Musterbrief: Kurzzeitvermietung für Mieter in Österreich
Als Mieter in Österreich kann es vorkommen, dass der Vermieter Kurzzeit- oder Ferienvermietungen im Wohnobjekt ankündigt oder durchführt. Dieser Text erklärt, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben, wie Sie Einwände schriftlich formulieren und welche Fristen zu beachten sind. Ich zeige Ihnen, welche Unterlagen sinnvoll sind, wie Sie Mängel und Störungen dokumentieren und wann ein gerichtliches Vorgehen nötig werden kann. Ziel ist ein klarer, praxistauglicher Musterbrief und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, damit Sie Ihre Interessen sachlich und rechtssicher vertreten können. Die Hinweise orientieren sich an österreichischem Recht und an praktischen Handlungsempfehlungen für Wohnraummieter.
Was gilt bei Kurzzeit-/Ferienvermietung?
Kurzzeit- oder Ferienvermietung kann die Wohnqualität beeinflussen und unterliegt sowohl vertraglichen Regelungen als auch dem Mietrechtsgesetz (MRG).[1] Ob und in welchem Umfang das erlaubt ist, hängt von Ihrem Mietvertrag und den konkreten Umständen ab. Wichtig ist, Zwischenmieterregelungen, eventuell nötige Genehmigungen und das Nachbarrecht zu prüfen.
Rechte und Pflichten als Mieter
Als Mieter haben Sie Anspruch auf Nutzung der Wohnung ohne unzumutbare Störungen; gleichzeitig sollten Sie vertragliche Pflichten beachten. Typische Handlungsoptionen sind:
- Dokumentieren Sie Störungen mit Fotos, Datum und Uhrzeit.
- Prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf Klauseln zur Untervermietung oder Zustimmungspflichten.
- Beachten Sie Fristen für Einwände und formelle Anzeigen.
- Widersprechen Sie schriftlich und fordern Sie eine Empfangsbestätigung an.
- Melden Sie nötige Reparaturen, wenn die Nutzung beeinträchtigt ist.
- Bereiten Sie Unterlagen für eine mögliche gerichtliche Klärung vor.
Musterbrief (Beispiel)
Absender: [Ihr Name], [Adresse]
Datum: [Datum]
Betreff: Widerspruch gegen Kurzzeit-/Ferienvermietung in der Wohnung [Adresse]
Sehr geehrte/r [Name Vermieter],
hiermit widerspreche ich der angekündigten Kurzzeit-/Ferienvermietung der oben genannten Wohnung, da dies meine Wohnqualität beeinträchtigt und nicht durch den Mietvertrag gedeckt ist. Bitte stellen Sie mir die Grundlage der Vermietung dar, teilen Sie mir Mitteilungen und Genehmigungen schriftlich mit und bestätigen Sie, dass störungsfreie Nutzung sichergestellt wird.
Ich fordere Sie auf, innerhalb von 14 Tagen zu reagieren und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen. Sollten Sie nicht reagieren, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Formulare für gerichtliche Schritte sind auf JustizOnline verfügbar.[2]
FAQ
- Kann der Vermieter ohne meine Zustimmung kurzzeitig vermieten?
- Nicht zwangsläufig; meist kommt es auf den Mietvertrag und die mit der Nutzung verbundenen Störungen an. Ohne entsprechende Erlaubnis kann ein erheblicher Eingriff vorliegen.
- Welche Beweise sind wichtig?
- Fotos, Datumsangaben, Zeugen und schriftliche Kommunikation sind entscheidend, um Störungen nachzuweisen.
- Wann sollte ich rechtliche Schritte erwägen?
- Wenn Störungen fortbestehen, der Vermieter nicht reagiert und Ihre Wohnnutzung erheblich beeinträchtigt ist, sollten Sie rechtliche Beratung in Betracht ziehen.
Anleitung
- Sammeln Sie Beweise: Fotos, Datum, Uhrzeiten und Zeugen.
- Prüfen Sie den Mietvertrag auf Untervermietungsregelungen.
- Senden Sie einen schriftlichen Widerspruch per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung.
- Setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung (etwa 14 Tage).
- Wenn keine Reaktion erfolgt: Erwägen Sie rechtliche Schritte am Bezirksgericht.
- Bewahren Sie alle Antworten und Belege geordnet auf.