Kündigung per E-Mail gültig? Mieterrechte in Österreich
Was gilt rechtlich?
Bei Kündigungen spielen Formvorschriften eine Rolle. Für viele Mietverhältnisse verlangt das Mietrechtsgesetz oder der Mietvertrag eine schriftliche Kündigung, oft mit Unterschrift. Eine reine E-Mail ohne qualifizierte Signatur kann daher rechtlich unsicher sein. Pragmatisch zählen Empfangszeitpunkt und Nachweis, ob die E-Mail dem Adressaten zugegangen ist. Bei Unsicherheit können Mieter gerichtliche Klärung oder Beratung durch das Bezirksgericht bzw. Mietervertretungen suchen.[1][2]
Konkrete Schritte für Mieter
- Frist (deadline) prüfen: Berechnen Sie die geltenden Termine und reagieren Sie innerhalb der Frist.
- Dokumentieren (evidence): Speichern Sie die E-Mail, Kopfzeilen, Lesebestätigungen und Anhänge als Beweis.
- Widerspruch schriftlich einlegen (file): Senden Sie eine klare Antwort und, wenn möglich, eine Einschreibung oder ein Anwaltsschreiben.
- Kontakt suchen (contact): Sprechen Sie zuerst mit dem Vermieter oder holen Sie Beratung bei Mietervereinen ein.
Offizielle Formulare und gerichtliche Einreichungen finden Sie auf JustizOnline.[3]
FAQ
- Ist eine Kündigung per E-Mail in Österreich gültig?
- Das hängt vom Mietvertrag und den gesetzlichen Formvorschriften ab. Ohne schriftliche Unterschrift ist die Rechtswirksamkeit oft umstritten; prüfen Sie die genaue Regelung im MRG und sammeln Sie Beweise.[1]
- Welche Nachweise helfen, dass die Kündigung zugestellt wurde?
- E-Mail-Kopfzeilen, Lesebestätigungen, Zustellungsnachweise, Einschreibebelege und Screenshots sind wichtige Nachweise.
- Was mache ich, wenn ich der Kündigung widerspreche?
- Legen Sie schriftlich Widerspruch ein, beachten Sie Fristen und erwägen Sie gegebenenfalls eine Klage beim Bezirksgericht oder Beratung durch Mietervereine.[2]
Anleitung
- Frist (deadline) prüfen: Notieren Sie Datum des Zugangs und berechnen Sie die Frist.
- Beweise sammeln: Speichern Sie E-Mail, Header, Anhänge und Screenshots.
- Widerspruch formulieren: Schreiben Sie eine kurze, klare Antwort und senden Sie diese per Einschreiben oder per E-Mail mit Empfangsbestätigung.
- Rechtliche Schritte prüfen: Ziehen Sie bei Bedarf gerichtliche Klärung vor dem Bezirksgericht in Betracht.[2]
- Hilfe suchen: Kontaktieren Sie Mietervereine oder Beratungsstellen für Unterstützung.