Kurzzeitvermietung und Mieterrechte in Österreich
Viele Mieter in Österreich fragen sich, wie Kurzzeit- oder Ferienvermietung (zum Beispiel über Plattformen wie Airbnb) das Mietverhältnis beeinflusst. Dieser Leitfaden erklärt in klarer Sprache, welche Rechte und Pflichten Mieter haben, worauf Sie beim Mietvertrag achten sollten und welche Schritte möglich sind, wenn der Vermieter kurzfristig selbst vermietet oder ohne Zustimmung weitervermietet. Wir gehen auf Kündigungsfragen, Reparaturen, Mietzins und Datenschutz ein und zeigen praktische Handlungsschritte für Konfliktlösung auf. Am Ende finden Sie eine FAQ-Sektion und eine kurze Anleitung, wie Sie Beschwerden einreichen oder eine gerichtliche Aufkündigung prüfen lassen können. Ziel ist, dass Sie als Mieter in Österreich informiert entscheiden, wann Sie zustimmen müssen und wie Sie Unterlagen sicher sichern.
Was gilt für Kurzzeit-/Ferienvermietung?
Ob eine kurzfristige Vermietung durch den Vermieter oder eine Untervermietung durch Sie erlaubt ist, hängt vom Mietvertrag und dem Mietrechtsgesetz (MRG) ab[1]. In vielen Fällen braucht es eine ausdrückliche Zustimmung oder eine gesetzliche Grundlage; ohne diese kann es Streit geben, etwa wegen Lärmbelästigung oder Vertragsverletzung.
- Prüfen Sie den Mietvertrag auf Klauseln zu Untervermietung und zeitlicher Begrenzung.
- Dokumentieren Sie Störungen durch Fotos, Datum und Uhrzeit sowie Zeugenangaben.
- Sprechen Sie zunächst mit dem Vermieter und fordern Sie schriftliche Klärung.
- Bei drohender Kündigung prüfen Sie Fristen und Formvorschriften genau.
Rechte bei Reparaturen und Bewohnbarkeit
Der Vermieter ist grundsätzlich für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich. Melden Sie Mängel schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung; dokumentieren Sie Fristen und Antworten. Wenn die Wohnung unbewohnbar wird, können Mietminderung oder eigene Reparaturen gegen Kostenersatz in Frage kommen, aber klären Sie die rechtliche Grundlage im Einzelfall.
FAQ
- Darf der Vermieter meine Wohnung für Airbnb nutzen?
- Das hängt vom Mietvertrag und der Art des Hauses ab. In vielen Fällen darf der Vermieter nicht ohne weiteres die Wohnung des Mieters kurzzeitig vermieten; prüfen Sie die vertraglichen Vereinbarungen und sprechen Sie den Vermieter an.
- Brauche ich als Mieter die Erlaubnis zur Untervermietung?
- Ja, in den meisten Fällen benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters. Ohne Zustimmung kann eine Untervermietung eine Vertragsverletzung darstellen.
- Was kann ich tun, wenn häufige Kurzzeitgäste stören?
- Dokumentieren Sie Störungen, informieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie Abhilfe. Bei ausbleibender Reaktion können Sie Fristen setzen und rechtliche Schritte prüfen.
- Wie weise ich Anspruch auf Reparaturen nach?
- Sammeln Sie Fotos, Nachrichten, Rechnungen und Zeugenangaben; senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige mit Frist zur Beseitigung.
Anleitung
- Sammeln Sie Beweise: Fotos, Screenshots von Inseraten, Datumsangaben und Zeugenaussagen.
- Prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf Untervermietungsklauseln und besondere Verbote.
- Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine Klärung oder Unterlassung.
- Setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung von Störungen oder zur Klärung der Rechtslage.
- Wenn nötig, bereiten Sie eine Beschwerde beim Bezirksgericht vor oder nutzen Sie die elektronischen Formulare von JustizOnline[2].
- Suchen Sie frühzeitig rechtliche Beratung, etwa bei einer Mietervereinigung oder einem Anwalt, bevor Fristen ablaufen.
Hilfe und Unterstützung
- [1] RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes
- [2] Justiz.gv.at – Informationen zu Gerichten und Verfahren
- [3] JustizOnline – Elektronische Formulare und Einreichungen