Untermiete in Österreich: Zustimmung & Mieterrechte
Was ist Untermiete?
Untermiete bedeutet, dass ein Mieter seine Wohnung oder einzelne Räume an eine dritte Person weitervermietet. Im Mietrecht in Österreich ergeben sich hier besondere Pflichten für Mieter und Vermieter, zum Beispiel Informations- und Zustimmungspflichten gegenüber dem Vermieter[1].
Wann brauchen Mieter Zustimmung?
Ob eine Zustimmung nötig ist, hängt vom Mietvertrag und gesetzlichen Vorgaben ab. Klauseln im Vertrag können die Untervermietung regeln, und das Mietrecht schützt sowohl Mieter als auch Vermieter vor unzulässigen Verboten.
- Schriftliche Anfrage mit Angaben zum Untermieter und Dauer der Untervermietung.
- Angaben zur Bonität und zum Zweck der Untervermietung als Nachweis.
- Frist für Antwort: Reagieren Sie zeitgerecht auf Rückfragen, üblicherweise innerhalb kurzer Fristen.
Rechte und Grenzen
Vermieter dürfen die Untermiete nicht willkürlich untersagen; Gründe für eine Verweigerung müssen sachlich begründet sein. Gleichzeitig haben Mieter Pflichten etwa zur Rücksichtnahme und Zahlung der vereinbarten Miete. Bei Streitfragen entscheidet gegebenenfalls das Bezirksgericht oder es kann Mediation genutzt werden[2].
FAQ
- Kann der Vermieter Untermiete generell verbieten?
- Nein. Ein generelles, pauschales Verbot ist oft unzulässig; konkrete und sachliche Gründe sind erforderlich, damit ein Verbot wirksam ist.
- Wie bitte ich formal um Zustimmung zur Untermiete?
- Schriftlich per E-Mail oder Brief mit Namen des Untermieters, Dauer, vereinbarter Miete und ggf. Bonitätsnachweis.
- Was kann ich tun, wenn der Vermieter ablehnt?
- Dokumentieren Sie die Kommunikation, suchen Sie das Gespräch oder Mediation, und prüfen Sie rechtliche Schritte beim Bezirksgericht.
Anleitung
- Formular/Anfrage erstellen: Name des Untermieters, Dauer und Höhe der Untermiete angeben.
- Dokumente sammeln: Identitätsnachweise, Einkommensnachweise und gegebenenfalls Fotos oder Inventarlisten beilegen.
- Fristen beachten: Setzen Sie eine angemessene Antwortfrist und reagieren Sie umgehend auf Rückfragen.
- Kontakt suchen: Klären Sie offene Fragen direkt mit dem Vermieter, bevor Sie weitere Schritte planen.
- Gerichtliche Klärung: Wenn notwendig, kann ein Verfahren vor dem Bezirksgericht folgen, um Zustimmung oder Rechte durchzusetzen.[2]