Kündigung per E‑Mail für Mieter in Österreich
Viele Mieter in Österreich fragen sich, ob eine Kündigung per E‑Mail wirksam ist und welche Fristen, Nachweise und Formvorschriften gelten. Diese Anleitung erklärt in verständlicher Sprache, wann eine E‑Mail als rechtsgültige Kündigung gelten kann, welche Schritte Sie als Mieter sofort unternehmen sollten und wie Sie Beweise sichern. Wir behandeln die Unterschiede zwischen fristgebundenen und fristlosen Kündigungen, welche Angaben in der Nachricht nötig sind und wie Gerichte in Österreich Beweismittel bewerten. Am Ende finden Sie eine praktische Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung, häufige Fragen und offizielle Quellen, damit Sie informierte Entscheidungen treffen können. Die Hinweise hier sind allgemein und zeigen konkrete erste Schritte wie Fristen prüfen, Empfang nachweisen und Beratung einholen.
Wann ist eine Kündigung per E‑Mail gültig?
Ob eine Kündigung per E‑Mail reicht, hängt von Vertrag, Gesetz und den Umständen ab. Das Mietrechtsgesetz (MRG) und andere Bestimmungen können in bestimmten Fällen eine schriftliche Form verlangen; in manchen Fällen erkennen Gerichte elektronische Erklärungen an, wenn Empfang und Urheberschaft nachgewiesen werden können.[1]
Eine schriftliche Kündigung ist oft gesetzlich vorgeschrieben, doch Ausnahmen können per E‑Mail möglich sein.
Formale Anforderungen
Praktisch sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Frist nennen und Zustellung dokumentieren (deadline)
- Deutliche Kündigungsabsicht formulieren und Vertragsdaten angeben (notice)
- Kopie der gesendeten E‑Mail und Versandprotokoll aufbewahren (document)
- Empfangsbestätigung oder Lesebestätigung anfordern und sichern (receipt)
- Bei finanziellen Folgen Miete und Kaution prüfen und Belege sammeln (rent)
Bewahren Sie E‑Mails und Versandbestätigungen in einem Ordner auf.
Schritt-für-Schritt: Was Mieter tun sollten
- Prüfen Sie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist und das Datum, bis zu dem die Kündigung beim Vermieter eintreffen muss.
- Formulieren Sie eine klare Kündigungserklärung mit Ihrem Namen, Adresse, Mietvertragsdaten und Kündigungsdatum.
- Senden Sie die E‑Mail an die vertraglich vereinbarte Vermieteradresse und fordern Sie eine Empfangsbestätigung an.
- Speichern Sie Versandprotokolle, gesendete Nachrichten und ggf. automatische Zustellberichte als Beweise.
- Wenn der Vermieter die Kündigung bestreitet, bereiten Sie Unterlagen vor und ziehen bei Bedarf gerichtliche Schritte in Erwägung.
Antworten Sie rasch auf Nachfragen und beachten Sie alle Fristen, um Rechte zu wahren.
FAQ
- Ist eine Kündigung per E‑Mail rechtsgültig?
- Unter bestimmten Bedingungen ja: wenn die Parteien die E‑Mail als Schriftform akzeptieren oder Vertrag/Gesetz E‑Mail zulässt; ansonsten kann die Schriftform verlangt werden.
- Welche Beweise helfen bei einer E‑Mail-Kündigung?
- Gesendete E‑Mail, Versandprotokoll, Zustell- oder Empfangsbestätigung, Screenshots und Datumstempel sind wichtige Nachweise.
Anleitung
- Frist prüfen: Ermitteln Sie die vertragliche Kündigungsfrist und notieren Sie das letzte Empfangsdatum.
- Kündigung verfassen: Nennen Sie Datum, Mietvertragsnummer und klare Formulierungen wie "Hiermit kündige ich".
- Zustellung sichern: Nutzen Sie Lesebestätigungen, senden Sie an mehrere bekannte Vermieteradressen und speichern Sie Protokolle.
- Reagieren: Wenn der Vermieter widerspricht, bringen Sie Beweise zusammen und kontaktieren Sie das zuständige Bezirksgericht oder eine Beratungsstelle.
Hilfe und Unterstützung
- RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
- Justiz: Informationen zu Bezirksgerichten
- JustizOnline: gerichtliche Formulare und e‑Services