E-Mail-Kündigung: Mieterrechte in Österreich
Wann ist eine E‑Mail-Kündigung wirksam?
Eine Kündigung per E‑Mail kann wirksam sein, wenn der Kündigungstext eindeutig ist, der Empfänger festgestellt werden kann und die Zustellung nachgewiesen wird. Vertragliche Formvorschriften oder individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag können aber eine strengere Form verlangen. Informieren Sie sich über die relevanten Bestimmungen im Mietrechtsgesetz und prüfen Sie, ob die Kündigung die erforderlichen Angaben enthält.[1] Wenn ein gerichtliches Vorgehen nötig wird, sind offizielle Formulare über JustizOnline hilfreich.[2]
Welche Unterlagen sollten Mieter sammeln?
- Kündigungstext mit Datum und Empfängeradresse.
- Vollständige E‑Mail-Kopie inklusive Header und Metadaten.
- Zustellnachweis oder Provider-Logs als Beleg.
- Fotos, Screenshots oder Zeugenaussagen zur Kontext‑Dokumentation.
Fristen und Formvorschriften
Achten Sie auf vertraglich geregelte Kündigungsfristen und auf gesetzliche Mindestfristen. Manche Kündigungen werden nur dann anerkannt, wenn sie in einer bestimmten Form übermittelt oder persönlich übergeben wurden. Prüfen Sie Fristen im Mietvertrag und im MRG und handeln Sie innerhalb der angegebenen Zeiträume.[1]
- Prüfen Sie Kündigungsfristen im Mietvertrag und im MRG.
- Manche Kündigungen erfordern eine schriftliche Form oder persönliche Übergabe.
FAQ
- Ist eine Kündigung per E‑Mail rechtsgültig?
- Das hängt von Vertrag und Nachweisen ab; oft ist sie möglich, wenn Form und Zustellung nachgewiesen werden können.[1]
- Welche Nachweise sind besonders wichtig?
- E‑Mail inklusive Header, Zustellnachweise, Screenshots und ZeugInnen sind entscheidend.
- Wo finde ich Formulare oder muss ich klagen?
- Formulare für gerichtliche Schritte finden Sie bei JustizOnline und bei Ihrem Bezirksgericht.[2]
Anleitung
- Sichern Sie die komplette E‑Mail inklusive Header sofort.
- Fordern Sie eine Lesebestätigung oder speichern Sie Provider‑Logs als Nachweis.
- Erstellen Sie Sicherungskopien auf externen Medien oder Cloud‑Speicher.
- Senden Sie parallel ein Einschreiben oder übergeben Sie die Kündigung persönlich.
- Bei Streitfällen kontaktieren Sie das Bezirksgericht oder holen Sie fachliche Beratung ein.