Mieterhilfe bei Kurzzeit- und Ferienvermietung in Österreich

Kurzzeit-/Ferienvermietung (Airbnb) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich sind unsicher, welche Rechte und Pflichten bei Kurzzeit- oder Ferienvermietungen wie Airbnb gelten. Dieser Artikel erklärt verständlich, wann Ihre Wohnung als regulärer Mietzweck betroffen ist, wie Kündigungs- und Untervermietungsregeln sowie Meldepflichten aussehen und welche Schritte Sie ergreifen können, wenn Nachbarn oder Vermieter Probleme verursachen. Sie erhalten praktische Hinweise zur Dokumentation von Vorfällen, zur Kommunikation mit dem Vermieter und zur Suche nach lokaler Unterstützung. Auch erklären wir, wann ein Gericht oder die Bezirksbehörde eingeschaltet werden kann und welche offiziellen Stellen helfen. Ziel ist, dass Sie als Mieter wissen, wie Sie Ihre Rechte in Österreich schützen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Kurzfristige Vermietung verstehen

Kurzzeit- oder Ferienvermietung bedeutet, dass eine Wohnung zeitweise an wechselnde Gäste vermietet wird. Als Mieter sollten Sie prüfen, ob Ihr Mietvertrag Untervermietung erlaubt oder bestimmte Genehmigungen benötigt. Wenn Ihr Vermieter selbst Wohnungen kurzzeitig anbietet, kann das Auswirkungen auf Ihre Hausgemeinschaft, Sicherheit und Nutzung gemeinsamer Räume haben.

Bewahren Sie E-Mails und Nachrichten zu Untervermietungen als Beweismittel auf.

Welche Rechte haben Mieter?

Grundsätzlich gelten die Regelungen des Mietrechts (z. B. MRG) für viele Mietverhältnisse in Österreich. Bei Fragen zu Kündigungsschutz, Untervermietung und Mietzweck kann das Mietrecht entscheidend sein.[1] Wenn Sie unerwartet von Kurzzeitgästen oder Lärmbelästigung betroffen sind, dokumentieren Sie Datum, Uhrzeit und Art des Problems mit Fotos oder Nachrichten.

Dokumentation erhöht die Chance, bei Streit eine Lösung zu erreichen.

Praktische Schritte als Mieter

Gehen Sie systematisch vor: informieren Sie zunächst den Vermieter schriftlich, sammeln Sie Belege und prüfen Sie Ihren Mietvertrag. Wenn nötig, holen Sie Rat bei offiziellen Stellen oder bereiten Sie eine förmliche Beschwerde vor.

FAQ

Ist Untervermietung an Touristen grundsätzlich erlaubt?
Das kommt auf den Mietvertrag und lokale Regeln an; oft ist Untervermietung nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt und kann Meldepflichten auslösen.
Kann ich gegen Lärm oder wiederholte Störungen durch Kurzzeitgäste vorgehen?
Ja. Dokumentieren Sie Störungen, informieren Sie den Vermieter schriftlich und wenden Sie sich an die Gemeinde oder das Bezirksgericht, wenn keine Lösung gefunden wird.
Welche offiziellen Stellen helfen bei rechtlichen Schritten?
Informationen zu Gesetzen finden Sie im RIS, gerichtliche Verfahren und Formulare sind über JustizOnline und Justiz.gv.at verfügbar.[2][3]

Anleitung

  1. Kontaktieren Sie zuerst den Vermieter schriftlich und schildern Sie das Problem genau mit Datum und Uhrzeit.
  2. Sammeln Sie Beweise: Fotos, Nachrichten, Zeugenangaben und ein Störungsprotokoll.
  3. Überprüfen Sie den Mietvertrag auf Untervermietungs- und Kündigungsregelungen und notieren Sie relevante Paragraphen.
  4. Suchen Sie Beratung bei offiziellen Stellen oder einer Mietervereinigung, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist.
  5. Wenn nötig, reichen Sie eine Klage oder Beschwerde beim zuständigen Bezirksgericht ein oder nutzen Sie JustizOnline-Formulare.[2]
Reagieren Sie schriftlich und fristgerecht, um keine Rechte zu verlieren.

Wichtige Hinweise zu Meldepflichten

Vermieter von Ferienwohnungen müssen häufig Gäste melden und steuerliche Pflichten beachten; dies kann indirekt Auswirkungen auf das Mietverhältnis haben. Als Mieter sollten Sie klären, ob durch Kurzzeitvermietung zusätzliche Risiken für die Hausgemeinschaft entstehen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS – Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at – Gerichtliche Informationen
  3. [3] JustizOnline – Formulare und e‑Services
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.