Untermiete berechnen lassen: Rechte von Mieter in Österreich

Mietverträge & Vertragsarten (befristet/unbefristet, Haupt-/Untermiete) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Als Mieter in Österreich fragen Sie sich möglicherweise, ob der Vermieter eine angemessene Untermiete berechnen darf und unter welchen Bedingungen das gilt. Dieser Text erklärt klar und verständlich, welche Rechte und Pflichten Mieter und Untermieter haben, wann eine Zustimmung des Hauptvermieters nötig ist, welche Kosten zulässig sind und wie Sie reagieren können, wenn Ihnen eine zusätzliche Gebühr verlangt wird. Wir zeigen praxisnahe Schritte zur Dokumentation, zum Einlegen von Widerspruch und zur gerichtlichen Klärung sowie Hinweise auf relevante Gesetzesstellen. Ziel ist, Ihnen als Mieter Orientierung zu geben, damit Sie informierte Entscheidungen treffen und Ihre Rechte in Mietfragen in Österreich wirksam wahrnehmen können.

Wann ist Untermiete zulässig?

Grundsätzlich ist Untermiete in vielen Fällen möglich, doch hängt viel vom Hauptmietvertrag und dem geltenden Mietrecht ab. Das Mietrechtsgesetz (MRG) und der allgemeine Teil des ABGB regeln, unter welchen Voraussetzungen ein Untermietverhältnis entsteht und welche Zustimmungspflichten bestehen[1]. Ohne ausdrückliche Verbote im Mietvertrag kann ein Mieter oft untervermieten, muss aber auf Verhältnismäßigkeit und die vereinbarten Vertragsbedingungen achten.

In vielen Fällen ist die Zustimmung des Hauptvermieters erforderlich, wenn der Mietvertrag sie verlangt.

Was bedeutet "angemessene" Untermiete?

"Angemessen" heißt, dass die Forderung des Vermieters nicht weit über den marktüblichen Kosten liegen darf. Zulässige Bestandteile sind anteilige Miete, Betriebskosten und nachgewiesene Nebenkosten; reine Gewinnaufschläge ohne Grundlage sind problematisch. Entscheidend sind Vergleichsobjekte und die vertraglichen Vereinbarungen.

  • Anteilig vereinbarte Miete oder ein Anteil an der Hauptmiete, der marktüblich ist.
  • Betriebskosten und Strom/Wasser, sofern sie transparent abgerechnet werden.
  • Einberechnete Verwaltungskosten nur bei klarer vertraglicher Grundlage.
Bewahren Sie alle Belege und Abrechnungen der Nebenkosten auf.

Wann muss der Vermieter zustimmen?

Viele Hauptmietverträge verlangen eine vorherige Zustimmung des Vermieters zur Untermiete. Fehlt diese Klausel, ist die Situation offener, doch ein Vermieter kann in bestimmten Fällen sein berechtigtes Interesse geltend machen (z. B. Überbelegung, Zweckänderung). Formale Zustimmungen sollten schriftlich erfolgen, damit später Streitpunkte klar sind.

  • Fordern Sie eine schriftliche Zustimmung, wenn der Vertrag sie verlangt.
  • Vermerken Sie Dauer, Name des Untermieters und vereinbarte Kosten in der Zustimmung.
Ohne schriftliche Zustimmung entstehen häufig Beweisprobleme bei späteren Streitigkeiten.

Wenn Sie eine zusätzliche Gebühr erhalten

Wird Ihnen plötzlich eine zusätzliche Untermietgebühr oder ein Zuschlag berechnet, prüfen Sie zuerst Vertrag und Abrechnungen. Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der geforderten Beträge an. Stimmen Sie der Forderung nicht zu, kommunizieren Sie schriftlich und behalten Sie Fristen im Blick.

  • Dokumentieren Sie schriftliche Forderungen per E-Mail oder Brief und speichern Sie alle Antworten.
  • Suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter und bieten Sie einen Kompromiss an, wenn angemessen.
  • Bleibt die Angelegenheit offen, können Sie gerichtliche Klärung beim Bezirksgericht anstreben; dafür sind Unterlagen und Fristen wichtig[2].
Reagieren Sie schriftlich auf Forderungen und bewahren Sie alle Belege auf.

FAQ

Darf der Vermieter einfach eine Pauschale für Untermieter verlangen?
Nein, Pauschalen sind nur zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart oder marktüblich und nachweisbar sind.
Brauche ich immer die Erlaubnis des Vermieters zur Untermiete?
Oft ja, wenn der Mietvertrag eine Zustimmung verlangt; sonst kommt es auf konkrete Umstände an.
Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter unberechtigt Geld fordert?
Dokumentieren Sie alles, suchen Sie das Gespräch und erwägen Sie eine Klärung vor Gericht oder mit einer Mietrechtsberatung.

Anleitung

  1. Prüfen Sie zuerst Mietvertrag und mögliche Klauseln zur Untermiete.
  2. Dokumentieren Sie geforderte Kosten und verlangen Sie eine detaillierte Aufschlüsselung.
  3. Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und bieten Sie eine Lösung oder Klärung an.
  4. Wenn keine Einigung möglich ist, bereiten Sie Unterlagen für eine gerichtliche Klärung vor (Bezirksgericht).

Wesentliche Punkte

  • Untermiete ist oft möglich, aber von Vertrag und Gesetz abhängig.
  • Angemessene Kosten sind nachprüfbar und dürfen nicht willkürlich erhöht werden.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline - E-Forms und Informationen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.