Untermiete zurückfordern: Fristen für Mieter in Österreich
Viele Mieter in Österreich entdecken später, dass in einer Untermiete zu viel verlangt wurde. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Fristen gelten, ab wann Sie überzahlte Untermiete zurückfordern können und welche Schritte nötig sind, um Ansprüche durchzusetzen. Wir erläutern, welche Belege wichtig sind, wie Sie schriftlich einfordern und wann eine Klage vor dem Bezirksgericht sinnvoll sein kann. Außerdem zeigen wir praxisnahe Formulierungen, typische Hürden und wie Fristen berechnet werden. Wir erklären auch, welche gesetzlichen Verjährungsfristen zu beachten sind, wie Sie Fristen dokumentieren und welche Rolle Beweisfotos, Zahlungsbelege und schriftliche Aufforderungen spielen. Am Ende finden Sie eine kurze Checkliste mit Handlungsschritten und Hinweise zu weiterführenden offiziellen Quellen.
Was bedeutet zu hohe Untermiete?
Als zu hohe Untermiete gilt, wenn die verlangte Zahlung deutlich über dem liegt, was bei vergleichbaren Untermieten üblich ist, oder wenn die vereinbarte Höhe vom Hauptmietvertrag oder gesetzlichen Regeln abweicht. Rechtsgrundlagen und Begriffe finden Sie im Mietrechtsgesetz (MRG)[1].
Wichtige Fristen und Verjährung
Sobald Sie einen Überzahlungsanspruch kennen, sollten Sie zügig handeln. In vielen Fällen ist die Klage beim zuständigen Bezirksgericht der übliche Weg, wenn außergerichtlich keine Einigung erzielt wird[2]. Beachten Sie, dass für unterschiedliche Ansprüche unterschiedliche Verjährungsfristen gelten können.
Wann beginnt die Frist?
Die Frist beginnt in der Regel mit dem Zeitpunkt, an dem Sie von der Überzahlung Kenntnis erlangen oder hätten erlangen müssen. Bei Unsicherheit hilft eine genaue Dokumentation der Zahlungen und des Vertragsinhalts.
Wie Fristen berechnet werden
- Frist ab Kenntnis des Anspruchs setzen und schriftlich dokumentieren.
- Belege sammeln: Zahlungsbelege, Überweisungsbelege, Chats und Fotos als Nachweis.
- Schriftliche Aufforderung an die untervermietende Person senden; Frist und Rückzahlungsbetrag nennen.
- Wenn keine Einigung: Klage oder Mahnverfahren beim zuständigen Bezirksgericht einleiten.
Häufige Fragen
- Kann ich zu viel gezahlte Untermiete zurückfordern?
- Ja. Wenn die vereinbarte Untermiete deutlich höher ist als marktüblich oder vereinbart, können Mieter überzahlte Beträge zurückfordern.
- Welche Belege brauche ich?
- Zahlungsbelege, Überweisungsnachweise, Schriftwechsel mit der untervermietenden Person und gegebenenfalls Fotos oder Inserate, die marktübliche Preise zeigen.
- Wohin muss ich klagen?
- In der Regel ist das zuständige Bezirksgericht zuständig; genaue Informationen zu Verfahren und Zuständigkeiten finden Sie auf den offiziellen Justizseiten[2].
Anleitung
- Belege und Zahlungsnachweise vollständig sammeln.
- Schriftliche Aufforderung mit konkretem Rückzahlungsbetrag und Frist versenden.
- Frist dokumentieren und den Empfang nachweisen (z. B. Einschreiben).
- Wenn keine Reaktion: Klage oder Mahnverfahren beim Bezirksgericht einleiten.
Wesentliche Punkte
- Zu viel gezahlte Untermiete kann grundsätzlich zurückgefordert werden.
- Gute Dokumentation erhöht die Erfolgsaussichten.
- Bei Streit ist das Bezirksgericht der richtige Ansprechpartner.
Hilfe und Unterstützung
- Mietrechtsgesetz (MRG) im RIS
- Informationen zu Bezirksgerichten auf Justiz.gv.at
- JustizOnline: e-Formulare