Änderungen melden: Pflichten für Mieter in Österreich

Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 10. September 2025

Wann und was melden?

Als Mieter sollten Sie Änderungen an der Wohnung und alle Mängel so bald wie möglich schriftlich melden. Das Mietrechtsgesetz regelt die Pflichten von Vermieter und Mieter und welche Schritte sinnvoll sind.[1]

In den meisten Fällen sind Mängelmeldungen Voraussetzung für Mieterrechte.

Wie richtig melden

Richtiges Melden reduziert Missverständnisse und verbessert die Chance auf schnelle Behebung.

  • Zeitnah schriftlich melden und eine Frist setzen.
  • E-Mail und Einschreiben verwenden, damit Zustellung nachweisbar ist.
  • Fotos und Belege beifügen; Datum und Ort dokumentieren.
  • Kontaktdaten des Vermieters und Gesprächsprotokolle führen.
Bewahren Sie alle Nachrichten und Belege geordnet auf.

Nach MRG (Erhaltungspflicht) ist oft der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet; in dringenden Fällen können Mieter kurzfristig handeln, sollten aber Kosten und Zustimmung vorher klären.[1]

Kosten ohne Zustimmung des Vermieters können Sie riskieren.

Was tun bei Verzögerungen?

  • Fristen dokumentieren und Erinnerungen senden.
  • Rechnungen und Abschlagszahlungen trennen und belegen.
  • Bei andauernder Untätigkeit beim Bezirksgericht informieren oder Klage erwägen.[2]
Antworten auf Rechtsbescheide nicht versäumen, Fristen sind knapp.

Beweissicherung

Gute Beweissicherung stärkt Ihre Position im Streitfall.

  • Fotos mit Datum und Uhrzeit.
  • Zeugennamen und Aussagen notieren.
  • Rechnungen und Kostenvoranschläge sammeln.

FAQ

Wie schnell muss ich einen Mangel melden?
Melden Sie Mängel sobald wie möglich schriftlich und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung.
Kann ich Reparaturen selbst durchführen und Kosten abziehen?
Nur bei dringenden Fällen oder nach Absprache; dokumentieren Sie alles und bewahren Sie Belege auf.
Was mache ich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Schicken Sie ein Einschreiben, dokumentieren Sie Fristen und prüfen Sie gerichtliche Schritte beim Bezirksgericht.[2]

Anleitung

  1. Beschreiben Sie den Mangel schriftlich und fügen Sie Fotos bei.
  2. Senden Sie eine formelle Aufforderung per Einschreiben.
  3. Setzen Sie eine klare Frist zur Beseitigung.
  4. Wenn nötig, reichen Sie Unterlagen beim Bezirksgericht ein oder nutzen Sie Online-Formulare.[3]

Wichtigste Punkte

  • Reagieren Sie schnell und dokumentieren Sie Fristen.
  • Sichern Sie Beweise wie Fotos und Rechnungen.
  • Nutzen Sie Behördenwege, wenn der Vermieter nicht handelt.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] RIS – Mietrechtsgesetz (MRG)
  2. [2] Justiz.gv.at – Bezirksgerichte
  3. [3] JustizOnline – E-Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Mietrechte Österreich

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.