Untermiete berechnen lassen: Rechte von Mieter in Österreich
Wann ist Untermiete zulässig?
Grundsätzlich ist Untermiete in vielen Fällen möglich, doch hängt viel vom Hauptmietvertrag und dem geltenden Mietrecht ab. Das Mietrechtsgesetz (MRG) und der allgemeine Teil des ABGB regeln, unter welchen Voraussetzungen ein Untermietverhältnis entsteht und welche Zustimmungspflichten bestehen[1]. Ohne ausdrückliche Verbote im Mietvertrag kann ein Mieter oft untervermieten, muss aber auf Verhältnismäßigkeit und die vereinbarten Vertragsbedingungen achten.
Was bedeutet "angemessene" Untermiete?
"Angemessen" heißt, dass die Forderung des Vermieters nicht weit über den marktüblichen Kosten liegen darf. Zulässige Bestandteile sind anteilige Miete, Betriebskosten und nachgewiesene Nebenkosten; reine Gewinnaufschläge ohne Grundlage sind problematisch. Entscheidend sind Vergleichsobjekte und die vertraglichen Vereinbarungen.
- Anteilig vereinbarte Miete oder ein Anteil an der Hauptmiete, der marktüblich ist.
- Betriebskosten und Strom/Wasser, sofern sie transparent abgerechnet werden.
- Einberechnete Verwaltungskosten nur bei klarer vertraglicher Grundlage.
Wann muss der Vermieter zustimmen?
Viele Hauptmietverträge verlangen eine vorherige Zustimmung des Vermieters zur Untermiete. Fehlt diese Klausel, ist die Situation offener, doch ein Vermieter kann in bestimmten Fällen sein berechtigtes Interesse geltend machen (z. B. Überbelegung, Zweckänderung). Formale Zustimmungen sollten schriftlich erfolgen, damit später Streitpunkte klar sind.
- Fordern Sie eine schriftliche Zustimmung, wenn der Vertrag sie verlangt.
- Vermerken Sie Dauer, Name des Untermieters und vereinbarte Kosten in der Zustimmung.
Wenn Sie eine zusätzliche Gebühr erhalten
Wird Ihnen plötzlich eine zusätzliche Untermietgebühr oder ein Zuschlag berechnet, prüfen Sie zuerst Vertrag und Abrechnungen. Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der geforderten Beträge an. Stimmen Sie der Forderung nicht zu, kommunizieren Sie schriftlich und behalten Sie Fristen im Blick.
- Dokumentieren Sie schriftliche Forderungen per E-Mail oder Brief und speichern Sie alle Antworten.
- Suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter und bieten Sie einen Kompromiss an, wenn angemessen.
- Bleibt die Angelegenheit offen, können Sie gerichtliche Klärung beim Bezirksgericht anstreben; dafür sind Unterlagen und Fristen wichtig[2].
FAQ
- Darf der Vermieter einfach eine Pauschale für Untermieter verlangen?
- Nein, Pauschalen sind nur zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart oder marktüblich und nachweisbar sind.
- Brauche ich immer die Erlaubnis des Vermieters zur Untermiete?
- Oft ja, wenn der Mietvertrag eine Zustimmung verlangt; sonst kommt es auf konkrete Umstände an.
- Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter unberechtigt Geld fordert?
- Dokumentieren Sie alles, suchen Sie das Gespräch und erwägen Sie eine Klärung vor Gericht oder mit einer Mietrechtsberatung.
Anleitung
- Prüfen Sie zuerst Mietvertrag und mögliche Klauseln zur Untermiete.
- Dokumentieren Sie geforderte Kosten und verlangen Sie eine detaillierte Aufschlüsselung.
- Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und bieten Sie eine Lösung oder Klärung an.
- Wenn keine Einigung möglich ist, bereiten Sie Unterlagen für eine gerichtliche Klärung vor (Bezirksgericht).
Wesentliche Punkte
- Untermiete ist oft möglich, aber von Vertrag und Gesetz abhängig.
- Angemessene Kosten sind nachprüfbar und dürfen nicht willkürlich erhöht werden.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
- JustizOnline - E-Forms und Informationen
- Justiz - Informationen zu Gerichten und Verfahren