Befristete Mietverträge in Österreich: Rechte für Mieter
Wann sind befristete Mietverträge zulässig?
Befristungen sind laut Mietrechtsgesetz (MRG) nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig; eine rein formale Datumsangabe reicht nicht immer aus. Lesen Sie die Klausel genau und prüfen Sie, ob ein sachlicher Grund genannt ist, etwa Renovierung, Eigenbedarf oder Zwischenlösung. [1]
Typische Gründe für Befristung
- Befristung wegen geplanter Renovierung oder Eigenbedarf.
- Befristung als Zwischenmiete (z. B. bei Auslandsaufenthalt).
- Befristung bei vorübergehender beruflicher Nutzung.
Formale Anforderungen im Mietvertrag
Der Vertrag sollte klar die Dauer, den Mietzins, Kündigungsmodalitäten und Regelungen zu Kaution und Rückgabe enthalten.
- Klarer Beginn und Ende der Mietdauer.
- Mietzins und Zahlungstermine schriftlich festgelegt.
- Kündigungsfristen und Verlängerungsregeln.
- Kautionshöhe und Rückzahlungsbedingungen.
- Regelungen zu Mängeln und Reparaturen.
Was tun bei Ende der Befristung oder unzulässiger Befristung?
Prüfen Sie zunächst, ob die Befristung formal korrekt und inhaltlich zulässig ist. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung, melden Sie Mängel schriftlich und fordern Sie ggf. eine schriftliche Klarstellung vom Vermieter. Bei Streitigkeiten ist der Rechtsweg über das Bezirksgericht möglich; dort werden viele mietrechtliche Fragen entschieden. [2]
- Dokumentieren Sie Mängel mit Fotos und schriftlicher Mängelanzeige.
- Fordern Sie eine schriftliche Auskunft oder Fristsetzung vom Vermieter.
- Erwägen Sie rechtliche Schritte und sammeln Sie alle Belege.
Für gerichtliche Schritte und Formulare können Sie JustizOnline nutzen. [3]
FAQ
- Kann ein befristeter Mietvertrag vorzeitig gekündigt werden?
- Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn dies vertraglich vereinbart wurde oder besondere Gründe wie schwere Vertragsverletzungen vorliegen.
- Welche Fristen gelten bei befristeten Verträgen?
- Die Fristen stehen im Mietvertrag; gesetzliche Regelungen des MRG können Fristen und Formvorgaben vorgeben.
- Was kann ich tun, wenn Mängel auftreten?
- Mängel sofort schriftlich melden, Fristen zur Behebung setzen und Beweise sammeln; bei Nichtbehebung Mietzinsminderung erwägen.
Anleitung
- Lesen Sie den Mietvertrag sorgfältig und markieren Sie die Befristungsklauseln.
- Dokumentieren Sie Zustand und Mängel mit Fotos und Nachrichten an den Vermieter.
- Setzen Sie eine angemessene Frist zur Mangelbehebung und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung.
- Suchen Sie bei Bedarf rechtliche Beratung und prüfen Sie eine Klage beim Bezirksgericht.
Wichtigste Erkenntnisse
- Befristungen brauchen oft einen sachlichen Grund.
- Dokumentation und Fristenwahrung sind entscheidend.
- Nutzen Sie offizielle Stellen für Formulare und Beratung.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes
- Justiz.gv.at – Informationen zu Gerichten
- JustizOnline – Elektronische Verfahren und Formulare