Kurzzeit- & Ferienvermietung: Mieterrechte in Oesterreich
Als Mieter in Österreich können Kurzzeit- oder Ferienvermietungen zusätzliche Fragen zu Fristen, Pflichten und Kündigungsschutz aufwerfen. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Rechte Mietende haben, welche Pflichten Vermieter tragen und welche Fristen bei Aufkündigung, Kaution oder Wohnungsübergabe gelten. Sie erfahren, wie Dokumentation, Fotos und Kommunikation als Beweismittel helfen, welche Formulare und Fristen wichtig sind[3] und wann gerichtliche Schritte nötig werden. Ziel ist es, Mieterinnen und Mietern praktikable Handlungsschritte zu geben, damit Streitigkeiten früh erkannt und rechtssicher behandelt werden können.
Rechte, Pflichten und Fristen
Wichtige Regelungen finden sich im Mietrechtsgesetz (MRG)[1] und in Teilen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB)[2]. Entscheidend sind Fristen für Kündigung, Formvorschriften und die Pflicht des Vermieters zur Erhaltung der Wohnung.
- Frist (deadline) bei Kündigung: Welche Fristen Vermieter und Mieter einhalten müssen.
- Kaution (deposit): Höhe, Rückzahlung und zulässige Abzüge.
- Reparaturen (repairs): Wann Mängel behoben werden müssen und wie Mieter vorgehen.
- Formale Notices (notice): Zustellung, Fristen und Nachweise.
- Beweissicherung (evidence): Fotos, Protokolle und E‑Mail-Verkehr sammeln.
Unzulässige Kurzzeitvermietung und Untervermietung
Untervermietung oder kommerzielle Kurzzeitvermietung können im Widerspruch zum Mietvertrag stehen. Prüfen Sie Ihren Vertrag und sprechen Sie zunächst mit dem Vermieter; viele Probleme lassen sich so klären.
- Vertrag prüfen (contract): Lesen Sie das Schriftstück und suchen Sie nach Klauseln zur Untervermietung.
- Vermieter kontaktieren (contact): Schriftlich informieren und Frist zur Stellungnahme setzen.
- Beweise sammeln (evidence): Inserate, Screenshots und Zahlungen sichern.
- Wenn nötig: Klage oder Antrag beim Bezirksgericht prüfen (court).
Anleitung
- Dokumentieren: Fotos, Datum, Namen und schriftliche Kommunikation sammeln.
- Frist setzen: Schriftliche Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln oder Einstellung der Kurzzeitvermietung senden.
- Hilfe suchen: Beratung bei Mietervereinigung oder Rechtsanwalt einholen.
- Rechtsweg: Falls nötig, Klage oder einstweilige Maßnahmen beim Bezirksgericht einleiten.
Häufige Fragen
- Kann der Vermieter kurzfristig wegen Ferienvermietung kündigen?
- Nur wenn der Mietvertrag oder das Gesetz eine entsprechende Befugnis vorsieht; sonst sind gesetzliche Kündigungsfristen einzuhalten.
- Darf der Vermieter die Wohnung ohne Ankündigung an Kurzzeitgäste vergeben?
- Nein, regelmäßige Nutzung Dritter kann eine Vertragsverletzung darstellen; prüfen Sie jedoch den Mietvertragswortlaut.
- Welche Belege helfen bei Streit um Kaution?
- Fotos bei Ein- und Auszug, Übergabeprotokolle und Zahlungsnachweise sind wichtig.
Wichtigste Punkte
- Fristen beachten und frueh reagieren.
- Umfassend dokumentieren und Beweise sichern.
- Schriftlich kommunizieren und Nachweise aufbewahren.
Hilfe und Unterstützung
- [1] RIS – Mietrechtsgesetz (MRG)
- [2] RIS – Allgemeines Buergerliches Gesetzbuch (ABGB)
- [3] JustizOnline – Gerichtliche Aufzeichnungen und Formulare