Kündigung per E-Mail gültig? Mieterrechte in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Eine Kündigung per E-Mail kann Mieterinnen und Mieter in Österreich überraschen. Viele fragen sich, ob ein elektronisch verschicktes Kündigungsschreiben rechtswirksam ist und welche Fristen, Formvorschriften und Beweismöglichkeiten für den Mietvertrag gelten. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Arten von Kündigungen möglich sind, worauf Sie bei der Empfangsbestätigung achten sollten und wie Sie reagieren können, wenn Sie eine Kündigungs-E-Mail erhalten. Außerdem erläutern wir, welche Rolle das Mietrechtsgesetz (MRG) und Gerichtsverfahren spielen, welche Nachweise helfen und welche Schritte Mieter jetzt zuverlässig gehen können, um ihre Rechte gegenüber dem Vermieter zu wahren. Wir zeigen praktische Handlungsschritte, wie Sie Fristen berechnen, Schriftverkehr dokumentieren und gegebenenfalls eine gerichtliche Klärung anstoßen können, inklusive Links zu offiziellen österreichischen Quellen und Tipps zur Kommunikation mit dem Vermieter.

Was gilt rechtlich?

Bei Kündigungen spielen Formvorschriften eine Rolle. Für viele Mietverhältnisse verlangt das Mietrechtsgesetz oder der Mietvertrag eine schriftliche Kündigung, oft mit Unterschrift. Eine reine E-Mail ohne qualifizierte Signatur kann daher rechtlich unsicher sein. Pragmatisch zählen Empfangszeitpunkt und Nachweis, ob die E-Mail dem Adressaten zugegangen ist. Bei Unsicherheit können Mieter gerichtliche Klärung oder Beratung durch das Bezirksgericht bzw. Mietervertretungen suchen.[1][2]

Bewahren Sie alle E-Mails und Empfangsbestätigungen als Beweis auf.

Konkrete Schritte für Mieter

  • Frist (deadline) prüfen: Berechnen Sie die geltenden Termine und reagieren Sie innerhalb der Frist.
  • Dokumentieren (evidence): Speichern Sie die E-Mail, Kopfzeilen, Lesebestätigungen und Anhänge als Beweis.
  • Widerspruch schriftlich einlegen (file): Senden Sie eine klare Antwort und, wenn möglich, eine Einschreibung oder ein Anwaltsschreiben.
  • Kontakt suchen (contact): Sprechen Sie zuerst mit dem Vermieter oder holen Sie Beratung bei Mietervereinen ein.
Reagieren Sie binnen gesetzlicher Fristen, sonst können Rechte verloren gehen.

Offizielle Formulare und gerichtliche Einreichungen finden Sie auf JustizOnline.[3]

FAQ

Ist eine Kündigung per E-Mail in Österreich gültig?
Das hängt vom Mietvertrag und den gesetzlichen Formvorschriften ab. Ohne schriftliche Unterschrift ist die Rechtswirksamkeit oft umstritten; prüfen Sie die genaue Regelung im MRG und sammeln Sie Beweise.[1]
Welche Nachweise helfen, dass die Kündigung zugestellt wurde?
E-Mail-Kopfzeilen, Lesebestätigungen, Zustellungsnachweise, Einschreibebelege und Screenshots sind wichtige Nachweise.
Was mache ich, wenn ich der Kündigung widerspreche?
Legen Sie schriftlich Widerspruch ein, beachten Sie Fristen und erwägen Sie gegebenenfalls eine Klage beim Bezirksgericht oder Beratung durch Mietervereine.[2]

Anleitung

  1. Frist (deadline) prüfen: Notieren Sie Datum des Zugangs und berechnen Sie die Frist.
  2. Beweise sammeln: Speichern Sie E-Mail, Header, Anhänge und Screenshots.
  3. Widerspruch formulieren: Schreiben Sie eine kurze, klare Antwort und senden Sie diese per Einschreiben oder per E-Mail mit Empfangsbestätigung.
  4. Rechtliche Schritte prüfen: Ziehen Sie bei Bedarf gerichtliche Klärung vor dem Bezirksgericht in Betracht.[2]
  5. Hilfe suchen: Kontaktieren Sie Mietervereine oder Beratungsstellen für Unterstützung.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] ris.bka.gv.at – Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] justiz.gv.at – Gerichtliche Verfahren
  3. [3] justizonline.gv.at – Elektronische Einreichung
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.