Untermiete zurückfordern: Mieter in Österreich

Mietverträge & Vertragsarten (befristet/unbefristet, Haupt-/Untermiete) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Viele Mieter in Österreich stehen vor der Frage, ob sie zu viel gezahlte Untermiete zurückfordern können. Wenn Untermiete über dem vereinbarten oder erlaubten Betrag liegt, hilft eine klare Schrittfolge: prüfen, dokumentieren, schriftlich auffordern und nötigenfalls rechtliche Schritte prüfen. Für Mieter ist wichtig zu wissen, welche Belege zählen, wie lange Fristen gelten und wann das Bezirksgericht zuständig ist[2]. Dieser Artikel erklärt verständlich die Praxis, gibt praktische Handlungsschritte und zeigt, welche offiziellen Stellen und Formulare hilfreich sind. Ziel ist es, Ihnen als Mieter eine sichere, handhabbare Anleitung zu geben, damit Sie Ihre Ansprüche in Österreich sachlich und wirkungsvoll durchsetzen können und verlässlich.

Welche Rechte haben Mieter bei zu hoher Untermiete?

Mieter haben Anspruch auf Rückforderung, wenn die Untermiete deutlich über dem vereinbarten oder gesetzlich zulässigen Niveau liegt. Gilt das Mietrechtsgesetz (MRG), sind spezifische Regeln zu beachten[1]. Wichtig ist, zwischen vertraglich vereinbarter Hauptmiete und vereinbarter Untermiete zu unterscheiden und darauf zu achten, ob die Zustimmung des Hauptvermieters vorliegt.

  • Rückforderung der Differenz als Geldforderung gegenüber dem Untermieter.
  • Beweissicherung: Zahlungsbelege, Kontoauszüge, Mietvertrag und Nachrichten aufbewahren.
  • Fristen beachten: Zeitnahe schriftliche Forderung stellt oft den Beginn der geltend machbaren Frist dar.
  • Formale Schritte: schriftliche Aufforderung und Nachweis der Zustellung vorlegen.
Dokumentation stärkt Ihre Erfolgschancen bei Streitigkeiten.

Wie fordern Sie die zu viel gezahlte Untermiete zurück?

Praktisch gehen Sie in mehreren Schritten vor: Ermitteln Sie den genauen Überzahlungsbetrag, sammeln Sie alle Belege und schicken Sie dem Untermieter eine klare, schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung. Kommt keine Einigung zustande, können Verrechnung oder Klage geprüft werden; bei gerichtlichen Schritten ist üblicherweise das Bezirksgericht zuständig[2].

Reagieren Sie rechtzeitig, sonst können Ansprüche verjähren.

Was tun bei Widerspruch oder Verweigerung?

Wenn der Untermieter die Rückforderung bestreitet, bleiben nüchterne Belege und eine klare Darstellung zentral. Erwägen Sie eine neutrale Vermittlung oder die Unterstützung durch Beratungsstellen. Als letzter Schritt kann eine zivilgerichtliche Klage erforderlich sein; informieren Sie sich über Formulare und Einreichungsmöglichkeiten auf JustizOnline[3].

Häufige Fragen

Wer kann die Rückforderung stellen?
Derjenige, der die zu hohe Untermiete bezahlt hat (der Untermieter) kann die Differenz gegenüber dem Untermieter oder über den Hauptmieter geltend machen, je nach Vertragslage.
Wie lange habe ich Zeit, eine Rückforderung zu stellen?
Fristen hängen vom konkreten Anspruch ab; handeln Sie zeitnah und setzen Sie eine schriftliche Frist, um Ihre Forderung zu sichern.
Brauche ich einen Anwalt?
Nicht immer; bei klarer Beweislage reicht oft eine schriftliche Aufforderung. Bei Streit oder komplexer Rechtslage ist rechtliche Beratung sinnvoll.

Anleitung

  1. Prüfen Sie den Untermietvertrag und die Vereinbarungen mit dem Hauptmieter.
  2. Berechnen Sie die Überzahlung und sammeln Sie alle Belege und Zahlungsnachweise.
  3. Senden Sie dem Untermieter eine schriftliche Aufforderung mit klarer Frist und Zahlungsaufforderung.
  4. Versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung oder Vermittlung zu erreichen.
  5. Ist keine Einigung möglich, prüfen Sie gerichtlich geltend zu machen (Bezirksgericht).

Wesentliche Erkenntnisse

  • Belege sichern ist zentral für eine erfolgreiche Rückforderung.
  • Schriftliche Aufforderungen mit Frist verbessern Ihre Position.
  • Bei Weigerung kann das Bezirksgericht die richtige Anlaufstelle sein.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at - Informationen zu Gerichten
  3. [3] JustizOnline - Elektronische Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.