Abnahmeprotokoll beim Auszug: Tipps für Mieter in Österreich

Wohnungsübergabe: Einzug & Auszug (Protokoll, Schlüssel, Zähler) 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Beim Auszug stellt das Abnahmeprotokoll oft den entscheidenden Beleg für Mängel und die Rückzahlung der Kaution dar. Als Mieter in Österreich sollten Sie wissen, welche Punkte im Protokoll vermerkt werden können, wie Sie Schäden objektiv dokumentieren und welche Fristen gelten. Dieses praktische Handbuch erklärt verständlich Schritt für Schritt, wie Sie sich auf die Wohnungsübergabe vorbereiten, welche Beweisfotos und Zählerstände wichtig sind und wann Sie welche Formulare brauchen. Es zeigt außerdem, wie Sie faire Einigungsversuche mit dem Vermieter führen und wann rechtliche Schritte sinnvoll sein können. Mit klaren Handlungsschritten und Hinweisen auf offizielle Quellen behalten Sie Ihre Rechte und die Kaution im Blick.

Was ist ein Abnahmeprotokoll?

Ein Abnahmeprotokoll ist ein schriftliches Dokument, das Zustand, Zählerstände und festgestellte Mängel bei der Wohnungsübergabe festhält. Es dient als Nachweis für beide Seiten: Vermieter und Mieter. Rechtsgrundlagen finden sich im Mietrechtsgesetz (MRG) und im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, die besondere Pflichten und Fristen regeln.[1]

Ein sorgfältiges Protokoll schützt bei Streit um die Kaution.

Vorbereitung vor der Abnahme

Bereiten Sie sich systematisch vor, damit beim Termin keine relevanten Punkte übersehen werden:

  • Schlüssel sammeln und alle Schlüsselübergaben notieren.
  • Fotos von allen Räumen und erkennbaren Mängeln machen.
  • Zählerstände von Strom, Gas und Wasser ablesen und notieren.
  • Quittungen für Reparaturen oder professionelle Reinigungen bereitlegen.
  • Altes Übergabeprotokoll oder Wohnungsübergabevereinbarungen durchsehen.
Machen Sie Fotos von jedem Mangel mit gut lesbarer Datumsangabe, wenn möglich.

Beim Termin: Worauf achten?

Seien Sie pünktlich, haben Sie alle Unterlagen bereit und gehen Sie Punkt für Punkt durch das Protokoll. Verlangen Sie, dass alle Mängel konkret beschrieben werden (Ort, Art des Schadens). Vermerken Sie bei Uneinigkeit Ihre eigenen Einträge oder bestehen Sie auf einer gemeinsamen Formulierung. Wenn möglich, lassen Sie das Protokoll von beiden Parteien unterschreiben und kopieren.

  • Keine voreiligen Unterschriften: Verstehen Sie jeden Eintrag, bevor Sie unterschreiben.
  • Fordern Sie eine Kopie des unterschriebenen Protokolls an.
  • Vermerken Sie vorgeschlagene Fristen für Beseitigung oder Nachbesserung, falls vereinbart.

Nach der Abnahme

Falls der Vermieter Abzüge von der Kaution ankündigt, verlangen Sie eine schriftliche Aufstellung und Belege. Versuchen Sie zuerst eine einvernehmliche Lösung; wenn das nicht möglich ist, können Sie beim Bezirksgericht klären lassen, ob Abzüge gerechtfertigt sind. Bei rechtlichen Schritten sind Fristen zu beachten und offizielle Formulare zu verwenden.[2]

Detaillierte Dokumentation erhöht die Erfolgschancen bei Streitigkeiten.

Häufige Fragen

Muss ich beim Auszug ein Abnahmeprotokoll unterschreiben?
Nein, eine Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich, aber ohne Unterschrift kann ein Protokoll weniger Beweiskraft haben. Dokumentieren Sie daher möglichst alles sorgfältig.
Was passiert, wenn der Vermieter Schäden geltend macht?
Der Vermieter muss Schäden belegen und gegebenenfalls Kostenaufstellungen vorlegen. Kleinreparaturen, die durch normale Abnützung entstanden sind, sind in der Regel nicht voll ersatzpflichtig.
Wie schnell muss die Kaution zurückgezahlt werden?
Es gibt keine einheitliche Frist, oft werden Abrechnungen innerhalb einiger Wochen erwartet; bei Streitigkeiten empfiehlt sich rechtliche Beratung oder ein Gerichtstermin.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Mietvertrag, frühere Protokolle, Rechnungen und Fotos.
  2. Führen Sie eine Raum-für-Raum-Begehung durch und dokumentieren Sie jeden festgestellten Mangel schriftlich und fotografisch.
  3. Notieren Sie Zählerstände und lassen Sie diese im Protokoll festhalten.
  4. Lassen Sie das Protokoll, wenn möglich, von beiden Parteien unterschreiben und fordern Sie eine Kopie an.
  5. Bei Streit: Fordern Sie schriftliche Belege für Abzüge und erwägen Sie rechtliche Schritte beim Bezirksgericht.

Hilfe und Support


  1. [1] RIS - Mietrechtsgesetz (MRG) und verwandte Bestimmungen
  2. [2] Justiz.gv.at - Hinweise zu Bezirksgerichten und Verfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.