Untermiete zurückfordern: Fehler von Mieter in Österreich

Mietverträge & Vertragsarten (befristet/unbefristet, Haupt-/Untermiete) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich entdecken, dass sie für eine Untermiete zu viel gezahlt haben und wissen nicht, wie sie das Geld zurückfordern können. Häufige Fehler sind fehlende Belege, verspätetes Handeln oder unklare Absprachen mit dem Hauptmieter. Dieser Text erklärt in einfachen Schritten, wie Sie Beweise sammeln, Ansprüche formell ansprechen und Fristen beachten. Ich beschreibe, welche Unterlagen helfen, wann ein formloser Brief ausreicht und wann Sie rechtliche Schritte erwägen sollten. Ziel ist, Mieterinnen und Mietern aus Österreich praktische Orientierung zu geben, damit Sie ihre Rechte selbstbewusst und sachlich durchsetzen können, ohne unnötige Risiken einzugehen. Ich nenne typische Fristen, mögliche Rückforderungswege und wann ein Gang zum Bezirksgericht sinnvoll sein kann. Bei Unsicherheit lohnt sich Beratung durch Mietervereine oder Rechtsanwälte.

Was bedeutet "zu hohe Untermiete"?

Als zu hohe Untermiete verstehen viele Mieter Beträge, die über dem vereinbarten oder ortsüblichen Niveau liegen oder die ohne klare Grundlage verlangt wurden. Relevante rechtliche Regeln finden sich im Mietrechtsgesetz und im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch; prüfen Sie die Details bei offiziellen Stellen.[1]

In Österreich gelten für Mietverhältnisse spezifische gesetzliche Regeln.

Häufige Fehler beim Zurückfordern

  • Keine Belege sammeln: Es fehlen Fotos, Zahlungsbelege oder Chatprotokolle als Beweis.
  • Fristen überschreiten: Ansprüche werden nicht innerhalb sinnvoller Fristen geltend gemacht.
  • Nur mündliche Absprachen ohne schriftliche Form machen spätere Nachweise schwierig.
  • Eigenmächtige Zahlungskürzungen statt schriftlicher Forderung oder Vereinbarung treffen.
Reagieren Sie zeitnah, sonst können Ansprüche schwieriger durchsetzbar werden.

Wie Sie korrekt vorgehen

Ein strukturiertes Vorgehen erhöht die Chancen, zu viel gezahlte Untermiete zurückzubekommen. Sammeln Sie Belege, formulieren Sie eine klare Rückforderungsaufforderung mit Frist und dokumentieren Sie jede Kommunikation.

  • Belege sammeln: Überweisungsbelege, Quittungen, Screenshots von Nachrichten und Fotos der Wohnsituation.
  • Formlose Aufforderung senden: Schriftlich mit konkreter Frist (z.B. 14 Tage) und genauem Rückzahlungsbetrag.
  • Fristen setzen und dokumentieren: Datum der Zustellung notieren und Empfang bestätigen lassen, wenn möglich.
  • Wenn nötig: Beratungsstellen oder Rechtsbeistand einbeziehen, bevor Sie gerichtliche Schritte erwägen.

Wenn direkte Verhandlungen scheitern, kann ein gerichtliches Verfahren folgen; prüfen Sie vorher Erfolgsaussichten und Kosten.

Dokumentation vereinfacht spätere Schritte.

Wann ist eine Klage sinnvoll?

Eine Klage beim Bezirksgericht ist dann zu erwägen, wenn schriftliche Aufforderungen keinen Erfolg bringen und die Forderung hinreichend belegt ist. Gerichtliche Schritte sind oft letzte Option und sollten mit Blick auf Aufwand und Erfolgschancen abgewogen werden.

Gerichtliche Schritte sind oft die letzte Option, wenn außergerichtliche Lösungen scheitern.

FAQ

Wie lange habe ich Zeit, zu hohe Untermiete zurückzufordern?
Oft gelten Verjährungsfristen; als Orientierung kann eine Frist von mehreren Jahren gelten, prüfen Sie konkrete Fristen im Einzelfall.
Welche Belege helfen am meisten?
Zahlungsbelege, Bankauszüge, Foto- und Chatprotokolle sowie schriftlicher Schriftverkehr mit Haupt- oder Untermieter sind besonders hilfreich.
Muss ich vor Gericht gehen?
Nicht immer; in vielen Fällen reicht eine schriftliche Aufforderung. Bei fortgesetzter Weigerung kann ein Verfahren beim Bezirksgericht notwendig werden.

Anleitung

  1. Belege sammeln: Zahlungsbestätigungen, Bankauszüge, Nachrichten und Fotos.
  2. Formlose Aufforderung senden: Schriftlich mit klarer Frist (z.B. 14 Tage) und Rückzahlungsforderung.
  3. Frist verstreichen lassen und Antwort dokumentieren: Bei Zahlung Vorgang abschließen, sonst weiter vorgehen.
  4. Gerichtliche Klage beim Bezirksgericht erwägen, ggf. über JustizOnline einreichen und mit Rechtsberatung kombinieren.[2]

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] JustizOnline: Gerichtliche Eingaben
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.