Untermiete in Österreich: Zustimmung & Mieterrechte

Mietverträge & Vertragsarten (befristet/unbefristet, Haupt-/Untermiete) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025
Als Mieter in Österreich kann Untermiete eine praktische Lösung sein, birgt aber rechtliche Anforderungen und Risiken. Dieser Artikel erklärt verständlich, wann eine schriftliche Zustimmung des Vermieters nötig ist, welche Grenzen das Mietrecht setzt und welche Schritte Mieter gehen können, wenn Probleme auftreten. Sie erfahren, wie Sie eine Anfrage zur Untermiete formell stellen, welche Unterlagen sinnvoll sind und wie Fristen und Nachweispflichten aussehen. Außerdem behandeln wir typische Konfliktsituationen, mögliche Rechte auf Schadenersatz oder Kündigungsschutz sowie praktische Hinweise zum Zusammenleben mit Untermietern. Ziel ist es, Ihnen als Mieter klare, umsetzbare Schritte zu geben, damit Sie sicher und rechtssicher handeln können.

Was ist Untermiete?

Untermiete bedeutet, dass ein Mieter seine Wohnung oder einzelne Räume an eine dritte Person weitervermietet. Im Mietrecht in Österreich ergeben sich hier besondere Pflichten für Mieter und Vermieter, zum Beispiel Informations- und Zustimmungspflichten gegenüber dem Vermieter[1].

In Österreich regelt das Mietrechtsgesetz zentrale Fragen zur Untervermietung.

Wann brauchen Mieter Zustimmung?

Ob eine Zustimmung nötig ist, hängt vom Mietvertrag und gesetzlichen Vorgaben ab. Klauseln im Vertrag können die Untervermietung regeln, und das Mietrecht schützt sowohl Mieter als auch Vermieter vor unzulässigen Verboten.

  • Schriftliche Anfrage mit Angaben zum Untermieter und Dauer der Untervermietung.
  • Angaben zur Bonität und zum Zweck der Untervermietung als Nachweis.
  • Frist für Antwort: Reagieren Sie zeitgerecht auf Rückfragen, üblicherweise innerhalb kurzer Fristen.
Formulieren Sie die Zustimmung schriftlich, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Rechte und Grenzen

Vermieter dürfen die Untermiete nicht willkürlich untersagen; Gründe für eine Verweigerung müssen sachlich begründet sein. Gleichzeitig haben Mieter Pflichten etwa zur Rücksichtnahme und Zahlung der vereinbarten Miete. Bei Streitfragen entscheidet gegebenenfalls das Bezirksgericht oder es kann Mediation genutzt werden[2].

Vermieter dürfen die Untermiete nur in engen Grenzen verbieten.

FAQ

Kann der Vermieter Untermiete generell verbieten?
Nein. Ein generelles, pauschales Verbot ist oft unzulässig; konkrete und sachliche Gründe sind erforderlich, damit ein Verbot wirksam ist.
Wie bitte ich formal um Zustimmung zur Untermiete?
Schriftlich per E-Mail oder Brief mit Namen des Untermieters, Dauer, vereinbarter Miete und ggf. Bonitätsnachweis.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter ablehnt?
Dokumentieren Sie die Kommunikation, suchen Sie das Gespräch oder Mediation, und prüfen Sie rechtliche Schritte beim Bezirksgericht.

Anleitung

  1. Formular/Anfrage erstellen: Name des Untermieters, Dauer und Höhe der Untermiete angeben.
  2. Dokumente sammeln: Identitätsnachweise, Einkommensnachweise und gegebenenfalls Fotos oder Inventarlisten beilegen.
  3. Fristen beachten: Setzen Sie eine angemessene Antwortfrist und reagieren Sie umgehend auf Rückfragen.
  4. Kontakt suchen: Klären Sie offene Fragen direkt mit dem Vermieter, bevor Sie weitere Schritte planen.
  5. Gerichtliche Klärung: Wenn notwendig, kann ein Verfahren vor dem Bezirksgericht folgen, um Zustimmung oder Rechte durchzusetzen.[2]

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz Österreich
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.