Selbst kündigen: Wer zahlt? Mieterinfo Österreich
Als Mieter in Österreich kann es vorkommen, dass Sie das Mietverhältnis selbst kündigen müssen. Dabei stellen sich Fragen zu Fristen, wer für ausstehende Miete, Kaution oder notwendige Reparaturen aufkommt und welche Pflichten vor Auszug gelten. Dieser Ratgeber erklärt in verständlicher Sprache, welche Kündigungsfristen üblich sind, welche Kosten Mieter tragen müssen und wann der Vermieter haftet. Sie erhalten praktische Schritte zum Einhalten von Fristen, zur Dokumentation von Schäden und Tipps zur Übergabe, damit Ihr Auszug rechtssicher und möglichst stressfrei abläuft. Wir zeigen außerdem, wie Sie formale Schreiben korrekt erstellen, welche Nachweise wichtig sind und wann Sie rechtliche Hilfe oder die Bezirksgerichtsbarkeit in Anspruch nehmen sollten.
Kündigungsfristen und Form
Die gesetzlich relevanten Bestimmungen zum Mietrecht finden sich im Mietrechtsgesetz (MRG).[1] Für befristete und unbefristete Mietverhältnisse gelten unterschiedliche Fristen; prüfen Sie Ihren Mietvertrag und informieren Sie sich über die konkreten Kündigungsfristen. Achten Sie auf eine schriftliche Kündigung und darauf, dass die Zustellung nachweisbar ist.
- Bei unbefristeten Wohnmieten sind oft dreimonatige Kündigungsfristen üblich.
- Bei befristeten Verträgen endet das Mietverhältnis meist automatisch mit Ablauf der Frist.
- Prüfen Sie Sonderkündigungsrechte bei wichtigen Gründen, etwa bei Gesundheitsgefahr.
Wer zahlt was?
Grundsätzlich bleiben bis zum Vertragsende Miete und Nebenkosten vom Mieter zu zahlen. Für Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, kann der Vermieter Ersatz verlangen. Die Kaution darf der Vermieter nur für berechtigte Forderungen verwenden; eine rechtskonforme Abrechnung ist erforderlich.
- Offene Miete und Nebenkosten: Der Mieter haftet bis zum Ende des Mietverhältnisses.
- Kaution: Rückzahlung nach Beendigung, abzüglich berechtigter Forderungen des Vermieters.
- Reparaturen: Kleinere Instandhaltungen trägt oft der Mieter, bei größeren Mängeln ist der Vermieter verantwortlich.
Belege, Übergabe und Dokumentation
Gut dokumentierte Übergabeprotokolle und Fotoaufnahmen schützen Mieter und Vermieter. Notieren Sie Zählerstände, dokumentieren Sie vorhandene Schäden und übergeben Sie eine unterschriebene Übergabeliste. Wenn möglich, lassen Sie Zeugen die Übergabe bestätigen.
- Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit Datum, Zählerständen und unterschriebenen Feststellungen.
- Sammeln Sie alle Zahlungsbelege, Reparaturrechnungen und die Kündigungskopie als Nachweis.
- Rückgabe der Schlüssel protokollieren und ggf. Empfangsbestätigung einholen.
FAQ
- Welche Frist gilt, wenn ich als Mieter selbst kündige?
- Das hängt vom Vertrag und der Art des Mietverhältnisses ab; in vielen Fällen gelten dreimonatige Fristen, prüfen Sie Ihren Vertrag und das MRG.[1]
- Nur für berechtigte Forderungen wie ausstehende Miete oder nachgewiesene Schadensersatzansprüche; verlangen Sie eine detaillierte Abrechnung.
- Was mache ich, wenn es nach der Kündigung Streit gibt?
- Sammeln Sie Belege, prüfen Sie Formulare für gerichtliche Schritte (z. B. JustizOnline) und wenden Sie sich gegebenenfalls an das Bezirksgericht.[2]
Anleitung
- Prüfen Sie zuerst Ihren Mietvertrag und notieren Sie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.
- Formulieren Sie die Kündigung schriftlich, datiert und unterschrieben, und senden Sie sie nachweisbar an den Vermieter.
- Dokumentieren Sie die Wohnungsübergabe mit Fotos, Zählerständen und einem Protokoll, das beide Parteien unterschreiben.
- Wenn Unsicherheiten oder Streit entstehen, nutzen Sie JustizOnline-Formulare oder suchen Sie rechtliche Beratung und informieren Sie das Bezirksgericht.[2]
Wichtigste Punkte
- Kündigungsfristen beachten und schriftlich nachweisen.
- Übergabe immer dokumentieren und Belege sammeln.
- Kaution und offene Forderungen klar und schriftlich klären.
Hilfe und Unterstützung
- [1] Mietrechtsgesetz (MRG) – RIS
- [2] Gerichtliche Aufkündigung und Formulare – JustizOnline
- [3] Informationen zu Gerichtsverfahren – Justiz