Kündigung per E‑Mail: Mieterrechte in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich erhalten heute Kündigungen per E‑Mail und fragen sich, ob diese wirksam sind. Die Antwort hängt von Fristen, dem Mietvertrag und davon ab, ob die E‑Mail eine rechtsverbindliche Zustellung ersetzt. In vielen Fällen verlangt das Mietrechtsgesetz bestimmte Formvorschriften oder schriftliche Aufkündigung, doch Ausnahmen und Gerichtspraxis können E‑Mails unter Umständen zulassen. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Schritte Mieter jetzt prüfen sollten: Belege sichern, Fristen beachten, gegebenenfalls eine Empfangsbestätigung verlangen und rechtliche Beratung einholen. Ziel ist, Ihnen als Mieter in Österreich konkrete Handlungsmöglichkeiten zu geben, damit Sie Fristen wahren und Ihre Rechte schützen können.

Wann ist eine Kündigung per E‑Mail gültig?

Ob eine Kündigung per E‑Mail wirksam ist, richtet sich nach dem Mietvertragsrecht und den Formvorschriften des Mietrechtsgesetzes (MRG)[1]. In vielen Standardmietverträgen verlangt die Form eine schriftliche Aufkündigung, in anderen Fällen hat die Rechtsprechung E‑Mails als ausreichend angesehen, wenn Empfänger und Versand nachweisbar sind. Entscheidend ist, ob die E‑Mail tatsächlich beim Empfänger zugegangen ist und ob im Vertrag oder Gesetz eine strengere Form gefordert wird.

Antworten Sie fristgerecht, um Rechte nicht zu verlieren.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen (deadline) prüfen und sofort reagieren.
  • Alle E‑Mails, Anhänge und Empfangsbestätigungen als Beweis (evidence) sichern.
  • Bei Unsicherheit eine schriftliche Empfangsbestätigung oder bessere Zustellung verlangen (notice).
  • Rechtliche Beratung oder Mieterschutz kontaktieren (help).
  • Bei Streit rechtliche Schritte prüfen, ggf. Klage beim Bezirksgericht einleiten (court)[2].
Bewahren Sie E‑Mails und Empfangsbestätigungen als Belege auf.

FAQ

Ist eine Kündigung per E‑Mail automatisch ungültig?
Nicht automatisch. Maßgeblich sind die Formvorschriften im Mietvertrag und die gesetzlichen Vorgaben des MRG[1]. Prüfen Sie, ob der Vertrag eine Schriftform verlangt.
Welche Fristen gelten nach einer E‑Mail‑Kündigung?
Die gesetzlichen Kündigungsfristen bleiben bestehen; maßgeblich ist das Datum des Zugangs der Nachricht. Notieren Sie das Zugangsdatum und reagieren Sie innerhalb der Fristen.
Wann sollte ich rechtliche Hilfe holen?
Sobald Unklarheit über Wirksamkeit oder Fristen besteht, holen Sie Beratung ein oder nutzen Sie JustizOnline‑Formulare für etwaige Klagen[3].

Anleitung

  1. Sichern Sie die E‑Mail, Anhänge und Metadaten als Beweis (evidence).
  2. Notieren Sie das Zugangsdatum und berechnen Sie Fristen (deadline).
  3. Fordern Sie, wenn möglich, schriftliche Empfangsbestätigungen oder Zustellung per Einschreiben an (notice).
  4. Sammeln Sie Unterlagen und prüfen Sie, ob gerichtliche Schritte nötig sind (court).
  5. Nehmen Sie Kontakt zu Mieterschutzorganisationen oder einem Anwalt auf (help).

Wichtigste Punkte

  • Belege sichern: E‑Mails, Anhänge und Empfangsbestätigungen sind zentral.
  • Fristen beachten: Datum des Zugangs entscheidet über Fristen.
  • Hilfe suchen: Mieterschutz oder Anwalt rechtzeitig kontaktieren.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Mietrechtsgesetz (MRG) — RIS
  2. [2] Bezirksgericht und Zuständigkeiten — Justiz
  3. [3] JustizOnline Formulare und e‑Services — JustizOnline
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.