Mietvertrag: Untermiete berechnen in Österreich
Wie Sie die Untermiete berechnen
Als Grundlage gelten das Mietrechtsgesetz (MRG) und die Grundsätze der Vertragsauslegung [1], die bei Einzelfragen heranzuziehen sind. Für die Berechnung sollten Sie systematisch vorgehen: Flächenanteil ermitteln, anteilige Hauptmiete berechnen und Betriebskosten sowie gegebenenfalls Heizkosten anteilig hinzufügen.
Wichtige Kostenbestandteile
- Grundmiete (rent): anteilig nach Wohnfläche berechnen.
- Betriebskosten (payment): anteilig nach Vereinbarung oder Verbrauch berücksichtigen.
- Heizung (heating): anteilig nach Verbrauch oder Fläche, je nach Abrechnung.
- Reparaturen (repair): nur anteilige, regelmäßig anfallende Kosten einbeziehen, keine großen Investitionen ohne Absprache.
- Dokumentation (evidence): Quittungen, Abrechnungen und Fotos als Nachweis aufbewahren.
Beispielrechnung
Beispiel: Gesamtmiete 800 EUR für 80 m², Sie vermieten 20 m² unter. Anteil Grundmiete: 800 × (20/80) = 200 EUR. Betriebskosten anteilig (z. B. 50 EUR) ergeben Untermiete = 250 EUR. Passen Sie Beträge an, wenn Heizung getrennt abgerechnet wird oder besondere Vereinbarungen gelten.
FAQ
- Wer darf Untermiete verlangen?
- Als Mieter dürfen Sie untervermieten, wenn der Hauptmietvertrag oder das Gesetz dies nicht ausschließt und der Vermieter gegebenenfalls zustimmen muss.
- Welche Kosten kann ich auf den Untermieter umlegen?
- Sie können anteilige Grundmiete, Betriebskosten und Heizkosten umlegen, sofern die Berechnung nachvollziehbar ist und Belege vorliegen.
- Was passiert bei Streit über die Höhe der Untermiete?
- Bei Uneinigkeit kann der Weg zum Bezirksgericht führen, das im Streitfall über Angemessenheit und Belege entscheidet [2].
Anleitung
- Fläche messen und prozentualen Anteil an der Gesamtfläche berechnen.
- Alle relevanten Belege sammeln (Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung, Heizkostenabrechnung).
- Vermieter informieren und schriftlich um Zustimmung bitten; Vorlage mit Berechnung beifügen.
- Bei Streit Beweismittel ordnen und Fristen beachten; nötigenfalls Klage beim zuständigen Bezirksgericht prüfen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- RIS – Mietrechtsgesetz (MRG)
- Justizministerium – Informationen zu Gerichten
- JustizOnline – Formulare und e-Services