Abnahmeprotokoll beim Auszug: Mieterrechte Österreich
Beim Auszug steht oft die Frage: Wer bezahlt das Abnahmeprotokoll? Als Mieterin oder Mieter in Österreich sollten Sie wissen, welche Kosten üblich sind, wann Vermieter oder Mieter zahlen und welche Rechte Sie haben. Dieses Ratgeber erklärt in klarer Sprache, welche Regeln grundsätzlich gelten, wie Absprachen im Mietvertrag wirken und welche Belege Sie sammeln sollten, um nachzuweisen, dass Sie die Wohnung ordnungsgemäß übergeben haben. Wir nennen praktische Schritte für die Übergabe, wie Fotos und Zählerstände festzuhalten sind, und zeigen, wann eine rechtliche Klärung sinnvoll ist. Wenn ein Streit entsteht, erklären wir kurz, welche Fristen gelten und wann ein Bezirksgericht eingeschaltet werden kann.
Was ist ein Abnahmeprotokoll?
Ein Abnahmeprotokoll dokumentiert bei der Wohnungsübergabe den Zustand der Räume, Zählerstände und vorhandene Mängel. Es dient als Beweis, wenn später Fragen zu Schäden oder Abzügen von der Kaution auftreten. Ein einfaches Protokoll kann vom Vermieter oder Mieter handschriftlich erstellt werden; für strittige Fälle wird manchmal ein externes Gutachten beauftragt.
Wer zahlt beim Auszug?
Grundsätzlich gilt: Wer die Leistung veranlasst oder ein externes Gutachten beauftragt, trägt in der Regel die Kosten. Viele einfache Abnahmeprotokolle werden ohne gesonderte Kosten von Vermieter oder Mieter erstellt. Vereinbarungen im Mietvertrag können jedoch andere Regeln enthalten; prüfen Sie daher Ihren Vertrag sorgfältig. Gesetzliche Regelungen zum Mietrecht finden sich im MRG.[1]
Praktische Schritte vor der Abnahme
- Fristen prüfen und Termin zur Wohnungsübergabe vereinbaren.
- Kaution und mögliche Abzüge klären und Belege bereithalten.
- Schäden fotografieren und Mängel genau notieren.
- Dokumente wie Mietvertrag, frühere Protokolle und Zählerstände sammeln.
- Vermieter rechtzeitig über den Übergabetermin informieren.
FAQ
- Wer zahlt das Abnahmeprotokoll beim Auszug?
- Oft trägt der Vermieter die einfache Erstellung eines Abnahmeprotokolls; für externe Gutachten oder spezielle Services zahlt meist der Auftraggeber. Prüfen Sie den Mietvertrag für abweichende Vereinbarungen.
- Kann der Vermieter Kosten auf die Mieter umlegen?
- Nur wenn der Mietvertrag dies ausdrücklich regelt oder der Mieter die Kosten durch eigenes Verhalten verursacht hat; pauschale Umlagen ohne Vereinbarung sind problematisch.
- Was tun, wenn der Vermieter das Protokoll verweigert?
- Dokumentieren Sie Zustand und Mängel selbst, sammeln Sie Beweise und weisen Sie auf Fristen hin; bei Bedarf kann das Bezirksgericht eingeschaltet werden.[2]
Anleitung
- Termin mit dem Vermieter vereinbaren und Dauer klären.
- Zustand systematisch Raum für Raum dokumentieren.
- Fotos von Schäden und Zählerständen machen.
- Einwände im Protokoll vermerken oder schriftlich einreichen.
- Fristen beachten und Beweismaterial aufbewahren.
Hilfe und Unterstützung
- RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes
- Justiz.gv.at - Informationen zu Gerichten
- JustizOnline - Formulare und e‑Services