Untermiete in Österreich: Zustimmung & Grenzen
Mieter in Österreich stehen bei Untermiete oft vor praktischen und rechtlichen Fragen. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, wann Vermieter zustimmen müssen, welche Grenzen das Mietrecht setzt und welche typischen Fehler Mieter vermeiden sollten. Sie erhalten konkrete Hinweise zur Dokumentation, zum Ablauf einer schriftlichen Anfrage und zu möglichen Schritten, wenn eine Zustimmung verweigert wird. Ziel ist, Ihnen als Mieter Sicherheit zu geben und praktische Handlungsschritte zu zeigen, damit sowohl Hauptmieter als auch Untermieter ihre Rechte und Pflichten besser verstehen und Konflikte sachlich lösen können.
Was ist Untermiete?
Untermiete bedeutet, dass der Hauptmieter einen Teil oder die ganze Wohnung an eine dritte Person weitervermietet, während der Hauptmietvertrag bestehen bleibt. Entscheidend sind der Umfang der Überlassung und ob der Untermieter dauerhaft einzieht oder nur vorübergehend bleibt. Prüfen Sie immer Ihren Mietvertrag auf Klauseln zur Untermiete und ob bestimmte Voraussetzungen oder Meldepflichten gelten.
Wann ist Zustimmung nötig?
Grundsätzlich darf der Vermieter bei Wohnraum die Untermiete verlangen oder aus wichtigen Gründen ablehnen; in vielen Fällen ist die schriftliche Zustimmung sinnvoll, um Missverständnisse zu vermeiden. Gesetzliche Regelungen im Mietrechtsgesetz (MRG) sind hier relevant und sollten geprüft werden[1]. Wenn die Untermiete zeitlich begrenzt und geringfügig ist, sehen Gerichte teilweise großzügigere Bewertungen vor.
Typische Fehler bei Untermiete
- Nicht schriftlich um Erlaubnis fragen oder nur mündlich zustimmen lassen.
- Fehlende Dokumentation von Vereinbarungen, Zahlungen und Absprachen mit dem Untermieter.
- Unklare Vereinbarungen zur Höhe der Miete oder Nebenkosten zwischen Hauptmieter und Untermieter.
- Unverteilte Verantwortlichkeiten bei Reparaturen und Instandhaltung.
Was tun, wenn der Vermieter ablehnt?
Wenn der Vermieter die Zustimmung verweigert, prüfen Sie die Begründung und sammeln Sie Belege, die Ihre Situation erklären (Dauer, Person des Untermieters, Nutzung). Suchen Sie zunächst das Gespräch und bieten Sie ggf. eine zeitliche Begrenzung oder einen Untermietvertrag zur Prüfung an. Falls erforderlich, ist der Weg zum Bezirksgericht möglich; manche Streitfragen entscheiden Gerichte auf Basis der konkreten Umstände und des MRG[2].
Wie bereite ich eine Anfrage an den Vermieter vor?
Formulieren Sie eine klare, schriftliche Anfrage mit folgenden Angaben: Name und Kontaktdaten des Untermieters, geplante Dauer der Untermiete, beantwortete Fragen zu Nutzung und Miethöhe sowie ein Entwurf des Untermietvertrags. Fügen Sie Kopien relevanter Dokumente bei und setzen Sie eine höfliche Frist für die Antwort.
Anleitung
- Lesen Sie zuerst Ihren Hauptmietvertrag sorgfältig durch auf Klauseln zur Untermiete.
- Schreiben Sie eine formelle Anfrage an den Vermieter mit allen relevanten Angaben und bitten Sie um schriftliche Zustimmung.
- Fügen Sie einen einfachen Entwurf eines Untermietvertrags bei, der Dauer, Miete und Nebenkosten regelt.
- Halten Sie Telefonate und Gespräche schriftlich fest und bestätigen Sie Vereinbarungen per E-Mail oder Brief.
- Wenn der Vermieter unberechtigt verweigert, holen Sie rechtliche Beratung ein und prüfen Sie eine gerichtliche Klärung.
Kernaussagen
- Untermiete ist möglich, aber häufig an Bedingungen gebunden.
- Schriftliche Zustimmung und klare Verträge schützen Mieter am besten.
- Dokumentieren Sie alle Absprachen und Zahlungen sorgfältig.
Hilfe und Unterstützung
- [1] RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- [2] Justiz - Informationen zu Gerichten und Verfahren
- [3] JustizOnline - Formulare und elektronische Verfahren