Mieter kündigen: Unterlagen & Fristen in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich kann es sinnvoll sein, das Mietverhältnis selbst zu kündigen. Damit die Kündigung rechtswirksam ist, brauchen Sie bestimmte Unterlagen, die richtige Formulierung und müssen Fristen beachten. In diesem Text erklären wir leicht verständlich, welche Dokumente (z. B. Kündigungsschreiben, Übergabeprotokoll, Zahlungsnachweise) notwendig sind, wie Sie die Kündigungsfrist berechnen und welche Schritte vor dem Auszug zu empfehlen sind. Wir zeigen auch, wie Sie Nachweise sammeln, welche Formalien beim Zustellen der Kündigung gelten und wann eine gerichtliche Aufkündigung vermieden werden kann. Ziel ist, dass Sie als Mieter sicher, korrekt und ohne unnötige Verzögerungen kündigen können.

Was Sie vorbereiten sollten

  • Kündigungsschreiben mit Datum und Unterschrift.
  • Übergabeprotokoll oder Fotos vom Wohnungszustand.
  • Zahlungsnachweise für Miete und Nebenkosten.
  • Zustellnachweis (Einschreiben oder Empfangsbestätigung).
  • Kontaktdaten des Vermieters und eventuell vorhandene Ansprechpartner.
Bewahren Sie Kündigungsbestätigungen und Zahlungsbelege geordnet auf.

Fristen berechnen

Prüfen Sie zuerst, welche Kündigungsfrist für Ihr Mietverhältnis gilt; Hinweise dazu finden sich im Mietvertrag oder im Mietrechtsgesetz (MRG).[1] Die Frist beginnt in der Regel mit dem Zugang der Kündigung beim Vermieter. Manche Verträge oder spezielle Wohnformen kennen abweichende Regeln; schauen Sie daher genau in die Vertragsklausel.

  • Ordentliche Kündigungsfristen: prüfen Sie die Frist im Mietvertrag oder nach MRG.
  • Sonderkündigungsgründe können abweichende Fristen auslösen; dokumentieren Sie Gründe und Daten sorgfältig.
Fristen beginnen mit dem Zugang der Kündigung, nicht mit dem Absendedatum.

Beim Zustellen der Kündigung

Wählen Sie eine zustellbare Form: Einschreiben mit Rückschein, persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder über nachweisbare elektronische Wege, wenn vertraglich vereinbart. Bei Unsicherheit prüfen Sie gerichtliche Formulare und Zustellmöglichkeiten über JustizOnline.[2]

  • Einschreiben mit Rückschein ist nachweisbar und zuverlässig.
  • Persönliche Übergabe mit Unterschrift des Empfängers dokumentieren.
  • Bei Unsicherheit gerichtliche Formulare über JustizOnline prüfen und nutzen.
In vielen Fällen ist der Zugang der Kündigung entscheidend für den Fristbeginn.

FAQ

Welche Angaben gehören in ein wirksames Kündigungsschreiben?
Das Schreiben sollte Adresse, Datum, Mietvertragsangaben, eindeutige Kündigungserklärung, Beendigungsdatum (wenn bekannt) und Ihre Unterschrift enthalten.
Wie kann ich den Zugang der Kündigung nachweisen?
Übliche Nachweise sind Rückschein beim Einschreiben, unterschriebene Empfangsbestätigungen oder ein Übergabeprotokoll mit Datum.
Was mache ich, wenn der Vermieter die Kündigung bestreitet?
Sammeln Sie alle Belege (Sendungsnachweise, Fotos, Zeugen) und erwägen Sie rechtliche Beratung oder eine Klärung beim Bezirksgericht.

Anleitung

  1. Unterlagen zusammenstellen: Mietvertrag, Zahlungsbelege, Fotos und Übergabeprotokoll.
  2. Kündigung verfassen: Datum, klare Formulierung, Adresse des Vermieters und Unterschrift.
  3. Fristen prüfen und das genaue Datum des Vertragsendes berechnen.
  4. Kündigung zustellen und Zustellnachweis sichern.
  5. Wohnung übergeben: Protokoll erstellen, Schäden dokumentieren und Schlüssel übergeben.
  6. Belege und Kopien aufbewahren, bis alle Angelegenheiten abgeschlossen sind.

Kernaussagen

  • Beachten Sie stets die vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen.
  • Sammeln Sie Belege und Dokumente systematisch.
  • Nutzen Sie nachweisbare Zustellmethoden für Ihre Kündigung.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline - Formulare und elektronische Zustellung
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.