Zu hohe Untermiete zurückfordern – Mieter Österreich

Mietverträge & Vertragsarten (befristet/unbefristet, Haupt-/Untermiete) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich kann es vorkommen, dass Sie zu hohe Untermiete gezahlt haben und diese zurückfordern möchten. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, welche Rechte Untermieter und Hauptmieter haben, welche Beweise (Zahlungsbelege, Nachrichten, Verträge) wichtig sind und welche Fristen zu beachten sind. Ich beschreibe, wie Sie den Vermieter oder Hauptmieter schriftlich zur Rückzahlung auffordern, welche Beweismittel gesammelt werden sollten und wann eine Schlichtung oder Klage sinnvoll ist. Die Sprache ist praxisnah und richtet sich an nicht-juristische Leserinnen und Leser. Am Ende finden Sie FAQ, eine Anleitung zum Vorgehen und offizielle Anlaufstellen in Österreich. Ich nenne typische Fehler, erkläre Fristberechnung und zeige, wann Sie rechtliche Hilfe suchen sollten. So behalten Sie als Mieter in Österreich Ihre Rechte im Blick.

Was tun, wenn die Untermiete zu hoch ist?

Zunächst prüfen Sie, ob die verlangte Untermiete mit dem Untermietvertrag und der Vereinbarung mit dem Hauptmieter übereinstimmt. Die rechtliche Grundlage für Mietverhältnisse in Österreich kann je nach Vertragstyp unterschiedlich sein, informieren Sie sich über das Mietrechtsgesetz und weitere Regelungen.[1]

Sofortmaßnahmen

  • Belege sammeln: Alle Zahlungsbelege, Überweisungen, Quittungen und Kassenbons sichern.
  • Fristen notieren: Datum von Zahlungen, Mahnungen und schriftlichen Aufforderungen dokumentieren.
  • Kommunikation speichern: Nachrichten, Chats und E‑Mails sichern und chronologisch ordnen.
  • Höhe prüfen: Vergleich zwischen vertraglich vereinbarter Untermiete und tatsächlich gezahltem Betrag anstellen.
Bewahren Sie alle Zahlungsbelege sorgfältig auf.

Schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung

Schreiben Sie eine klare, schriftliche Aufforderung an den Zahlungsempfänger mit Angabe des zu viel gezahlten Betrags, einer Frist zur Rückzahlung und Beilagen mit Kopien der Belege. Eine formlose Vorlage kann enthalten:

  • Den geforderten Betrag in Euro und die Berechnung.
  • Eine Nachfrist von z. B. 14 Tagen zur Rückzahlung.
  • Kopien der Zahlungsbelege und des Untermietvertrags beifügen.
  • Hinweis, dass bei ausbleibender Zahlung rechtliche Schritte erwogen werden.
Reagieren Sie auf Antworten fristgerecht, sonst können Ansprüche schwieriger durchzusetzen sein.

FAQ

Wie lange habe ich Zeit, Untermiete zurückzufordern?
Verjährungsfristen variieren; oft gilt eine Frist ab Kenntnis der Überzahlung. Prüfen Sie die konkrete Verjährungsregelung im Einzelfall. [2]
Kann der Hauptmieter die Rückzahlung verweigern?
Der Hauptmieter kann die Forderung prüfen, muss aber begründen, wenn er die Rückzahlung ablehnt. Bei Streit hilft Dokumentation und gegebenenfalls die Einschaltung einer Schlichtungsstelle.
Wann ist eine Klage sinnvoll?
Wenn eine berechtigte Aufforderung erfolglos bleibt und die Beweise vollständiger Natur sind, kann eine Klage vor dem Bezirksgericht sinnvoll sein. Informationen zum Verfahren finden Sie bei den Gerichten. [3]

Anleitung

  1. Beweise sammeln: Zahlungsbelege, Vertrag, Nachrichten ordnen und kopieren.
  2. Schriftliche Aufforderung senden: Betrag, Frist (z. B. 14 Tage) und Belege beifügen.
  3. Frist abwarten und dokumentieren: Antworten und Eingänge protokollieren.
  4. Bei Ablehnung: Schlichtung oder Klage prüfen und nötigenfalls gerichtliche Schritte einleiten.

Wichtige Hinweise

  • Präzise Dokumentation erhöht die Chancen auf Erfolg.
  • Reagieren Sie fristgerecht auf Gegenschreiben, um Rechte nicht zu verlieren.

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] RIS - Verjährungsregeln und Zivilrecht
  3. [3] JustizOnline - Informationen zu Gerichtsverfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.