E-Mail-Kündigung: Mieterrechte in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Viele Mieter in Österreich fragen sich, ob eine Kündigung per E‑Mail rechtlich wirksam ist und welche Unterlagen dafür nötig sind. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Nachweise Sie sammeln sollten, welche Fristen zu beachten sind und wie Sie sich als Mieter gegen unklare Zustellungen schützen können. Wir zeigen praktische Schritte zur Sicherung von E‑Mails, Speicherung von Belegen und Alternativen wie Einschreiben oder persönliche Übergabe. Außerdem geben wir Hinweise zu einschlägigen Regeln im Mietrechtsgesetz (MRG) und zu Verfahrensfragen vor Gericht. Die Informationen sind konkret für Mieter gedacht, die eine Kündigung prüfen oder selbst aussprechen wollen, damit sie Fehler vermeiden und ihre Rechte in Österreich besser durchsetzen können.

Wann ist eine E‑Mail-Kündigung wirksam?

Eine Kündigung per E‑Mail kann wirksam sein, wenn der Kündigungstext eindeutig ist, der Empfänger festgestellt werden kann und die Zustellung nachgewiesen wird. Vertragliche Formvorschriften oder individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag können aber eine strengere Form verlangen. Informieren Sie sich über die relevanten Bestimmungen im Mietrechtsgesetz und prüfen Sie, ob die Kündigung die erforderlichen Angaben enthält.[1] Wenn ein gerichtliches Vorgehen nötig wird, sind offizielle Formulare über JustizOnline hilfreich.[2]

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei Streitfällen.

Welche Unterlagen sollten Mieter sammeln?

  • Kündigungstext mit Datum und Empfängeradresse.
  • Vollständige E‑Mail-Kopie inklusive Header und Metadaten.
  • Zustellnachweis oder Provider-Logs als Beleg.
  • Fotos, Screenshots oder Zeugenaussagen zur Kontext‑Dokumentation.

Fristen und Formvorschriften

Achten Sie auf vertraglich geregelte Kündigungsfristen und auf gesetzliche Mindestfristen. Manche Kündigungen werden nur dann anerkannt, wenn sie in einer bestimmten Form übermittelt oder persönlich übergeben wurden. Prüfen Sie Fristen im Mietvertrag und im MRG und handeln Sie innerhalb der angegebenen Zeiträume.[1]

  • Prüfen Sie Kündigungsfristen im Mietvertrag und im MRG.
  • Manche Kündigungen erfordern eine schriftliche Form oder persönliche Übergabe.
Antworten Sie rechtzeitig auf rechtliche Schreiben, um keine Fristen zu versäumen.

FAQ

Ist eine Kündigung per E‑Mail rechtsgültig?
Das hängt von Vertrag und Nachweisen ab; oft ist sie möglich, wenn Form und Zustellung nachgewiesen werden können.[1]
Welche Nachweise sind besonders wichtig?
E‑Mail inklusive Header, Zustellnachweise, Screenshots und ZeugInnen sind entscheidend.
Wo finde ich Formulare oder muss ich klagen?
Formulare für gerichtliche Schritte finden Sie bei JustizOnline und bei Ihrem Bezirksgericht.[2]

Anleitung

  1. Sichern Sie die komplette E‑Mail inklusive Header sofort.
  2. Fordern Sie eine Lesebestätigung oder speichern Sie Provider‑Logs als Nachweis.
  3. Erstellen Sie Sicherungskopien auf externen Medien oder Cloud‑Speicher.
  4. Senden Sie parallel ein Einschreiben oder übergeben Sie die Kündigung persönlich.
  5. Bei Streitfällen kontaktieren Sie das Bezirksgericht oder holen Sie fachliche Beratung ein.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS – Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline – e‑Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.