Abnahmeprotokoll Fristen beim Auszug fuer Mieter Oesterreich

Wohnungsübergabe: Einzug & Auszug (Protokoll, Schlüssel, Zähler) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Beim Auszug spielt das Abnahmeprotokoll eine zentrale Rolle für Mieterinnen und Mieter in Österreich. Es legt fest, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben wird, welche Schäden dokumentiert sind und ob Kosten für Reparaturen oder Abzüge von der Kaution in Frage kommen. Viele Mietende sind unsicher, welche Fristen für die Erstellung und Übergabe des Protokolls gelten und wie sie Beweismaterial richtig sichern. Dieser Leitfaden erklärt verständlich die wichtigsten Fristen, die Rolle von Fotos und der Schlüsselübergabe sowie praktische Schritte, um Streit beim Auszug zu vermeiden und die eigenen Rechte gegenüber dem Vermieter zu wahren.

Wann gilt welche Frist?

Eine einheitliche gesetzliche Frist für das Abnahmeprotokoll gibt es nicht; oft wird der Zeitpunkt im Übergabetermin vereinbart. In vielen Fällen ist es sinnvoll, das Protokoll direkt bei der Übergabe zu erstellen oder binnen weniger Tage nach der Rückgabe schriftlich zu bestätigen. Bei rechtlichen Fragen sind die Grundlagen im Mietrecht zu prüfen[1].

Reagieren Sie rasch auf Mängel, sonst können Ansprüche verwirken.

Was sollte im Abnahmeprotokoll stehen?

Ein vollständiges Protokoll hilft, spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Achten Sie auf klare Angaben und dokumentieren Sie alles Sichtbare.

  • Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • Fotos und Beweismaterial mit Beschreibung
  • Dokumentation von Schäden und notwendigen Reparaturen
  • Rückgabe der Schlüssel und Zählerstände
Bewahren Sie eine Kopie des Protokolls sicher auf.

So dokumentieren Sie Mängel

Gute Dokumentation umfasst Fotos mit Datumsangabe, kurze Beschreibungen und wenn möglich Zeugen. Notieren Sie Zählerstände und halten Sie fest, welche Mängel bereits bei Einzug bestanden haben.

  • Fotos mit Datum, Uhrzeit und kurzer Beschreibung
  • Protokoll unterschreiben lassen und Kopien behalten
  • Kontaktinformationen der Anwesenden notieren
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei Streitfällen.

Rechte, Fristen und Rechtswege

Mieter und Vermieter haben Pflichten und Fristen, die sich aus Vertrag, dem Mietrecht und allgemeinen zivilrechtlichen Regeln ergeben. Bei ernsthaften Streitigkeiten kann der Weg vor das zuständige Bezirksgericht führen; Informationen zu Verfahren und Zuständigkeiten sind bei den Behörden verfügbar[2]. Für gerichtliche Schritte und Formulare steht JustizOnline zur Verfügung[3].

Vermieter und Mieter sollten Fristen schriftlich festhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.

Häufige Fragen

Gibt es gesetzliche Fristen für das Abnahmeprotokoll?
Es gibt keine einheitliche gesetzliche Frist; oft einigen sich Parteien beim Übergabetermin. Für genaue Grundlagen siehe MRG. [1]
Wie lange habe ich Zeit, Mängel nachzuweisen?
Melden Sie Mängel so bald wie möglich schriftlich. Die genauen Fristen können vom Einzelfall und Vertragsvereinbarungen abhängen.
Was kann ich tun, wenn die Kaution nicht zurückgezahlt wird?
Sammeln Sie Protokolle, Fotos und Kommunikation; bei Bedarf klagen Sie bei einem Bezirksgericht. [2]

Anleitung

  1. Vereinbaren Sie einen Übergabetermin mit Vermieter oder Beauftragtem
  2. Erstellen Sie das Abnahmeprotokoll gemeinsam vor Ort
  3. Machen Sie detaillierte Fotos und notieren Sie Zählerstände
  4. Unterschreiben Sie das Protokoll, behalten Sie Kopien
  5. Kontaktieren Sie bei Streit die zuständigen Stellen oder JustizOnline für Formulare[3]

Wesentliche Punkte

  • Vereinbaren Sie klare Termine für die Übergabe.
  • Dokumentation mit Fotos sichert Ihre Ansprüche.
  • Bewahren Sie unterschriebene Protokolle und Belege auf.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] RIS: Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz: Bezirksgerichte und Informationen
  3. [3] JustizOnline: Formulare und E‑Services
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.