welche Rechte Mieter bei Schäden, Mietzinszahlungen oder Kündigungsandrohungen haben. Ich beschreibe, wie Sie schriftlich zustimmen lassen, welche Klauseln im Mietvertrag relevant sind und wie Sie Beweise sammeln, falls es zu Streit kommt. Ziel ist, Ihnen als Mieter verständliche Schritte an die Hand zu geben, damit Sie Risiken vermeiden und Ihre Rechte wahren können. Nutzen Sie die Hinweise, um sicher und informiert zwischenzuvermieten. Wo nötig verweise ich auf das Mietrechtsgesetz (MRG) und amtliche Ressourcen, damit Sie bei Bedarf offizielle Schritte prüfen können.[1]
Was gilt bei Zwischenmiete?
Zwischenmiete bedeutet, dass ein Mieter einem Dritten die Wohnung ganz oder teilweise weiterüberlässt. Grundsätzlich gilt: Viele Mietverträge und das Mietrechtsgesetz setzen voraus, dass der Vermieter zustimmen muss. Ohne Zustimmung kann der Vermieter die Weitervermietung untersagen oder im Streit eine Aufkündigung prüfen lassen.
Rechte und Pflichten
- Schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen (Formular oder Nachricht).
- Mietzahlungen und Nebenkosten klar regeln: wer zahlt was und wann.
- Reparaturen und Mängel sofort melden und dokumentieren.
- Fotos und Übergabeprotokoll als Beweismittel sichern.
- Fristen beachten: Kündigungsfristen und zeitliche Beschränkungen prüfen.
Praktisch heißt das: Lesen Sie Ihren Mietvertrag genau, notieren Sie die Laufzeiten und dokumentieren Sie jede Vereinbarung zur Zwischenmiete schriftlich. Wenn ein Untermieter einzieht, bleibt der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter verantwortlich für Mietzins und Schäden. Kommt es zu einem Konflikt, ist oft eine gerichtliche Klärung notwendig, üblicherweise am Bezirksgericht.[3]
FAQ
- Brauche ich immer die Erlaubnis des Vermieters?
- In den meisten Fällen ja. Viele Mietverträge und das Mietrechtsgesetz verlangen die Zustimmung; Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklicher vertraglicher Regelung.
- Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis untervermiete?
- Der Vermieter kann die Untervermietung untersagen oder im Streit eine Aufkündigung des Mietverhältnisses anstreben; finanzielle Forderungen für Schäden sind möglich.
- Wie dokumentiere ich die Übergabe korrekt?
- Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Fotos, Datum und Unterschriften von Hauptmieter und Untermieter; bewahren Sie Zahlungsbelege auf.
Anleitung
- Prüfen Sie zuerst den Mietvertrag und die geltenden gesetzlichen Regeln, etwa das Mietrechtsgesetz.
- Fordern Sie schriftliche Zustimmung vom Vermieter an und bewahren Sie die Nachricht oder das Formular auf.
- Fertigen Sie ein Übergabeprotokoll an, machen Sie Fotos und notieren Sie Mängel.
- Beachten Sie Fristen für Kündigungen und für eventuelle formelle Schritte; für gerichtliche Einreichungen nutzen Sie bei Bedarf JustizOnline.[2]
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Kontakt Mietrechtsgesetz (MRG) – RIS
- Kontakt Bezirksgericht und Verfahrensinfo
- Kontakt JustizOnline e-Formulare