Untermiete: Zustimmung und Rechte für Mieter in Österreich

Mietverträge & Vertragsarten (befristet/unbefristet, Haupt-/Untermiete) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Als Mieter in Österreich kann Untermiete eine praktische Lösung sein, wenn Sie vorübergehend Platz schaffen oder Kosten teilen möchten. Wichtig ist zu wissen, wann eine Zustimmung des Vermieters erforderlich ist, welche vertraglichen und gesetzlichen Grenzen gelten und welche Pflichten sowohl Hauptmieter als auch Untermieter haben. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, wie Sie eine Anfrage richtig formulieren, welche Fristen und Nachweise sinnvoll sind und welche Schritte bei einem Streit über Untermiete möglich sind. Ziel ist es, Ihnen konkrete, leicht umsetzbare Hinweise zu geben, damit Sie Ihre Rechte als Mieter respektieren und schützen können.

Wann ist Zustimmung nötig?

Ob der Vermieter zustimmen muss, hängt vom Mietvertrag und von der Art der Wohnung ab. Im frei vereinbarten Mietzins-Bereich kann der Vertrag Untermiete regeln; in MRG-geschützten Wohnungen gelten besondere Regeln. Erwähnen Sie im Gespräch Ihre Pläne, Dauer und Personenkreis; schriftliche Zustimmung ist immer sicherer. Bei gewerblicher oder dauernder Untermiete ist oft eine explizite Erlaubnis erforderlich. Wenn der Mietvertrag Untermiete untersagt, kann eine nachträgliche Genehmigung Verhandlungen erfordern, andernfalls drohen rechtliche Schritte oder eine Vertragsaufkündigung.

Bitten Sie immer schriftlich und konkret um Erlaubnis zur Untermiete.

Verträge, Pflichten und Haftung

Als Hauptmieter behalten Sie die vertragliche Verantwortung gegenüber dem Vermieter. Das bedeutet, dass Mietzinszahlung, Schadenersatzpflicht und Rückgabe der Wohnung in Ihrem Namen bleiben. Ein schriftlicher Untermietvertrag mit klaren Regelungen zu Dauer, Zahlung, Kaution und Nutzung kann Missverständnisse vermeiden. Prüfen Sie Regelungen zu Untervermietung im Hauptmietvertrag und dokumentieren Sie Übergabezustand mit Fotos.

  • Schriftlicher Untermietvertrag mit Dauerangabe und Mietzins.
  • Kaution oder Zahlungsmodalitäten klar regeln, inklusive Zahlungsfristen.
  • Übergabeprotokoll mit Fotos als Beleg für Zustand und Schäden.
  • Haftpflichtfragen und Versicherung klären, besonders bei längerer Untermiete.

Konflikte und rechtliche Schritte

Wenn der Vermieter Untermiete ablehnt oder Streit entsteht, versuchen Sie zuerst eine gütliche Einigung. Dokumentieren Sie Anfragen, Antworten und Zahlungsbelege. Bei fehlender Einigung können rechtliche Schritte nötig werden; Zuständigkeit ist meist das Bezirksgericht. Beachten Sie Fristen für schriftliche Antworten und mögliche Vertragsaufkündigungen. Gesetzliche Grundlagen wie das Mietrechtsgesetz (MRG) sind dabei relevant[1].

Reagieren Sie auf formelle Schreiben schnell, Fristen können Ihre Rechte beeinflussen.

Beweissicherung

Sammeln Sie alle Nachrichten, Zahlungsbelege und Fotos. Bei schwerwiegenden Vorwürfen empfehlen Anwälte oft eine strukturierte Aktenlage als Vorbereitung für das Gericht oder eine Mediation.

  • Speichern Sie E-Mails und Schriftverkehr chronologisch.
  • Bewahren Sie Zahlungsnachweise und Quittungen auf.

Anfrage an den Vermieter: Musterpunkte

Formulieren Sie kurz: Name, geplante Untermieter, Zeitraum, Grund der Untermiete, gewünschter Mietzins und Kontaktmöglichkeit. Legen Sie ein kurzes Profil des Untermieters bei (Alter, Beruf, Referenzen) und bieten Sie eine Besichtigung an. Eine transparente Darstellung erhöht die Chance auf Zustimmung.

Ein konkretes Angebot mit Information zur Dauer und Person erhöht die Erfolgschancen.

FAQ

Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis untervermiete?
Ohne Zustimmung kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten, die bis zu einer Auflösung des Mietverhältnisses reichen. Versuchen Sie zunächst eine nachträgliche Zustimmung oder eine gütliche Einigung.
Kann der Vermieter die Untermiete generell verbieten?
Ja, wenn der Mietvertrag Untermiete ausschließt, kann der Vermieter das untersagen; in bestimmten geschützten Mietverhältnissen gibt es jedoch Beschränkungen und Ausnahmen.
Welche Unterlagen sollte ich dem Vermieter vorlegen?
Kurzprofil des Untermieters, vorgeschlagener Mietzins, Dauer der Untermiete und ein schriftlicher Untermietvertrag; bei Bedarf Referenzen oder Einkommensnachweise.

Anleitung

  1. Prüfen Sie den Hauptmietvertrag auf Klauseln zur Untermiete.
  2. Dokumentieren Sie den gewünschten Zeitraum, Mietzins und Angaben zum Untermieter.
  3. Formulieren Sie eine schriftliche Anfrage an den Vermieter und bitten um schriftliche Zustimmung.
  4. Schließen Sie einen klaren Untermietvertrag und ein Übergabeprotokoll ab.
  5. Bei Streit suchen Sie Mediation oder rechtliche Beratung; formal zuständig ist das Bezirksgericht.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS – Bundesrecht konsolidiert
  2. [2] Justiz.gv.at – Gerichte und Verfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.