Kurzzeitvermietung in Österreich: Rechte für Mieter
Als Mieter in Österreich sollten Sie wissen, wie Kurzzeit- und Ferienvermietung (z. B. Airbnb) Ihre Wohnsituation beeinflussen kann. Dieses Dokument erklärt verständlich, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, welche Einschränkungen durch das Mietrechtsgesetz (MRG) bestehen und wie Sie reagieren können, wenn Vermietung zu Lärmbelästigung, fehlender Sicherheit oder Kündigungsdruck führt. Es beschreibt praktische Schritte zur Dokumentation von Problemen, wie Sie formelle Beschwerden einreichen und welche Fristen zu beachten sind. Ziel ist es, Mieter zu stärken, damit sie ihre Interessen im Rahmen der österreichischen Regeln wahren können.
Was ist Kurzzeitvermietung?
Kurzzeit- oder Ferienvermietung bezeichnet die vorübergehende Vermietung einer Wohnung an wechselnde Gäste für wenige Tage bis Wochen. Für Mieter kann das bedeuten, dass der Vermieter eigene Räume oder die ganze Wohnung zeitweise über Plattformen wie Airbnb vermietet. Manchmal ist das vertraglich ausgeschlossen; in anderen Fällen braucht es die Zustimmung des Hauptmieters oder spezielle Genehmigungen.
Rechte und Pflichten von Mieterinnen und Mietern
Als Mieter gelten bestimmte Schutzregeln: Sie dürfen nicht willkürlich aus der Wohnung verdrängt werden, und grundlegende Wohnstandards müssen erhalten bleiben. Gleichzeitig bleiben Sie für Ihre Mietzahlungen verantwortlich, auch wenn zeitweise Gäste in Teilen der Immobilie wohnen.
- Kündigungen oder Änderungen müssen den vertraglichen und gesetzlichen Regeln folgen.
- Die Zahlungspflicht für Miete und Nebenkosten bleibt bestehen.
- Reparaturen und Instandhaltungspflichten sind vom Mietvertrag und MRG abhängig.
- Datenschutz und Privatsphäre müssen gewahrt werden, insbesondere bei Gästezufahrten und Schlüsselübergaben.
Was tun bei Störungen oder Rechtsunsicherheiten?
Beginnen Sie mit klarer Dokumentation: Notieren Sie Zeiten, Art der Störung und betroffene Räume. Suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter; oft lassen sich Regeln oder Zeitfenster vereinbaren. Wenn Gespräche nichts bringen, schicken Sie eine schriftliche Aufforderung zur Abstellung des Mangels oder zur Unterlassung, mit Fristsetzung.
Bevor Sie klagen
Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und vermerken Sie alle relevanten Klauseln. Manche Verträge erlauben Untervermietung nur mit Zustimmung; andere verbieten temporäre Fremdvermietung komplett. Nutzen Sie örtliche Beratungsstellen oder Rechtshilfe, bevor Sie gerichtliche Schritte erwägen.[1]
Häufige Fragen
- Kann mein Vermieter Teile der Wohnung kurzfristig an Gäste vermieten?
- Das hängt vom Mietvertrag und vom MRG ab; in vielen Fällen ist die Zustimmung des Hauptmieters oder eine vertragliche Regelung erforderlich.[1]
- Darf ich wegen Lärm durch Gäste den Mietzins mindern?
- Bei erheblicher Beeinträchtigung kann eine Mietzinsminderung möglich sein; dokumentieren Sie Umfang und Dauer und holen Sie rechtliche Beratung ein.
- Wie schnell muss ich auf eine gerichtliche Aufkündigung reagieren?
- Fristen sind kurz und formal zu erfüllen; handeln Sie sofort und suchen Sie juristischen Rat, da Fristversäumnis nachteilig ist.[2]
Anleitung
- Sammeln Sie Beweise: Fotos, Nachrichten, Besucherlisten und Lärmprotokolle.
- Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und schildern Sie die Probleme präzise.
- Setzen Sie eine Frist zur Abstellung und kündigen Sie gegebenenfalls formelle Schritte an.
- Wenn nötig, reichen Sie Klage beim zuständigen Bezirksgericht ein oder nutzen Sie Schlichtungsstellen.
Wesentliche Punkte
- Dokumentation ist entscheidend für Erfolg in Streitfällen.
- Frühzeitiger Kontakt mit Vermieterinnen oder Vermietern kann Eskalation vermeiden.