Untermiete in Oesterreich: Wer zahlt als Mieter?
Viele Mieter in Österreich stellen sich die Frage, wer bei Untermiete welche Kosten übernimmt und welche Zustimmungspflichten gelten. Wenn Sie als Hauptmieter ein Zimmer oder die ganze Wohnung untervermieten möchten, betrifft das nicht nur Miete und Betriebskosten, sondern auch Kaution, Reparaturen und mögliche Schäden. Gerade bei Unklarheiten drohen Konflikte mit dem Vermieter oder dem Untermieter. Dieser Artikel erklärt verständlich, wann die Zustimmung des Vermieters nötig ist, welche finanziellen Verpflichtungen üblicherweise beim Haupt- oder Untermieter liegen und welche Grenzen das Mietrecht in Österreich setzt. Wir geben praktische Schritte, um Risiken zu minimieren und zeigen, wie Sie Rechte schriftlich sichern. Lesen Sie weiter für konkrete Formulierungen und Beispiele.
Wer zahlt was bei Untermiete?
Die grundlegende Regel lautet: Vereinbarungen zwischen Hauptmieter und Untermieter sind vorrangig, sofern sie nicht dem Mietrecht widersprechen; wichtige gesetzliche Vorgaben finden sich im Mietrechtsgesetz (MRG).[1]
- Miete (rent): In der Regel zahlt der Untermieter die vereinbarte Miete direkt an den Hauptmieter oder an den Vermieter, wenn so vereinbart.
- Betriebskosten (rent): Nebenkosten wie Heizung und Wasser werden üblicherweise nach Vereinbarung verteilt.
- Kaution (deposit): Die Kaution verbleibt meist beim Hauptmieter; klären Sie schriftlich, wie Rückgabe und Abrechnung erfolgen.
- Reparaturen (repair): Für Schäden ist zu unterscheiden, ob es sich um vertragsgemäßen Verschleiß oder um vom Untermieter verursachte Schäden handelt.
- Beweissicherung (evidence): Dokumentieren Sie Zustand und Mängel mit Fotos und Übergabeprotokoll.
Zustimmung des Vermieters
Viele Mietverträge verlangen die Zustimmung des Vermieters zur Untermiete. Ohne Zustimmung drohen rechtliche Folgen bis zur Auflösung des Hauptmietvertrags; für einige Fälle schreibt das Gesetz besondere Voraussetzungen vor.[1]
- Mietvertrag prüfen (form): Lesen Sie Klauseln zur Untermiete und zu Zustimmungspflichten genau.
- Schriftliche Zustimmung einholen (form): Bitten Sie um eine schriftliche Erlaubnis des Vermieters.
- Bedingungen klären (approved): Legen Sie Miete, Nebenkosten, Kaution und Laufzeit schriftlich fest.
Vertragliches: Hauptmieter und Untermieter
Ein klar formulierter Untermietvertrag schützt beide Seiten. Er sollte Name, Dauer, Höhe der Miete, Verteilung der Nebenkosten, Kautionsregelung und Regelungen zu Reparaturen und Rückgabe des Wohnraums enthalten.
- Einzugs- und Auszugsregelungen (move-in/move-out): Legen Sie Übergabetermin und Zustand fest.
- Datenschutz und Privatsphäre (security): Regeln Sie Zugang, Besuchsrechte und Schlüsselverwaltung.
FAQ
- Brauche ich die Zustimmung des Vermieters zur Untermiete?
- In vielen Fällen ja; prüfen Sie Ihren Mietvertrag und holen Sie im Zweifel eine schriftliche Zustimmung ein.[1]
- Wer zahlt die Kaution bei Untermiete?
- Meist zahlt der Untermieter die Kaution an den Hauptmieter, der die Gesamtkaution gegenüber dem Vermieter verantwortet; regeln Sie Rückgabe und Abrechnung schriftlich.
- Was kann ich tun, wenn der Untermieter nicht zahlt?
- Dokumentieren Sie Zahlungsrückstände, mahnen Sie schriftlich und prüfen Sie rechtliche Schritte vor dem Bezirksgericht.
Anleitung
- Mietvertrag prüfen (form): Lesen Sie Klauseln zur Untervermietung und notieren Sie notwendige Schritte.
- Schriftliche Zustimmung einholen (approved): Bitten Sie den Vermieter formell um Erlaubnis.
- Untermietvertrag erstellen (move-in): Vereinbaren Sie Miete, Nebenkosten, Kaution und Laufzeit schriftlich.
- Übergabe dokumentieren (evidence): Fertigen Sie ein Protokoll mit Fotos an.
Wesentliche Punkte
- Holen Sie stets eine schriftliche Zustimmung des Vermieters ein, wenn der Vertrag das verlangt.
- Dokumentation bei Ein- und Auszug schützt vor Streitigkeiten.
- Klare, schriftliche Absprachen zu Miete und Kaution vermeiden Missverständnisse.
Hilfe und Unterstützung
- Kontakt Bezirksgericht und rechtliche Informationen
- Formulare und Gesetzestexte (RIS)
- JustizOnline: Gerichtliche Schritte und E-Formulare