Zwischenmiete: Wer zahlt? Mieter in Österreich

Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich ist es wichtig zu wissen, wer bei einer Zwischenmiete welche Kosten trägt. Bei Unklarheiten helfen gesetzliche Regeln, der Vertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter sowie Absprachen mit dem Vermieter. Viele Fragen drehen sich um Mietzahlung, Betriebskosten, kleine Reparaturen oder Schäden, die während der Zwischenmiete entstehen. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, welche Kosten üblicherweise der Untermieter, der Hauptmieter oder der Vermieter zahlen muss, welche Rolle das Mietrechtsgesetz spielt[1] und wie Sie Konflikte sachlich lösen können. Er enthält praktische Schritte für Kommunikation, Dokumentation und rechtliches Vorgehen sowie Hinweise auf offizielle Stellen in Österreich.

Wer zahlt typisch bei Zwischenmiete?

Bei der Zwischenmiete gibt es drei Beteiligte: Vermieter, Hauptmieter und Untermieter. Grundsätzlich zahlt der Untermieter an den Hauptmieter die vereinbarte Miete; der Hauptmieter bleibt aber gegenüber dem Vermieter verantwortlich, solange das Hauptmietverhältnis besteht. Für Betriebskosten gilt meist die vertragliche Regelung; für Reparaturen unterscheidet man kleine Instandhaltungen und große Mängelbeseitigungen. Konkrete Absprachen im Untermietvertrag sind entscheidend.

Bewahren Sie alle Absprachen schriftlich auf.

Kostenbeispiele

  • Untermiete: vereinbarte Basismiete und anteilige Betriebskosten zahlen in der Regel Untermieter.
  • Kaution: meist zahlt der Untermieter eine eigene Kaution an den Hauptmieter, sofern vereinbart.
  • Kleine Reparaturen: üblicherweise der Untermieter bis zur im Vertrag festgelegten Höhe.
  • Große Mängel und Instandhaltung: in der Regel Vermieterpflichten nach dem Mietrechtsgesetz.
  • Schäden durch Nachlässigkeit: Ersatzanspruch gegen die Person, die den Schaden verursacht hat.

Wichtig ist, wer im Vertrag ausdrücklich welche Pflichten übernimmt; ohne klare Regelung bleibt oft die Hauptmietpartei gegenüber dem Vermieter verantwortlich.

Rechtliche Fristen und Pflichten sollten Sie rechtzeitig prüfen.

Vertragliche Absicherung

Ein schriftlicher Untermietvertrag schützt alle Beteiligten. Er regelt Dauer, Höhe der Miete, Nebenkostenaufteilung, Kautionshöhe und wer für welche Reparaturen zuständig ist. Holen Sie sich nach Möglichkeit die Zustimmung des Vermieters schriftlich ein, um Probleme zu vermeiden. Formulare und gerichtliche Vordrucke sind über offizielle Portale verfügbar[2].

Praxis-Tipps

  • Fotografieren Sie das Wohnungsprotokoll beim Ein- und Auszug zur Beweissicherung.
  • Kommunizieren Sie Änderungen an Miete oder Zustand immer schriftlich.
  • Setzen Sie bei Mängeln eine angemessene Frist zur Behebung und dokumentieren Sie Fristen.
Frühzeitige Dokumentation vereinfacht spätere Klärungen.

FAQ

Muss der Untermieter die Miete direkt an den Vermieter zahlen?
Nein, in der Regel zahlt der Untermieter an den Hauptmieter. Nur wenn vertraglich anders vereinbart oder der Vermieter ausdrücklich verlangt, wird die Zahlung an den Vermieter fällig.
Wer zahlt Reparaturen während der Zwischenmiete?
Für kleine Reparaturen zahlt üblicherweise der Untermieter bis zur im Vertrag vereinbarten Grenze; für größere Instandhaltungsmaßnahmen ist meist der Vermieter verantwortlich, gestützt auf gesetzliche Regelungen.
Was tun bei Meinungsverschiedenheiten über Kosten?
Dokumentieren Sie alle Schäden, kontaktieren Sie zuerst den Hauptmieter, versuchen Sie eine gütliche Einigung und prüfen Sie bei Bedarf rechtliche Schritte vor dem Bezirksgericht.

Anleitung

  1. Vertrag prüfen: Lesen Sie Untermietvertrag und Hauptmietvertrag genau und notieren Sie Kostenregelungen.
  2. Dokumentieren: Erstellen Sie ein Einzugsprotokoll mit Fotos und Belegen für vorhandene Schäden.
  3. Kontaktieren: Sprechen Sie zuerst mit Hauptmieter und ggf. Vermieter und schlagen Sie eine Lösung vor.
  4. Frist setzen: Fordern Sie bei nötigen Reparaturen schriftlich eine angemessene Frist zur Behebung.
  5. Rechtliche Schritte: Bei fehlender Einigung können Sie Unterlagen sammeln und rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Kernaussagen

  • Klare schriftliche Vereinbarungen reduzieren spätere Kostenstreitigkeiten.
  • Dokumentation beim Ein- und Auszug schützt Ihre Ansprüche.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. [2] JustizOnline - Formulare und e-Services
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.